Allgemein

Kann man nach Ablauf der Ruhezeit die Urne mit nach Hause nehmen?

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Nein.
Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland Friedhofspflicht für Urnen. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Urnen verbleiben Urnen bei Wahlgräbern solange in der Grabstätte wie die Grabgebühren bezahlt werden. Bei Reihengräbern so lange bis das Gräberfeld neu geordnet und wiederbelegt wird.

Urnen die bei Neubelegungen von Reihengräbern oder aufgegebenen Wahlgräbern noch vorhanden sind, werden von den Friedhofsmitarbeitern entweder stillschweigend an Ort und Stelle belassen oder ausgegraben und an einer neutralen Sammelgrabstelle des Friedhofs endgelagert.

Dem Problem könnte man komplett entgehen, würde man vermehrt auf die mittlerweile erhältlichen Aschenkapseln und Urnen aus verrottbarem Materail zurückgreifen.

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(©si)