„Im Krankenhaus hat man mir eine Visitenkarte von einem kommunalen Bestattungsdienst in die Hand gedrückt und gesagt, ich könne meinen verstorbenen Mann nur dort bestatten lassen. Das sei ja gerade auf der anderen Straßenseite und das würden die immer für das Krankenhaus machen.“
Das schilderte mir eine aufgeregte Frau am Telefon und wollte wissen, ob man sich denn den Bestatter nicht selbst aussuchen darf.
Doch, darf man.
Manche Krankenhäuser und manche Altenheime arbeiten „aus Tradition“ (oder weil es einen Bonus gibt?) mit bestimmten Bestattern besonders gern zusammen.
Grundsätzlich kann man sich aber im Normalfall den Bestatter selbst aussuchen.
Wie immer gilt mein Rat, daß auch im Trauerfall ein Preisvergleich keine Schande ist.
Man sollte sich auch nicht davon beeindrucken lassen, wenn irgendein Bestatter voreilig den Verstorbenen bereits aus dem Krankenhaus od. Heim abgeholt hat.
Man hat die freie Wahl welchen Bestatter man nehmen will.
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Das wäre auch ne ziemlich Frechheit, wenn sich nicht mehr den Bestatter aussuchen dürfte. Immerhin ist es für einige Menschen wichtig, wo und wie sie bestattet werden. In einigen Familien ist es üblich, dass die Bestattungen seit Jahrzehnten ein und der selber Bestatter-Betrieb macht. Natürlich muss man da die Freiheit haben, es sich aus zu suchen, wer die Verstorbenen beerdigt.
Besserwisser
11 Jahre zuvor
Ich wäre sehr beeindruckt, wenn jemand ohne meine Zustimmung den Leichnam eines Verwandten einfach mal so mitnimmt, bzw. meint er habe dann ein Recht auf weitere Geschäfte mit mir.
Ein solches Vorgehen würde mich dermaßen beeindrucken, dass ich möglichst vielen anderen Leuten davon erzählen wollen würde…
darf ich da mal ganz neugierig nachhaken?
gesetzt den fall der kommunale undertaker „klaut“ meinen anverwandeten einfach so aus dem krankenhaus eben weil man ja das immer so macht…
nun möchte ich einen anderen bestatter und bin auch gar nicht glücklich, dass der übereifrige stadtbestatter meinen opa gemopst hat bzw. habe dafür auch gar keine erlaubnis ausgesprochen. darf der dann den ungewollten und nicht angeforderten abtransport in rechnung stellen? das ich meinen wunschbesatter die anfahrt bezahlt ist ja klar und es ist sicher auch irrelevant ob nun vom krankenhaus oder vom städtischen bestatter…aber die kosten vom städtischen würde ich nicht bezahlen wollen. oder liege ich da falsch und man muß das hinnehmen?
Denn ich glaube kaum, daß da weder das Krankenhaus noch der Bestatter eine „Gechäftsführung ohne Auftrag“ voraussetzen darf, außer die nächsten Verwandten sind tagelang nicht zu erreichen.
Dieselbe Idee kam mir auch gerade. Ist doch gar nicht einzusehen, den zu bezahlen. Wie heißt es doch immer so schön:
„Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.“
Johannes
11 Jahre zuvor
wohl eher verbotene Eigenmacht… 🙂 Das müsste man prüfen. Die Eigentumsverhältnisse an Leichen sind aber hinlänglich bekannt und entschieden.
daCaPo
11 Jahre zuvor
Interessant ist in diesem Zusammenhang evtl. auch, dass etliche Häuser sogar ganz offiziell einen „Vertragsbestatter“ haben. So ist das „Verstorbenenmanagement“ der Berliner Charité zum Beispiel an die Pietät Eichenlaub outgesourced.
Die Charité bezahlt Pietät Eichenlaub für die Versorgung der Verstorbenen. Soweit mir bisher bekannt, werden die Hinterbliebenen von der Charité tatsächlich über die Möglichkeit der freien Bestatterwahl informiert. (Sollte jemand etwas anderes erlebt haben, freut sich der eine oder andere Wettbewerber sicherlich über eine entsprechende eidesstattliche Erklärung ;-)).
Chris
11 Jahre zuvor
…in einem mir bekannten Altenpflegeheim wurden zu einer Zeit, als die noch richtig teuer waren, alle Stationen (natürlich aus reiner Nächstenliebe)von Pietät E. mit Mikrowellen ausgstattet.
Es ist hier doch hoffentlich nicht ernsthaft jemand so blauäugig, zu glauben, dass da Krähe Nr. 1 der geschätzten Krähe Nr. 2 ein Auge aushackt, nur weil Piepmatz Kunde aufzumucken gedenkt?
Und Obergeier Justitia wird da bestimmt auch schon zu beschwichtigen wissen, schließlich stehen alle Krähen unter ihren Fittichen.
Der Geier wird vermutlich nicht mal ein bisschen böse in Richtung Krähen schielen.
So unterschiedlich kann’s zugehen. Als letztes Jahr mein Mann im Krankenhaus verstarb, fragte ich dort nach, ob man mir evt. Bestatter empfehlen könne und bekam, die Antwort, dass man keine Empfehlungen aussprechen dürfe.
Lobenswert! Kürzlich erzählte mir jemand, der seine Mutter in eine Senioreneinrichtung in Berlin brachte, er sollte einen Bestatter für den Fall der Fälle benennen, andernfalls würde man Pietät E. rufen, die wären allerdings ziemlich teuer. Auch eine Art von Werbung ;-).
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Das wäre auch ne ziemlich Frechheit, wenn sich nicht mehr den Bestatter aussuchen dürfte. Immerhin ist es für einige Menschen wichtig, wo und wie sie bestattet werden. In einigen Familien ist es üblich, dass die Bestattungen seit Jahrzehnten ein und der selber Bestatter-Betrieb macht. Natürlich muss man da die Freiheit haben, es sich aus zu suchen, wer die Verstorbenen beerdigt.
Ich wäre sehr beeindruckt, wenn jemand ohne meine Zustimmung den Leichnam eines Verwandten einfach mal so mitnimmt, bzw. meint er habe dann ein Recht auf weitere Geschäfte mit mir.
Ein solches Vorgehen würde mich dermaßen beeindrucken, dass ich möglichst vielen anderen Leuten davon erzählen wollen würde…
„Ist der Ruf erst ruiniert…“
darf ich da mal ganz neugierig nachhaken?
gesetzt den fall der kommunale undertaker „klaut“ meinen anverwandeten einfach so aus dem krankenhaus eben weil man ja das immer so macht…
nun möchte ich einen anderen bestatter und bin auch gar nicht glücklich, dass der übereifrige stadtbestatter meinen opa gemopst hat bzw. habe dafür auch gar keine erlaubnis ausgesprochen. darf der dann den ungewollten und nicht angeforderten abtransport in rechnung stellen? das ich meinen wunschbesatter die anfahrt bezahlt ist ja klar und es ist sicher auch irrelevant ob nun vom krankenhaus oder vom städtischen bestatter…aber die kosten vom städtischen würde ich nicht bezahlen wollen. oder liege ich da falsch und man muß das hinnehmen?
lieben dank für deine mühe 🙂
Ja, das würde mich auch interessieren.
Denn ich glaube kaum, daß da weder das Krankenhaus noch der Bestatter eine „Gechäftsführung ohne Auftrag“ voraussetzen darf, außer die nächsten Verwandten sind tagelang nicht zu erreichen.
Dieselbe Idee kam mir auch gerade. Ist doch gar nicht einzusehen, den zu bezahlen. Wie heißt es doch immer so schön:
„Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.“
wohl eher verbotene Eigenmacht… 🙂 Das müsste man prüfen. Die Eigentumsverhältnisse an Leichen sind aber hinlänglich bekannt und entschieden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang evtl. auch, dass etliche Häuser sogar ganz offiziell einen „Vertragsbestatter“ haben. So ist das „Verstorbenenmanagement“ der Berliner Charité zum Beispiel an die Pietät Eichenlaub outgesourced.
„Verstorbenenmanagement“ – ein Kandidat für das Unwort des Jahres!
Wie darf man sich das Verstorbenen-Management da vorstellen?
Alle verstorbenen werden von Eichenlaub eingesackt und nur gegen Bares oder Auftrag rausgerückt? Oder anders?
Die Charité bezahlt Pietät Eichenlaub für die Versorgung der Verstorbenen. Soweit mir bisher bekannt, werden die Hinterbliebenen von der Charité tatsächlich über die Möglichkeit der freien Bestatterwahl informiert. (Sollte jemand etwas anderes erlebt haben, freut sich der eine oder andere Wettbewerber sicherlich über eine entsprechende eidesstattliche Erklärung ;-)).
…in einem mir bekannten Altenpflegeheim wurden zu einer Zeit, als die noch richtig teuer waren, alle Stationen (natürlich aus reiner Nächstenliebe)von Pietät E. mit Mikrowellen ausgstattet.
Es ist hier doch hoffentlich nicht ernsthaft jemand so blauäugig, zu glauben, dass da Krähe Nr. 1 der geschätzten Krähe Nr. 2 ein Auge aushackt, nur weil Piepmatz Kunde aufzumucken gedenkt?
Und Obergeier Justitia wird da bestimmt auch schon zu beschwichtigen wissen, schließlich stehen alle Krähen unter ihren Fittichen.
Der Geier wird vermutlich nicht mal ein bisschen böse in Richtung Krähen schielen.
So unterschiedlich kann’s zugehen. Als letztes Jahr mein Mann im Krankenhaus verstarb, fragte ich dort nach, ob man mir evt. Bestatter empfehlen könne und bekam, die Antwort, dass man keine Empfehlungen aussprechen dürfe.
Lobenswert! Kürzlich erzählte mir jemand, der seine Mutter in eine Senioreneinrichtung in Berlin brachte, er sollte einen Bestatter für den Fall der Fälle benennen, andernfalls würde man Pietät E. rufen, die wären allerdings ziemlich teuer. Auch eine Art von Werbung ;-).