Frag den Bestatter

Bestatterrechnung netto oder brutto?

Darf ein Bestattungsunternehmen einfach mit Nettopreisen werben und hinterher auch eine Nettorechnung erstellen wo dann für uns ganz überraschend noch 19% Mehrwertsteuer draufkommen?
Wir waren in A. beim Bestattungsinstitut K. Um es gleich zu sagen, Frau K. war sehr freundlich und uns eine große Stütze und Hilfe aber die Preise die sie uns nannte und die sie notierte schienen sehr günstig. Ein Angebot oder eine Angebotsbestätigung für den Auftrag haben wir nicht erhalten. Sie musste den ausgefüllten und unterschriebenen Zettel direkt in das Büro geben, damit alles sofort los gehen konnte. Auch die Preise auf den Schildern an den Särgen waren alle nur netto.
Später kam dann die Rechnung und wir schluckte doch ziemlich, weil die nicht wie wir dachten 2730 Euro 3248 Euro war. Das sind über 500 Euro mehr. Ist denn so was erlaubt und bei Bestattern üblich?

Die Preisangabenverordnung sagt dazu:

§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). (…) Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

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Mir ist auch nichts anderes bekannt, als daß Kaufleute, die ihre Waren an Endverbraucher abgeben, die Preise inkl. Mehrwertsteuer auszuweisen haben. Die enthaltene Umsatzsteuer wird dann als Summe, evtl. aufgeteilt nach unterschiedlichen Steuersätzen (7% und 19%) separat ausgewiesen, aber nicht mehr dazugerechnet, weil bereits enthalten.

Handwerker haben das aber sehr lange nicht so gemacht, wobei ich jetzt nicht weiß, ob das nicht früher irgendwann sogar bei Handwerkern so der richtige Weg war. Jedenfalls habe ich selbst noch eine Menge Handwerkerrechnungen aus früheren Jahren, auf denen lustig netto aufgelistet und abgerechnet wurde. Gerade in einem Angebot machen sich ja Nettopreise immer sehr schlank und gut.
Es kommt dann unten noch klein der Hinweis auf die Mehrwertsteuer, den Endverbraucher oft nicht richtig wahrnehmen. Detailliert ausgewiesen wurde die zu erwartende Mehrwertsteuer nicht.

Bei Rechnungen, die ich im Rahmen meiner Besuche in Bestattungshäusern gesehen habe und bei den hunderten mir zur Überprüfung zugesandten Bestatterrechnungen waren immer auch Rechnungen dabei, die sehr einfach aufgebaut waren. Hier merkte man, daß beispielsweise die Oma, die Mutter oder die Frau eines Handwerksmeisters nebenbei das angeschlossene Bestattungsgewerbe betreut. Ein Zettel, abgerissen vom Gesprächsnotizblock, mit Bleistift aufnotierte Nettopreise, keine Aufschlüsselung einzelner Positionen.

Beispiel:

Tischlerei H. Bestattung

Beerdigung mit Sarg auf dem Friedhof B. 1900,-
Blumen 50,-
Zeitung 100,-

darunter ein Strich und die Summe: 2540,-

Ob da die vorwiegend älteren „Rechnungs“empfänger nicht mehr nachrechnen, das einfach für normal halten oder ob man aus Unkenntnis einfach kein Theater machen will? Ich weiß es nicht.

Auch bei großen und modern geführten Bestattungshäusern ist mir gerade in letzter Zeit erst eine sehr detaillierte und ordentliche Rechnung aufgefallen, auf der aber auch alle Preise netto angegeben wurden.
Jede Position war einzeln aufgeführt und die Rechnung somit sehr lang.
Unten wurde dann die Netto-Summe auswiesen, darunter ein Strich, dann die 19% Mehrwertsteuer und ein weiterer Strich und dann „Summe 2 = Rechnungsbetrag, bitte überweisen!“.

Der Inhaber sagte mir, das halte er für den saubersten Weg, da so der Verbraucher sehen könne wie sehr man vom Staat „abgezockt“ werde.

In gewisser Weise kann ich verstehen, daß Handwerker und Kaufleute ihren Kunden zeigen wollen „Seht her, wie günstig wir eigentlich wären, wenn da nicht die lästige Umsatzsteuer wäre!“
Auf der anderen Seite berechnen sie die Umsatzsteuer dann aber doch, wenn auch nur als Summe.

Das bedeutet aber, daß der Endverbraucher, der es gewöhnt ist, daß er das bezahlt, was auf dem Preisschild draufsteht und was ihm als Preis genannt wird, hinterher übervorteilt wird und unangenehm überrascht wird.
Korrekt ist dieses Verhalten also nicht.

Bevor da Mißverständnisse aufkommen: In erster Linie geht es darum, daß der Verbraucher schon am Preisschild und bei den ihm genannten Preisen mit den Endpreisen konfrontiert wird. Der Bestatter oder Handwerker kann nicht mit den günstigen Nettopreisen Kunden anlocken und dann später brutto abrechnen. Wenn der Kunde allerdings stets nur die Brutto-Endpreise genannt bekam, ist gegen eine Rechnung, die Nettopreise auflistet und dann die Umsatzsteuer ordentlich getrennt ausweist, nichts einzuwenden.

Es geht also darum, daß der Bestatter keine Urnen ins Schaufenster stellen kann, die mit 100 Euro ausgezeichnet sind, dann aber mit 119 Euro auf der Rechnung stehen.
Wenn aber von vornherein klar war, daß die Urne 119 Euro kosten wird, kann er natürlich transparent abrechnen und schreiben: „Urne 100 Euro, zzgl. 19% = 19 Euro Mehrwertsteuer = 119 Euro“ usw.

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 29. Januar 2013 | Peter Wilhelm 29. Januar 2013

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7 Kommentare
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Robbi
11 Jahre zuvor

Offensichtlich dürfen die Einzelpositionen einer Rechnung wohl durchaus netto aufgeführt werden, bei der Telefonrechnung ist dies jedenfalls so und bei den Inspektionsrechnungen für mein Auto ebenfalls.

Lochkartenstanzer
11 Jahre zuvor

Ja, die Positionen dürfen einzeln aufgeführt und dann erst hinterher zusammengezählt werden.

Die andere Variante Alle preise brutto und netto nebeneinander aufzuführen und auch in der Summe zusammenzuzählen würde zwar auch gehen, das führt dann aber unweigerlich zu „Rundungsfehlern“ von wenigen Cent, und damit oft zu Diskussionen. Weswegen das selten gemacht wird.

Ich schreibe in meinen Angeboten (IT-Branche, kein Bestatter :-)) immer beide preise (nett udn brutto) rein, damit die Leute sich das heraussuchen können, mit dem sie etwas anfangen können.

Dei der Schlußrechnung erfolgt aber die Auflistung der Nettopreise und dann, nach der Aufsummierung erst die Berechnug der Mehrwertsteuer. Ansonsten muß man sich mit den erwähnten „Rundungsfehlern“ im Cent-Bereich herumschlagen.

lks

Willi
11 Jahre zuvor

Hallo,
die Angabe von Nettopreisen –> auf der Rechnung <– und das separate Ausweisen der Mehrwertsteuer ist völlig unproblematisch.
Nicht zulässig ist es, bei Werbung, auf Preisschildern (jeweils gegenüber privaten "Endverbrauchern") etc. nur die Nettopreise anzugeben oder die Nettopreise optisch gegenüber den End-(Brutto-)preisen hervorzuheben.
Soweit ein Angebot also wie eine der klassischen Rechnungen gestaltet ist, kann auf dem Angebot auch durchaus eine Auflistung der Nettopreise erfolgen, es muss aber in der Zusammenfassung definitiv der exakte Endpreis inkl. Mehrwertsteuer genannt werden.
Was nicht zulässig ist, ist die Angabe des Nettopreises und dann nur (*)zzgl. MwSt.
Was auch nicht zulässig ist, ist z.B. ein Preisschild im Schaufenster oder eine Preisangabe im Katalog als Nettopreis.
Wenn das ein Mitbewerber spitz kriegt kann das auch recht unangenehm teuer werden, weil man dafür eine Abmahnung kassieren kann.

11 Jahre zuvor

Handwerker reden im (End-)Kundengespräch immer noch gern mal über Nettopriese, obwohl sie es auch da nicht dürfen. In den allermeisten Austellungsräume hat sich inzwischen herumgesprochen, dass dort Endpreise zu stehen haben, und zwar wirkliche Endpreise, in denen nicht nur die Mehrwertsteuer sondern auch ggf. anfallende Lieferkosten ect. enthalten sein müssen. Bei Letzteren ist es natürlich sinnvoll, diese vor der Summenbildung aufzuschlüsseln, aber am Ende muss definitv der Preis stehen, der bei der Bezahlung gefordert wird.

In Angeboten und Rechnungen können die Einzelposten natürlich auch netto aufgeführt werden, wenn am Ende ein eindeutiger Bruttopreis steht, und der darf sich nicht klein hinter dem Nettopreis verstecken.

Nadia
11 Jahre zuvor

Kurz was technisches: Als ich auf den „Weiterlesen“-Button geklickt habe, kam eine interessante Seite mit brennenden Pinguinen drauf, die mir verriet, die Seite sei vom Administrator gesperrt. Sehr mysteriös . . . Erst als ich oben auf den Titel gedrückt habe, habe ich den ganzen Artikel lesen können. Was war das?

Reply to  Nadia
11 Jahre zuvor

Ich würde sagen, das waren brennende Pinguine.

Wolfram
11 Jahre zuvor

Wenn einer wirklich zeigen will, wie hoch der Steueranteil am Endpreis ist (rund 16%), dann soll er doch schreiben:
Preis: 119 Euro, incl. 19 Euro MWSt.
In einem reinen Endkundengeschäft hat der Nettopreis überhaupt nicht auf den Schildern und Angeboten zu erscheinen, außer es wird ausdrücklich gewünscht.
Meine 10 cts, incl. TVA (ich bin ja in Frankreich).




Rechtliches


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