Vor einigen Jahren ist ein lieber, sehr naher Angehöriger verstorben. Er bekam eine Urnenbestattung sowie einen Grabstein. Mittlerweile bin ich aber umgezogen. Ich würde dieses Grab aber trotzdem gern weiter pflegen. Nun meine Frage: kann man ein Grab in einen anderen Ort überführen? Wenn ja, in welchen Umfang würde so etwas kosten? Und wohin müsste ich mich deswegen wenden (an den Bestatter, der meinen Mann bestattet hatte oder an den Bestatter welche für den neuen Wohnort zuständig ist oder ist das egal, welcher Bestatter?) Und wie ist das, wenn der neue Friedhof sehr spezielle Regeln hat wie z.B. keine Goldschrift auf den Grabstein. Ich möchte mir nämlich nicht extra deswegen einen neuen Stein kaufen, nur weil darauf eine Goldschrift ist und dies auf den neuen Friedhof verboten ist.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir da irgendwie helfen könnten!
Ein guter Ansprechpartner wäre ein Bestatter vor Ort, er kennt sich sicherlich am besten mit den Bedingungen aus.
Man könnte aber auch versuchen, das alles selbst zu regeln.
Dazu müßtest Du zunächst einmal bei der Friedhofsverwaltung des bisherigen Beisetzungsortes anfragen, unter welchen Bedingungen eine solche Umbettung überhaupt durchgeführt wird und was das dann gegebenenfalls kosten würde.
Es ist nämlich so…
daß eine Umbettung nicht ohne weiteres einfach so möglich ist. Die Totenruhe ist grundsätzlich wichtiger als das Mobilitätsbedürfnis der Angehörigen. Es kann ja beispielsweise nicht sein, daß eine Witwe, die fünfmal umzieht, jedes Mal ihren Mann ausgraben und wieder neu beerdigen lässt.
Es hängt von der Friedhofsverwaltung ab, für wie wichtig Sie Dein Anliegen hält.
Eine gute und umfangreiche Begründung des entsprechenden Antrags kann also hilfreich sein.
Käme es dazu, würde die Urne ausgegraben und an den von Dir gewählten Friedhof übersandt.
Dort müsstest Du vorher ebenfalls mit der Verwaltung gesprochen und ein neues Grab erworben haben.
Auch über die Bestimmungen bezüglich des Grabsteins wird man Dir dort sehr schnell und umfassend Auskunft geben können. Wenn der bisherige Grabstein aus irgendwelchen Gründen nicht erlaubt sein sollte, dann hast DU Pech, irgendein Sonderrecht gibt es da nicht.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Bitte nicht sie ohne Grund großschrieben, Danke
Bitte nicht sie ohne Grund großschreiben, Danke
Bitte danke nicht groß schreiben, danke.
Bitte nicht ohne Grund seltsame KOMMENTARE schreiben, Danke
Bitte. Danke. Bitte, Bitte. Sie. Ich, wir. Danke. Ende.
Kommentatoren über Bord???
Also mein Opa bzw. seine Asche ist mit meiner Oma mehr als einmal umgezogen. Von der Urnenwand ins Urnengrab und wieder zurueck in eine Urnenwand. Da wird er jetzt wohl bleiben.
@ Turtle.
Dann ist der Opa aber ein sehr aktiver Wohnungswechsler…wurden deshalb eventuell die Urnenwände erfunden, Grabwechsel leichtgemacht (war bei meinem Opa ähnlich, 1. Urnenwand (10 Monate), später mit Oma zusammmen in ein gemeinsames Urnenerdgrab).
B. A.
@ Turtle. Hattest wohl sehr Reiselustige Großeltern