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Im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten

Im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten war Frau P. stets bemüht, das Beste zu geben, was ihr nicht immer gelang, der Einsatzwille wird ihr aber hoch angerechnet.

…erledigte sie die ihr zugewiesenen Aufgaben zum Teil und andere mit großem Einsatz.

Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten war von gegenseitiger Kritik geprägt und von ihren Kolleginnen und Kollegen wurde sie über das notwendige Maß hinaus sehr geschätzt.

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Auch wenn Frau P. unserem Hause nur sehr kurz zur Verfügung stand, ist ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen für uns von großer Bedeutung und wir wünschen ihr für ihren weiteren Lebensweg alles Gute.

Es streiten sich ja manchmal auch Arbeitgeber und -nehmer vor dem Arbeitsgericht über die Formulierungen in ihren Zeugnissen. Frau P. hat das nicht getan, das Zeugnis ist schon 15 Jahre alt und sie sagt dazu: „Das ist doch ein prima Zeugnis: Arbeitswille hoch angerechnet, sehr geschätzt, wünschen alles Gute!“

Für mich steht da, daß Frau P. faul, unfähig und aufmüpfig ist, aber gerne mit den Kollegen feiert oder zusammenhockt.

Früher las man solche Formulierungen häufiger und es gab auch wesentlich schwerer zu entziffernde Codes, als diese doch recht unverbrämten Hinweise.
Ich spreche mit den Leute darüber, vielleicht wollte der Arbeitgeber nur nachtreten, vielleicht ist er einfach nur ein Ar***, wer weiß? Aber in den meisten Fällen haben die Arbeitnehmer gar nicht kapiert, daß da in Wirklichkeit etwas Negatives über sie steht.

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(©si)