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Kessler-Zwillinge: Keine gemeinsame Urne – Ein leiser Abschied von zwei großen Damen

Kessler Zwillinge RAI Television

Ihr Leben lang standen Alice und Ellen Kessler im grellen Licht der Scheinwerfer, tanzten und sangen sich in die Herzen von Millionen. Als Symbol einer ganzen Ära verkörperten sie Leichtigkeit, Glamour und eine fast märchenhafte Synchronität.

Und doch endet ihre Lebensgeschichte nun auf eine Weise, die im starken Kontrast zu ihrem berühmten Doppelleben steht: still, schlicht und beinahe einsam.

Ein Abschied ohne Applaus – und ohne Öffentlichkeit

Wie nun bekannt wurde, soll die Beisetzung der Kessler-Zwillinge im engsten Rahmen stattfinden.
Es ist keine große Trauerfeier geplant, keine öffentliche Beerdigung, kein letzter großer Auftritt.
Nur ein kurzer Moment der Stille, ein schlichtes Ritual, fern von Blitzlicht und Fanfaren.

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Für viele ihrer Fans dürfte diese Nachricht ein Stich ins Herz sein – zu groß war die Verbundenheit mit den beiden und zu sehr wünschte man sich ein gemeinsames, würdiges Abschiednehmen.
Doch die Realität ist eine andere: Der letzte Auftritt der Zwillinge findet ohne Publikum statt.

Ihr letzter Wunsch – und die Grenzen des deutschen Bestattungsrechts

Die Kesslers hatten über ihren Tod immer offen gesprochen.
Schon zu Lebzeiten äußerten sie den Wunsch, gemeinsam beigesetzt zu werden – zusammen im Grab ihrer Mutter Elsa und mit der Asche ihres geliebten Hundes Yello, der sie viele Jahre begleitet hatte.

Doch dieser Wunsch, so innig er war, konnte nicht erfüllt werden. Als Bestattungsexperte kann ich Euch sagen: In Deutschland ist eine Gemeinschaftsurne für mehrere Verstorbene nicht zulässig. Weder dürfen Menschen und Tiere zusammen bestattet werden, noch darf die Asche mehrerer Personen in einer einzigen Urne vermischt oder dauerhaft vereint werden.

Rechtlicher Hintergrund

Die Vermischung oder Verbindung der Asche mehrerer Verstorbener in einer Urne ist nach deutschem Bestattungsrecht generell verboten.
Auch die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier in einer Urne oder einem Grab ist im Regelfall nicht vorgesehen.

Die Zwillinge hatten es testamentarisch verfügt, sie hatten es so gewollt. Und dennoch blieb dieser Herzenswunsch an den klaren Grenzen des Bestattungsrechts hängen – ein emotional schmerzhafter, aber juristisch eindeutiger Konflikt.

Immerhin: Ein Rückzugsort in der Stille

Wie die Presse berichtet, wird wenigstens ein Teil ihres Wunsches berücksichtigt: Die Beisetzung soll still und ohne öffentliche Begleitung stattfinden. Die Asche von Alice und Ellen soll im Grab ihrer Mutter Elsa beigesetzt werden, auf dem Waldfriedhof in Grünwald,
nicht weit von ihrem letzten Wohnort entfernt.

Ein schlichter Ort, ein zurückhaltendes Ritual – passend zu ihrem letzten Lebensjahrzehnt, in dem sie sich zunehmend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hatten. Zwei große Künstlerinnen, die nach einem langen, bewegten Leben noch einmal ganz für sich sein wollten.

Der geliebte Hund Yello – und die Frage nach seinem Platz

Viele Fans fragen sich: Was wird aus Yello? Der geliebte Hund der Schwestern wurde 14 Jahre alt und hinterließ eine tiefe Lücke. In einem Interview sagten Alice und Ellen Kessler einmal: „Wir haben unsere Mutter und Yello sehr geliebt.“

Sein Tod brach ihnen das Herz – Yello litt unter Herzproblemen, sein vergrößertes Herz drückte auf die Lunge, er bekam schließlich keine Luft mehr. Gerade für Menschen, die keine eigenen Kinder haben oder sehr eng miteinander leben, kann ein Tier fast wie ein vollwertiges Familienmitglied sein.

Tierbestattung und Friedhofsrecht

So sehr man es sich auch wünscht:
Haustiere dürfen in Deutschland normalerweise nicht auf Friedhöfen für Menschen bestattet werden.
Für Tiere gibt es eigene Tierfriedhöfe oder alternative Bestattungsformen.
Die Idee einer gemeinsamen Ruhestätte von Mensch und Tier bleibt in den meisten Bundesländern ein schöner,
aber rechtlich nicht umsetzbarer Gedanke.

Die Vorstellung, im Tod wieder mit Mutter und Hund vereint zu sein, war für die Kessler-Zwillinge ein tröstlicher Gedanke. Dass sich dieser Wunsch nicht vollständig erfüllen lässt, zeigt einmal mehr, wie stark Recht und Emotion beim Thema Bestattung auseinanderdriften können.

Ein letzter gemeinsamer Weg – der selbstgewählte Tod

Am 17. November 2025 starben die Kessler-Zwillinge in ihrem Haus in Grünwald. Später wurde bekannt, dass sie sich für einen begleiteten Suizid entschieden hatten – ein selbstbestimmter Schritt, den sie gemeinsam gingen, wie sie auch ihr Leben gemeinsam gestaltet hatten.

Ellen hatte zuletzt einen Schlaganfall erlitten und litt unter schweren Depressionen und Herzproblemen. Ihre Schwester Alice wich nicht von ihrer Seite und begleitete sie in den Tod. Beide wurden 89 Jahre alt – ein hohes Alter, gefüllt mit Auftritten, Erfolgen, aber auch mit Krankheit, Verlusten und dem Wunsch, den letzten Weg nicht allein gehen zu müssen.

Begleiteter Suizid – ein sensibles Thema

Der begleitete Suizid ist rechtlich, ethisch und emotional ein hoch sensibles Thema.
In einigen Ländern ist er unter strengen Bedingungen erlaubt, in anderen strikt verboten.
Im Zentrum steht immer die Frage nach Selbstbestimmung, Leidensdruck und Würde am Lebensende.
Dass die Kessler-Zwillinge diesen Weg gemeinsam gewählt haben, passt zu ihrem lebenslangen Miteinander –
und wirft gleichzeitig viele Fragen auf, die jeder nur für sich selbst beantworten kann.

Nachklang: Ein leiser Abschied zweier großer Damen

Es ist ein eigenartig berührendes Bild: Zwei Frauen, die auf den größten Bühnen Europas standen, verabschieden sich ganz leise. Kein Applaus, kein Blitzlichtgewitter, kein öffentlicher Trost.

Nur Ruhe.
Nur ein Grab unter Bäumen.
Nur eine Mutter, die ihre Töchter im Tod wieder aufnimmt.

Und vielleicht ist es genau das, was die Kessler-Zwillinge zuletzt wollten: Einen Abschied ohne Scheinwerfer – aber mit Würde.

Für viele Fans bleibt die Erinnerung an zwei strahlende, elegante Frauen, die das deutsche Showgeschäft über Jahrzehnte geprägt haben. Für uns im Bestattungswesen bleibt dieser Fall ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, Wünsche rechtzeitig zu besprechen, sie juristisch zu prüfen und – wo immer möglich – einen Weg zu finden, Herzenswünsche und rechtliche Rahmenbedingungen miteinander zu versöhnen.

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(©si)