In den vergangenen Tagen wurde hier diskutiert, weil ich darüber berichtete, dass ein Bestatter eine Verstorbene nicht ordentlich hergerichtet hatte. Daraus ergab sich für einige Leserinnen und Leser die per Mail übermittelte Frage, wann denn ein Verstorbener hergerichtet werden muss und wann nicht.
Die Antwort auf diese Frage ist einfach:
I M M ER !
Das Herrichten von Verstorbenen wird auch Einbetten, Einsargen, Sarglegung oder hygienische Versorgung usw. genannt. Gemeint ist damit für gewöhnlich, dass der Sarg ausgestattet wird, wie ein letztes Ruhebett. Dazu gehören Sargbespannung, Matratze oder Unterlage, ein Kopfkissen und eine Decke.
Die Verstorbenen werden gereinigt, gekämmt, rasiert und evtl. leicht geschminkt. Die Fingernägel werden gereinigt und Zahnprothesen oder ein passender Mundeinsatz werden eingesetzt und der Mund wird verschlossen. Wunden werden versorgt, Kanülen und Klebekontakte werden entfernt und evtl. werden die Körperöffnungen verschlossen. Vorhandene Windeln oder Vorlagen sind auszuwechseln oder zu entfernen.
Je nach Wunsch der Auftraggeber wird der Verstorbene dann in die eigene Kleidung oder ein Totenhemd gekleidet.
Anschließend sollte der Verstorbene so im Sarg liegen, dass er den Eindruck eines friedlich Schlafenden macht.
Selbstverständlich kann es von diesen verkürzt wiedergegebenen Maßnahmen Ausnahmen geben. Beispielsweise muss oft davon abgewichen werden, wenn der Betreffende Opfer eines schlimmen Unfalls geworden ist, eine lange -von Zersetzung begleitete- Liegezeit hinter sich hat, oder wenn der Leichnam infektiös ist. Auch können die Angehörigen andere Wünsche haben. So ist es durchaus möglich, dass Menschen den Wunsch geäußert haben, ohne jeglichen Eingriff des Bestatters nackt und ohne Kissen und Matratze eingebettet zu werden. Keine Regel ohne Ausnahme.
In ganz seltenen Fällen kann es also vorkommen, dass der Bestatter die oben beschriebenen Abläufe nicht durchführen kann, muss oder soll.
Kein solcher Grund ist es, wenn der Verstorbene sowieso gleich „ins Feuer kommt“, ein Obdachloser oder Messie war, keine Angehörigen hat oder wenn die Angehörigen auf ein letztes Anschauen verzichten.
Es wird aber bei vielen Bestattern immer noch ein Unterschied gemacht, ob der Sarg „offen oder zu“ ist.
Ich habe Verständnis dafür, dass bei Leichnamen, die von Krankenhaus direkt ins Krematorium gebracht werden, keine umfangreiche Kosmetik erfolgt. Diese Maßnahmen kosten schließlich auch Geld und die Angehörigen üben oft genug einen enormen Preisdruck auf die Bestatter aus.
Dennoch: Jeder Verstorbene hat ein Anrecht darauf, ordentlich eingebettet zu werden.
Das ist schon allein deshalb wichtig, weil der Bestatter nie wissen kann, ob die Angehörigen nicht plötzlich doch den Wunsch entwickeln, den Verstorbenen noch einmal sehen zu wollen. Das kann auch passieren, wenn der Tote schon auf dem Friedhof oder im Krematorium ist, und der Bestatter keinen Einfluss mehr nehmen kann. Das Erschrecken über den Anblick ist dann groß.
Das ist aber nur einer der Nebenaspekte. Viel wichtiger ist der Hauptgrund: Das alles hat etwas mit Menschenwürde zu tun.
Einen Verstorbenen verschmutzt, mit Urin, Kot und Erbrochenem, sowie offenen OP-Wunden, einfach in den Sarg zu legen und den Talar (manchmal noch mit Plastikverpackung) einfach in den Sarg zu werden, das ist unwürdig, unmenschlich und fachlich nicht korrekt.
Jeder Mensch hat eine gewisse Zeit auf dieser Welt zugebracht. In dieser Zeit war niemand ununterbrochen böse, kriminell, obdachlos, arm oder unwürdig. Jeder ist ohne eigenes Zutun, als Produkt seiner Eltern in diese Welt hineingeboren worden und muss sich forthin den Gegebenheiten dieses nicht immer leichten Lebens mehr oder weniger erfolgreich stellen.
Als letzten Akt der Menschenwürde und der Achtung vor dem nun beendeten Leben eines Menschen hat es jeder verdient, wenigstens seinen letzten Gang auf dieser Erde in einem anständigen Zustand gehen zu dürfen.
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Das sollte in jedem Bestattungshaus aushängen: „Jeder Mensch hat eine gewisse Zeit auf dieser Welt zugebracht. In dieser Zeit war niemand ununterbrochen böse, kriminell, obdachlos, arm oder unwürdig. Jeder ist ohne eigenes Zutun, als Produkt seiner Eltern in diese Welt hineingeboren worden und muss sich forthin den Gegebenheiten dieses nicht immer leichten Lebens mehr oder weniger erfolgreich stellen. Als letzten Akt der Menschenwürde und der Achtung vor dem nun beendeten Leben eines Menschen hat es jeder verdient, wenigstens seinen letzten Gang auf dieser Erde in einem anständigen Zustand gehen zu dürfen.“