Hallo,
ich habe eine Frage an den Bestatter: Darf ein Mensch, der beim Skiunfall ums Leben gekommen ist in Frankreich, in dem Leichensack indem er hierher transportiert wurde, auch in diesem Leichensack beerdigt werden? Denn dieser vergeht ja nicht unter der Erde, oder? Er wurde dann quasi mit dem Sack in einen neuen Sarg gelegt und so beerdigt.
Grüße
Betty
Wenn der Leichensack aus einem kompostierbaren Material gefertigt ist, dann geht das schon.
Zum Beispiel in der Friedhofsatzung der Stadt Ahlen heißt es dazu:
1) Bestattungen sind in Särgen oder Urnen vorzunehmen. Ausnahmsweise kann der Friedhofsträger auf Antrag die Bestattung ohne Sarg gestatten, wenn nach den Grundsätzen oder Regelungen der Glaubensgemeinschaft, der die oder der Verstorbene angehört hat, eine Bestattung in Särgen oder in anderen, nach dieser Satzung zulässigen Bestattungsformen nicht zugelassen oder nicht vorgesehen ist und keine Gesundheitsgefährdungen (z.B.: bei vorheriger Infektionserkrankung des Verstorbenen) hierdurch entstehen können. Erfolgen Bestattungen ohne Sarg, so sind die Verstorbenen mit einem nicht durchsichtigen Leichensack oder Leichentuch, der / das einen unmittelbaren Anblick verhindert, insgesamt zu bedecken.
(2) Särge, Urnen, Überurnen, Leichensäcke und Leichentücher müssen so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und bei Särgen die Verwesung der Leichen innerhalb der Ruhezeit gewährleistet ist. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen, Sargbeigaben, Abdichtungen, Urnen, Überurnen, Leichensäcke und Leichentücher müssen zur Vermeidung von Umweltbelastungen aus leichtverrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. Sie dürfen keine PVC-, PCP-, Formaldehyd abspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und/oder Naturtextilien bestehen.
Hier bezieht man sich zwar auf Bestattungen in einem Leichensack, der anstelle eines Sarges gewählt wurde, jedoch gilt das Gleiche selbstverständlich auch, wenn der Leichensack mit in den Sarg gegeben wird.
Das kann bei stark verstümmelten Verstorbenen oder bei solchen, die stark von Insektenlarven befallen sind, durchaus der Fall sein. Oft ist nur so eine deutlich wahrnehmbare Geruchsentwicklung bei der Trauerfeier zu verhindern und es wäre auch unschön, würden an den winzigen Ritzen am Sargdeckelrand Maden sichtbar werden.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Und es würde aus den Ritzen dann ja auch raussuppen.
Ja super, danke für den Auszug. Ich wusste nicht, dass es Orte gibt in denen die Bestattung ohne Sarg, nur im Sack, erlaubt ist.
Wenn ich aber an die eventuelle Geruchsbelästigung der Angehörigen denke, verwerfe ich diese Idee lieber wieder 🙂
[quote]“Macht ein bißchen Wick-Vaporub unter die Nase, die ätherischen Öle helfen da sehr.“[/quote]
🙂
Aber warum darf man die Leiche bei der Beerdigung nicht sehen? Wenn der Tote „gut erhalten“ ist, darf man den doch auch vor der Beerdigung nochmal anschauen, wieso muss dann der Leichensack undurchsichtig sein?
@4 vor der Bestattung ja, vorher kann man sicher auch in den Sack gucken, aber dann kommt eben halt der Deckel drauf bzw die Tüte zu.
Leichen im Sack erinnern mich immer an den Film Coma. *grusel*