Grade bin ich über einen Artikel gestolpert, in dem du erwähnst, dass jüdische Gräber (auf gesonderten, jüdischen Friedhöfen) nicht ablaufen.
Demzufolge ein paar Fragen.
1. Etwas allgemeiner, wie unterscheidet sich denn ein jüdischer Friedhof und wie eine jüdische Beerdigung von einer „normalen“ ?
2. In wessen Trägerschaft befinden sich diese jüdischen Friedhöfe, dass die Gräber nie angetastet werden? Wer garantiert hierfür, z.B. für den Fall, dass eine jüdische Kommune warum auch immer aufgegeben wird?
3. Wie ist hier das Recht auf wahrlich „ewige“ Gräber begründet? Kann man nicht auf ähnliche Weise, mit Verweis auf religiöse oder ethische Gedanken, ein potentielles Recht auf ein nicht ablaufendes Grab geltend machen?
zu 1. lies bitte hier
zu 2. Jüdische Friedhöfe gehören oft den Kommunen, freien Trägervereinen zum Erhalt dieser Friedhöfe usw. Aufgrund der Verfolgung der jüdischen Bevölkerung zur Zeit des Dritten Reichs gibt es an vielen Orten, an denen sich jüdische Friedhöfe befinden, überhaupt keine Leute, die irgendeinen persönlichen Bezug zu diesem Friedhof haben. Auch die Tatsache, daß Gräber für die Ewigkeit angelegt sind, sorgt dafür, daß oft niemand mehr aus dieser Familie lebt.
zu 3. Man kann auch auf einem normalen Friedhof ein Grab für die Ewigkeit buchen, man muß dann eben sicherstellen, evtl. durch eine Stiftung, daß das Grab immer verlängert wird und die Gebühren bezahlt werden.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: friedhöfe, jüdische
Anmerkung zu Frage 2:
Jüdische Friedhöfe befinden sich in der Regel in der Trägerschaft der örtlichen jüdischen Gemeinschaft. Wenn Juden irgendwohin kamen, war das erste, wofür sie sorgten, ein Friedhof (dann Mikwe=rituelles Tauchbad, und dann Synagoge).
Schon im 19. Jahrhundert kam es durch Verstädterungstendenzen dazu, daß es an Orten jüdische Friedhöfe gab, aber keine jüdische Gemeinschaft vor Ort. Dann ist der regionale Landesverband (Landesverband jüdischer Gemeinden in Schleswig Holstein etc.) zuständig.
Erst wenn das nicht mehr greift, wäre die kommunale Gemeinde bzw. ein freier Trägerverein zuständig, denn damit ein Landesverband gegründet werden kann, muß es in einer Region mindestens sieben jüdische Gemeinden geben.
@Juebe: Danke 🙂 Die Info hatte mir gefehlt. Ich konnte es nur so schreiben wie es hier bei einem jüd. Friedhof ist.
„zu 3. Man kann auch auf einem normalen Friedhof ein Grab für die Ewigkeit buchen, man muß dann eben sicherstellen, evtl. durch eine Stiftung, daß das Grab immer verlängert wird und die Gebühren bezahlt werden“
So ist das schon klar, nur ist damit ja ein immenser Kostenaufwand verbunden, den Ottonormalbürger nicht mal eben so erbringen kann. Auf jüdischen Friedhöfen ist dieser „Luxus“ doch aber automatisch zugesichert, es werden doch nicht bei jeder Beerdigung horrende Laufzeitgebühren verlangt? Wer trägt diese Kosten?
Oder anders herum rangegangen, wäre es denn rechtlich einer Kommune einfach so möglich, ihren Friedhof als „ewig“ zu erklären und Gräber prinzipiell nicht neu zu belegen?
@mac
Du hast Recht – es ist wirklich ein enormer Kostenaufwand. Der wird bei Erwerben der Grabstelle beglichen. Das kann dann darauf hinauslaufen, daß jemand ein paar Jahre lang in monatlichen Raten die Summe abbezahlt.
Andererseits: Die Bestattung zu gewährleisten ist ein wichtiges Gebot. Wenn jemand also nicht die erforderlichen Mittel hat, eine Grabstelle zu finanzieren, dann tritt die Gemeinschaft ein.
@mango:
nicht man reserviert den Juden …
sondern die jüdische Gemeinschaft tut dies auf Grundstücken, die sie käuflich erworben hat. Von daher geht es Dich nichts an. Auf Deinem Grundstück kannst Du tun, was Du willst, so lange Du nicht gegen geltendes Recht verstößt. Und genauso hält das die jüdische Gemeinschaft mit ihren Grundstücken. Deine Polemik ist völlig unangebracht.
Und wie Du für Dein ewiges Grab sorgen kannst, hat Tom schon deutlich gemacht: Du gründest eine Stiftung. Dann bist Du so gut beschäftigt, daß Du uns mit Deiner Polemik verschonen kannst.
In meiner Stadt prosperiert seit einigen Jahren, hautpsächlioch durch Zuwanderung aus Bereichen der ehemaligen Sowjetunion, wieder eine jüdische Gemeinde.
Das Gelände für eine neue Synagoge und das neue jüdische Gräberfeld auf einem evangelischen Friedhof wurde hier jeweils von der evangelischen Kirche der jüdischen Gemeinde geschenkt.
Unter diesen Voraussetzungen dürften die Kosten für ein Ewigkeitsgrab wohl nicht allzu hoch sein.
Irgendwie wundert es mich schon. Wenn so ein Grab „ewig“ ist, was bedeutet das? Dass der Name dessen, der da drin liegt ueber tausende von Jahren (uebertrieben) auf dem Grabstein stehen muss? Oder bedeutet es nur, dass immer wieder Mitglieder derselben Familie da rein kommen und irgendwann der Name des urspruenglichen Grabnutzers verschwindet, auszer irgendwann gehen die Nachkommen aus?