Heute rief mich ein Herr auf meiner Hotline an. Ich konnte ihm nicht helfen und brachte das Gespräch schnell zum Ende.
Er wollte wissen, welche Papiere man für die Überführung eines Verstorbenen in den Kongo benötigt.
Die gewünschte Auskunft konnte ich ihm nicht geben. Dazu bin ich schon zu lange aus dem Geschäft.
Wie ich schon mal hier im Bestatterweblog beschrieben habe, haben wir uns seinerzeit die gesamten Informationen über die internationalen Bestimmungen im Laufe vieler Jahre selbst erarbeitet. Wurden wir mit einem neuen Land konfrontiert, ging die Telefoniererei mit den Konsulaten und Botschaften, sowie den Spediteuren und Fluglinien los. Das war zeitaufwendig, teuer und erforderte nicht selten Fremdsprachenkenntnisse.
Hatten wir aber die Informationen beisammen, kamen sie in unseren „internationalen Ordner“, in dem wir sie, nach Ländern geordnet, hüteten wie unseren Augapfel.
Denn kam der nächste Sterbefall mit gleicher Destination, konnten wir ohne Mühe, Zeitaufwand und große Kosten darauf zurückgreifen.
Im Laufe der Zeit hatte es sich auch herumgesprochen, daß wir in der Abwicklung internationaler Fälle gut bewandert waren, und bekamen den einen oder anderen Auftrag mehr.
Aber die Bestimmungen änderten sich genau so oft, wie die Regierungen und Machtverhältnisse sich änderten. Im Großen und Ganzen blieb vieles gleich, aber oftmals sind es ja die Kleinigkeiten…
Deshalb kann ich heute auch nichts mehr zu diesem Thema sagen, da hat sich sicherlich inzwischen so viel geändert, daß meine Kenntnisse da nicht mehr aktuell wären.
Heutzutage ist die Sache aber auch einfacher; es gibt mehrere sehr gute Unternehmen, die die komplette Abwicklung solcher Transportdienstleistungen übernehmen. Das ist nicht billig, aber preiswert.
Sogar die lästigen Fahrten zu den Konsulaten, die Warterei und das manchmal geforderte Bakschisch erledigen diese Firmen.
Deshalb wunderte ich mich über den Anruf des Mannes und fragte, warum er sich denn darum kümmern müsse.
Seine Antwort: „Da kennt sich der Bestatter nicht aus. Ich telefoniere schon seit zwei Tagen mit Fluggesellschaften, Speditionen und Behörden. Jetzt muß der Tote auch noch einbalsamiert werden und ich komme einfach nicht weiter. Das müssen wir alles selbst in die Wege leiten.“
Nein, muß er nicht. Er ist eindeutig beim falschen Bestatter gelandet. Wenn ein Kunde kommt und die Überführung eines Verstorbenen in ein fernes Land wünscht, und man sich als Bestatter da nicht auskennt, dann muß man das sagen.
Denn schon ein paar Straßen weiter wird es einen Bestatter geben, der das kann, der einem alle notwendigen Schritte abnimmt und das so erledigt, daß man als Angehöriger nicht auch noch mit diesen komplizierten Sachverhalten belästigt wird.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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„Denn schon ein paar Straßen weiter wird es einen Bestatter geben, der das kann…“
Naja, hier auf dem Land kommt es durchaus vor, dass der nächste Bestatter (der da mit Sicherheit noch weniger Erfahrung hat) in einem Dorf 10 bis 15 Kilometer entfernt sitzt…
@Marco:
das lässt sich aber doch einfach mit einem Telefonat klären, da braucht’s nicht die 15 km-Fahrt.
Peter: Eine FRage habe ich aber in diesem Zusammenhang: Wenn ich einen Bestatter beauftragt habe und er die Leiche bereits „in Händen“ hat und es sich herausstellt, dass dieser Bestatter nicht Willens oder in der Lage ist, die Abwicklung durchzuführen, kann ich ihm dann den Auftrag entziehen?
Grüsse
Hajo
@Hajo: Eben. Man definiere „an der nächsten Ecke“ oder „ein paar Straßen weiter“ analog zur Versorgungsdichte mit Bestattern einfach selbst. Ja, natürlich. Ist der Bestatter bereits tätig geworden und die Angehörigen überlegen es sich anders, hat er meines Erachtens Anspruch auf die Bezahlung der bisher erbrachten Leistungen und möglicherweise auch auf Schadensersatz für den restlichen Auftrag. Das bisher geleistete wird man aber auf jeden Fall zahlen müssen. Ist es so, daß der Bestatter zunächst zusagt, eine bestimmte Leistung erbringen oder eine bestimmte Ware liefern zu können und es stellt sich dann heraus, daß er das nicht kann, so hat er die Kunden ja getäuscht oder zumindest im Unklaren gelassen. Hier kann man wechseln, muß aber u.U. auch bereits Geleistetes bezahlen. Wer dann für die zusätzlichen Kosten aufkommt, das ist eine Frage, die ggfs. gerichtlich geklärt werden müßte. Es kann aber nicht sein, daß ein Bestatter am Telefon zusagt, er führe auch Bestattungen in Nigeria durch, man läßt ihn den Verstorbenen abholen und dann sagt er, er könne nur in Bad Berleburg bestatten. Man muß dann… Weiterlesen »
@Peter Wilhelm:
Moin Tom, dein WordPress erkennt das Token nicht. Plugin deaktiviert?
@Die Barschlampe: Nö, das geht in den Kommentaren nicht, aber der gewünschte Text wurde wunschgemäß eingefügt, deshalb hab ich’s so gelassen. 🙂
…da können vielleicht Genesis helfen: „Send me to the congo“ 😉
https://www.youtube.com/watch?v=_X4lOaRsjPM
@Chris: Die Bilder sind im Zuge der aktuellen Flüchtlingssituation irgendwie erschreckend treffend.
Ich habe letztes Jahr zweimal eine Kongo-Überführung gemacht.
Kinshasa war noch recht human. Aufregend für mich, aber machbar.
Die andere war eine Rückholung aus Kasindi, North Kivu und das war echt abenteuerlich. Meine erste und einzige Flugüberführung mit drei Zwischenlandungen. Kasindi-Beni-Kigali-Addis Abeba- Frankfurt. Für mich eine sehr interessante Erfahrung.
Im Zuge der aktuellen Flüchtlingswelle wird auf dem Sektor Auslandsüberführung sicher noch mehr Bedarf entstehen. Irgendwo las ich jetzt, viele der Flüchtlinge wollten jetzt plötzlich Syrer sein, selbst Schwarzafrikaner.
Mein alter Arbeitgeber hat früher Überführungen mit dem Auto nach Italien gemacht. Und hat bei der Beisetzung noch mit gewirkt. Und das zu einem Zeitpunkt, wo alle anderen Kollegen das über den Flieger abgewickelt haben. Da kann man auch mit Geld heizen, aber er prahlte sich gerne damit, in Italien gewesen zu sein.