Allgemein

HIV und Hepatitis – Aufbahrung möglich?

Mein Name ist N. und vor einer Woche ist mein Bruder gestorben.
Wir wollten Abschied nehmen, aber der Bestatter hat das abgelehnt mit der Begründung, dass mein Bruder HIV und Hepatitis C hätte.
Meine Frage ist: War das richtig so oder gab es eine Möglichkeit des Abschieds mit offenen Sarg .
Ich bedanke mich für Ihre Zeit und eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
N.

Heutzutage ist eine kurze Abschiednahme am Sarg bei Vorliegen von HIV und HVC unter streng kontrollierten Bedingungen möglich.
Ein Kontakt mit dem Verstorbenen und mit der Innenseite des Sarges ist zu vermeiden.

Werbung

Gemäß dieser Vorstellungen würde man als Bestatter die Angehörigen zur Abschiednahme begleiten, den Sarg kurz öffnen und bis zum Ende der Abschiednahme dabei bleiben. Eventuell würde man noch Einweghandschuhe an die Familie ausgeben und eine Desinfektion sicherstellen.

Das weiß aber nicht jeder Bestatter. Und nicht jeder Bestatter muß mit diesen Abläufen vertraut sein.
Grundsätzlich ist die Haltung der Bestatter bei einem sogenannten „infektiösen Verstorbenen“, Vorsicht walten zu lassen und meist eine Aufbahrung oder Abschiednahme am Sarg abzulehnen. So wird und wurde das auch gelehrt und empfohlen.
Ein Bestatter, der so vorgeht, macht also im Rahmen seiner Möglichkeiten alles richtig.

Grundsätzlich gilt aber, daß der Verstorbene dem Bestatter nicht gehört oder er der alleinige Verfügungsberechtigte ist. Als Familie kann man nachbohren und mit etwas Druck seine Wünsche umsetzen. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf beim Gesundheitsamt, um sich aufklären zu lassen, was geht und was nicht geht.

Ich würde also das Verhalten des Bestatters nicht als falsch bezeichnen. Er hat im Sinne der öffentlichen Hygiene alles richtig gemacht.
Mit etwas mehr Aufwand und know-how hätte man aber auch Ihren Wunsch kontrolliert erfüllen können.

Auf der anderen Seite geht der Bestatter ein großes Risiko ein.
Die Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Bestattern ist oft nur minimal.
Bei anderen Hepatitisformen, beispielsweise Hepatitis B und E ist eine Aufbahrung im offenen Sarg nicht möglich.

Kommt es durch die Aufbahrung eines infektiösen Verstorbenen zu Problemen, steht der Bestatter unter Umständen in der Haftung, was bis hin zur Untersagung seines Gewerbes gehen kann.

Bildquellen:

    Hashtags:

    Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

    #aufbahrung #Bestatter #Sarg

    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden


    Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

    Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




    Lesen Sie doch auch:


    (©si)