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Frag den Bestatter

Bestatter richtet Verstorbene nicht her

Meine Mutter ist jüngst verstorben. Beim Bestatter holte ich mir ein Angebot einer Bestattung ein die eine Aufbahrung vor der Beisetzung auf dem Friedhof enthielt, unter Voraussetzung das die Fahrer das ok gegeben und meine Mutter für „anschaubar „ gehalten werde.
Dann bekam ich die Info das es auf Grund von Corona keine Möglichkeit einer offenen Aufbahrung gebe und es auch nicht zumutbar wäre den Leichnam meiner Mutter zu zeigen.
Worauf ich aber darauf bestand, meine Mutter verabschieden zu dürfen und ich mich auch nicht besänftigen ließ.

Behalten Sie ihre Mutter in Erinnerung wie sie war*
Der Anblick wird Sie Ihr Leben lang verfolgen*
Sind solche Worte üblich?

Termin zur Abschiedsnahme war nun gestern bestätigt worden mit dem Hinweis ich könne für 15 Min mich verabschieden, Kostenpunkt 230€

Ich bin froh, dass ich mich verabschieden konnte, das war ein wichtiger Prozess zum trauern für mich!

Allerdings und nun kommen wir zur eigentlichen Frage.
Ist es üblich das den verstorbenen sämtliche Zugänge am Körper verbleiben?
Meine Mutter hatte Zugänge an den Händen, am Arm Elektroden an der Brust, das hat mich schockiert muss ich ganz ehrlich sagen.

Laut Bestattungsinstitut sollte sie schön hergerichtet werden, was ich jedoch sah war anders.

Die Haare standen vom Kopf, der Mund war offen sie hatte keine Zähne im Mund. Das Gesicht war verschmutzt.
Gehört das nicht zum herrichten? Denn immerhin wurde dies mit 230€ berechnet?

Ich habe daher ein ziemlich mulmiges Gefühl und würde gerne wissen ob ich als Tochter das Recht habe, den Sarg vor der eigentlichen Beerdigung noch einmal öffnen zu lassen um zusehen wie meine Mutter im Sarg gebettet ist?

Es ist für die meisten Menschen ein ganz wichtiger Schritt im Trauerprozess, sich vom Verstorbenen verabschieden zu können. Manche können nur so richtig begreifen, was Sache ist.

Es gehört zu den Aufgaben des Bestatters, die Verstorbene sachgerecht herzurichten. Im Allgemeinen wird darunter verstanden, dass der Körper des Verstorbenen gereinigt wird, dass die Frisur in Ordnung gebracht wird und dass die Zahnprothese oder ein anderes füllendes Hilfsmittel eingesetzt wird.
Zugänge und EKG-Klebepunkte sind zu entfernen, Wunden sind zumindest mit Pflaster zu verschließen. Bei Herren gehört auch noch, falls notwendig, eine Rasur dazu. Abschließend sollten Gesicht und Hände gepudert oder geschminkt werden.
Auch das Ankleiden mit einem Totentalar oder der eigenen Kleidung gehört zum Umfang dieser Arbeit.

Hierfür ist ein Betrag von 230,- € durchaus angemessen.

Dann muss das aber auch ordentlich gemacht werden. Die Verstorbene sollte dann friedlich im Sarg liegen und aussehen, als ob sie schlafen würde.

Einige Bestatter können oder wollen diese Arbeit nicht richtig machen und sagen den Angehörigen vorschnell, man könne aus bestimmten Gründen den Leichnam nicht mehr anschauen. Meist werden Formulierungen wie „der Anblick ist nicht zumutbar“ o.ä. gewählt.

Es ist aber so, dass bis auf wenige Ausnahmen, nahezu jeder Verstorbene noch einmal angeschaut werden kann.

Ich würde mich beim Bestatter beschweren und den betreffenden Betrag nicht bezahlen.

Da Sie die Herrin des Verfahrens also die Auftraggeberin sind, können Sie den Sarg bis zur Beisetzung jederzeit öffnen lassen.

BILDQUELLEN

  • Bildschirmfoto 2022-05-04 um 18.59.09: Quasimodo Flatterhos

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. Dezember 2022 | Peter Wilhelm 22. Dezember 2022

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7 Kommentare
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Linchen
3 Jahre zuvor

Wieso schreibt der Bestatter 15 Minuten zum Abschied nehmen vor?

Ingrid Hoerner
3 Jahre zuvor

Ich kenne diese Dinge auch und ich denke, dass das, was ich in den Niederlanden lernen durfte, sehr wertvoll war. Jeder Angehörige wird von uns gefragt, ob er bei der Einsargung dabei sein möchte. Das scheint aber in deutschen Krankenhäusern schon zum Problem zu werden, da man zwar im Regelfall Räumlichkeiten hat, in denen man die hygenische Versorgung erledigen könnte, diese aber selten den Bestattern zur Verfügung gestellt werden. Da muss der Bestatter dann leider erst provisorisch den Verstorbenen in sein Institut überführen um dann die korrekte Versorgung vornehmen zu können. Das sind natürlich auch Mehrkosten, da eine Überführung dann nicht vom Krankenhaus zum Krematorium vorgenommen werden kann sondern eben erste Station Bestatter und dann wieder eine neue Überführung zum Krematorium. Über diese Dinge sollte man vorab mit dem Bestatter sprechen und wenn man bei einem Bestatter, in den eigenen Räumlichkeiten noch einmal seinen Angehörigen sehen möchte und sich verabschieden möchte, dann sollten da nicht solche kleinkarierten Zeitvorgaben dem Angehörigen vorgegeben werden. Keiner wird sich in dieser Situation stundenlang am Sarg aufhalten. Ich finde es… Weiterlesen »

Junice Seas
3 Jahre zuvor

Und von „Herichten“ der Verstorbenen kann in diesem Fall wohl nicht die Rede sein, Haare standen ab, Mund war offen, Zugänge noch dran….Ähm wofür 230,-? Für 15 Min?

Stefan M. Faust
3 Jahre zuvor

Ich war vor etlichen Jahren mal als Praktikant in einem Krankenhaus tätig und weiß daher und auch aus Fällen in der Familie, dass bei frisch Verstorbenen natürlich sämtliche Zugänge, Schläuche usw. entfernt werden, und zwar vom Krankenhauspersonal. Und natürlich sollte im Optimalfall die verstorbene Person ein gepflegtes Äußeres vorweisen. Aber ich muss gestehen, dass auch mich die Frage beschäftigt, ob mein 2019 verstorbener Vater vor dem Einsargen nach den Wünschen meiner Mutter und mir gekleidet wurde. Und in diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob man das Recht einer persönlichen „Kontrolle“ am offenen Sarg hat.

Linchen
Reply to  Stefan M. Faust
3 Jahre zuvor

Stefan:
ich glaub daß Peter sogar schon geraten hat dem Bestatter zu sagen, daß man noch am offenen Sarg Abschied nehmen will.
Ob man das dann macht ist dann wieder was Anderes.
Aber der Bestatter weiß dann Bescheid…☺☺☺☺

Red Baron
3 Jahre zuvor

Also: Ich mußte das bei dem Bestatter, der meine Eltern versorgt hatte, überhaupt nicht extra erwähnen. Das Ganze war für ihn selbstverständlich.
Man muß aber auch dazu sagen, daß dieser hier in der Gegend auch weit und breit der Beste ist.

Ingrid Hoerner
Reply to  Red Baron
3 Jahre zuvor

Ich finde es toll, wenn man einen Bestatter hat, der wirklich gut ist.
Wenn dann bei diesem Bestatter auch noch das Preis-Leistungsverhältnis stimmt, dann freue ich mich immer, wenn ich diese Bestatter vermitteln darf.
Wobei kein Bestatter für meine Vermittlung Geld bezahlen muss. 🙂
Ich freue mich natürlich immer über Spenden, da das, was ich hier leiste einen irren Zeitaufwand beinhaltet.
Zur Zeit erstelle ich eine Datenbank mit ca. 700.000 bis 1 Mio. Datensätze.
Somit mache ich mir zwar jetzt viel Arbeit, jedoch jeder, der mir eine PLZ an die Hand gibt, der bekommt von mir im Regelfall mind. 2 Bestatter an die Hand die aber, wie in meiner Situation, immer ein offenes Ohr für die Thematik „Totenasche zur freien Verfügung“ bzw. kurz „Urne zu Hause“ haben.
Wobei natürlich diese Bestatter auch für alle anderen Bestattungen eine Topleistung erbringen und meistens auch zu sehr guten Konditionen.
Vielleicht verrätst Du ja mal wer dieser Bestatter ist und in welchem Ort man ihn finden kann.




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