Frag doch den Undertaker

Jetzt dürfen wir nicht alle in unser Grab

Letzte Woche verstarb eine nahe Verwandte, deren Wille war eine Urnenbeisetzung im über 30 Jahre alten Erdwahlgrab ihres Mannes. Vor sieben Jahren wurde die Urne eines anderen Verwandten in diesem Grab beigesetzt.

Nun haben sich in den letzten Jahren offenbar die Friedhofsgesetze und man verwehrt uns diesen letzten Wunsch mit der Begründung, es sei nur eine Urne je Erdgrab zulässig.
Soweit offenbar laut Gesetzt richtig, aber gibt es eine Möglichkeit, das Erdwahlgrab sozusagen umzuwidmen in ein Urnengrab (die Ruhezeit des Erstbestatteten ist ja bereits abgelaufen) damit alle nahen Verwandten eine gemeinsame Ruhestätte bekommen können.

Alles war ursprünglich für eine gemeinsame Beisetzung geplant, der Grabstein dahingehend gewählt und nun darf es nicht sein??
Eine Umsetzung der Urne meines Vaters in ein passendes Urnenwahlgrab auf dem selben Friedhof, in dem wenigstens alle Urnen beisammen sein könnten, wird uns im übrigen auch verwehrt.

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Tja…
Was soll man sagen?

Hierzu müßte man den Grabvertrag von vor 30 Jahren zu Rate ziehen, klären lassen, ob damals eine Bestattung von so vielen Urnen/Särgen in diesem Grab vorgesehen waren und warum das jetzt nicht mehr möglich sein sollte. Normalerweise möchte man ja meinen, dass selbst bei einer zwischenzeitlichen Änderung der Bestimmungen, eine gewisse Art des Bestandsschutzes gelten sollte.

Das alles sollte man mit dem Friedhofsamt besprechen und sich ggfs. der fachlichen Beratung eines Anwaltes versichern.

Eine Umwidmung eines Grabes sehe ich eher nicht als wahrscheinlich an.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 15. März 2014

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5 Kommentare
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Roland B.
10 Jahre zuvor

Das könnte auch eine Satzungsregelung sein, keine gesetzliche. Leider wüten die Gemeinderäte gerade in diesem Bereich gerne und toben sich aus. Da kann man seine Macht zeigen, da ist man wenig eingeschränkt durch Aufsicht und Gesetz und hat freie Hand für Willkür. Mal darf das nicht, mal muß es, und immer gibt es doofe Ausreden. Zumindest in Bayern ist das so, habe ich sechs Jahre miterleben dürfen im Rat, wird woanders aber ähnlich sein, zumindest in kleineren Kommunen. Eine freundliche (!) Nachfrage bei Behörde und den zuständigen Ausschußmitgliedern kann da aber auch ausgesprochen erfolgreich sein.

Chris
10 Jahre zuvor

Felix München! Da können in ein Erdgrab so viele Urnen zusätzlich rein, wie reinpassen…

Nur EINE Urne…? Will man da etwa zusätzlich Grabstätten verkaufen…?

DerBarntruper
Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

Das hat wohl eher etwas damit zu tun, dass man nicht einzelne Gräber mit neuer Nutzungszeit in einem Feld bestehen lassen möchte, in dem alle anderen Grabstätten bereits eingeebnet wurden.

DerBarntruper
Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

Das hat wohl eher mit Voraussicht zu tun. Man möchte nicht einzelne Grabstätten mit neuer Nutzungszeit von bis zu 30 Jahren in Feldern haben, in denen der Großteil der Gräber bereits eingeebnet wurde.




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