Es ist schon ein paar Jahre her, daß Manni sich bei mir vorgestellt hat. Er saß mir gegenüber, roch nach billiger Seife und einem Rasierwasser, das sein Dasein besser als Klostein gefristet hätte. Manni damals Ende 20, bewarb sich um eine Stelle als Fahrer und konnte eine abgeschlossene Ausbildung als Schlosser nachweisen.
Die Tatsache, daß er die Lehre erst jüngst abgeschlossen hatte, machte mich schon stutzig, doch Manni kam schnell zur Sache:
„Sie werden es gleich sowieso sehen, ich war vier Jahre im Knast.“
Dann lehnte er sich zurück und ich sah seinem Gesicht an, daß er das immer sagt und daß er eigentlich nur darauf wartete, daß ich seine Mappe zuklappe und ihn wieder wegschicke. Aber warum? In einem Land wie unserem steht jeder immer mit einem Bein im Gefängnis. Es gibt so viele Gesetze und Fallstricke und es kann jedem passieren, daß er nur aus Fahrlässigkeit, einem kurzen Moment der Unachtsamkeit mit dem Gesetz in Konflikt kommt.
Ich fragte ihn, was er denn angestellt hatte und es verschlägt mir heute noch die Sprache, wenn ich an Mannis Schilderung zurückdenke. Wenn ich mich recht erinnere, ist es so gewesen, daß Manni eines Abends in seiner Stammkneipe saß, um einen zu heben.
Am anderen Ende der Theke ist es unter Ausländern zum Streit gekommen und irgendwann hat der Wirt die Streithähne aus dem Lokal geworfen. Die haben dann zwar noch eine Weile vor dem Lokal herumgeschrien, aber noch bevor der Gastwirt die Polizei rufen konnte, war dann doch Ruhe eingekehrt und die Kerle hatten sich getrollt.
Manni hatte genug, seine Zunge war schon schwer und die Knie etwas weich. Einmal noch aufs Klo, „ne Stange Wasser in die Ecke stellen“, dann den Deckel bezahlen und ab nach Hause „in die Falle“.
Es hätte ein Abend wie viele andere werden können, wäre Manni nicht draußen über einen der Streithähne gestolpert. Die raus geworfenen Typen scheinen sich doch „noch ein paar aufs Maul gekloppt“ zu haben und einem „ist das wohl nicht gut bekommen, der war ziemlich mitgenommen“.
Manni ist einfach nach Hause gegangen und hat sich nicht weiter um den Mann gekümmert und das sollte ihm schon am nächsten Tag zum Verhängnis werden. Der Mann war nämlich nicht nur „ziemlich mitgenommen“, den hatte der Sensenmann sogar mitgenommen, denn der Mann war tot.
Ein Fall der damals die Stadt in der Manni lebte, ziemlich erschütterte und der auch recht schnell aufgeklärt werden konnte. Die Täter wurden rasch gefasst; sie hatten dem Mann einfach ein Messer in die Seite gestoßen, ein Umstand, den Manni nicht bemerkt hat, aber -wie der Staatsanwalt später ausführte- hätte bemerken können, ja, hätte bemerken müssen. Die Untersuchungen haben ergeben, daß der Getötete zu dem Zeitpunkt, als Manni ihn gesehen haben muß, noch gelebt haben dürfte und hätte Manni richtig reagiert, würde der Mann vermutlich noch leben. Wäre Manni richtig besoffen gewesen, wäre die Sache vielleicht anders ausgegangen, aber so hielt man ihm vor, daß durch sein Nichtstun ein Mensch ums Leben gekommen ist.
Ich weiß gar nicht mehr, zu welcher Strafe Manni verurteilt wurde, jedenfalls kam er erst nach vier Jahren wieder frei.
Ja und jetzt war Manni eben auf Stellensuche und hatte sich gedacht, daß ein Bestatter vielleicht am allerwenigsten Fragen stellt, zumindest hätte er es ja dort nicht besonders oft mit Leuten zu tun, die nach dem Woher und Warum fragen.
In einem amerikanischen Krimi habe ich einmal gehört, daß jemand sagte, in diesem Gefängnis säßen sowieso nur Unschuldige. Das kann ich aus meiner Lebenserfahrung nicht sagen. Wenn man es mit verurteilten Straftätern zu tun hat, sprechen die entweder gar nicht über ihre Tat, meistens um im Knast keinen Repressalien durch andere Gefangene ausgesetzt zu sein, oder sie geben ganz unumwunden zu, weshalb sie einsitzen. Aber daß jemand behauptet, er habe etwas ganz anderes gemacht, das habe ich noch nicht erlebt.
So glaubte ich Manni auch und aufgrund seiner Geschichte sah ich keinen Grund, ihn nicht einzustellen. Wenn ich ehrlich bin, versprach ich mir davon, daß der Mann froh ist, eine Stelle gefunden zu haben und sich die durch besonders gute Arbeit auch erhalten will. Ich konnte ja sowieso nicht überprüfen, ob seine Geschichte, so wie er sie erzählte, haargenau stimmte, vielleicht hat er sie etwas geschönt, um sich nicht gleich alles wieder zu verbauen, mir war es egal, ich konnte mich da schon immer auf mein Bauchgefühl verlassen.
Diese Einschätzung hat sich auch bewahrheitet. Manni war, nein, ist, froh, daß er eine gute Arbeit hat und hat mich in all den Jahren nie in irgendeiner Weise enttäuscht. Sein größter Wunsch ist es, diese Arbeit bis zur Rente machen zu können, da habe man keinen Ärger.
„Also gut, Herr Philippi, wir probieren es mal miteinander“, sagte ich zu Manni und er hob abwehrend die Hände: „Bitte versprechen Sie mir eins: Nennen Sie mich stets beim Vornamen. Ich kann meinen Nachnamen nicht mehr hören! Im Gefängnis hörst Du von morgens bis abends von den Beamten nur ‚Herr Philippi hier, Herr Philippi da, ich kann es nicht mehr ertragen!“
Dieser Wunsch war leicht zu erfüllen und es hat uns auch dann nicht gewundert, als Manni – seine erste Frau hatte sich während der Haft scheiden lassen – bei seiner Wiederverheiratung den Nachnamen seiner Frau angenommen hat.
Mannis Geschichte war nur in den ersten Wochen ein Thema, danach geriet sie in Vergessenheit. Ich habe sowieso niemandem was erzählt und wem Manni das selbst erzählt hat, weiß ich im Einzelnen nicht. Die anderen Fahrer wissen es zum Teil, glaube ich, aber es ist einfach kein Thema.
Jetzt hatten wir aber eine Trauerfeier, bei der Manni einer der beiden Fahrer war, die den Sarg im Beisein der Familie aus der Halle holten, um ihn zum Krematorium zu fahren.
Hinterher, einige Tage später, saß dann das auftraggebende Ehepaar bei mir und der Mann sagte:
„Ach ja, und noch was. Mein Schwager hat mir gesagt, daß einer ihrer Fahrer ein Sträfling ist. Daß Sie so jemanden beschäftigen, das hat uns schon gewundert. Wir dachten, Sie seien ein seriöses Unternehmen.“
„Woher weiß ihr Schwager das denn?“
Schweigen. Das Ehepaar schaut sich an, dann sagt sie spitzt: „Na, der kennt den eben.“
„Von wo?“
„Aus dem Gefängnis eben.“ Jetzt wäre es ihr am liebsten gewesen, das Thema sei vom Tisch. Doch ich ließ nicht locker:
„Ah, ich verstehe, Ihr Schwager oder Bruder ist Justizbeamter.“
„Nicht ganz…“. Zögern, Unsicherheit…
„Wie? Nicht ganz?“
„Ja, der kennt den von drinnen, der war auch mal im …“, sagt sie und wird von ihm unterbrochen:
„Was ist denn jetzt mit der Danksagungsanzeige? Können wir uns mal was Wichtigem zuwenden?“
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: können, wichtigem, zuwenden?
Dumm gelaufen für den Herrn. Wer rechnet auch schon damit das der Bestatter da mal so einfach nachhakt. 😀
Fällt mir dazu mal ein anhand der schilderung könnte es Totschlags durch Unterlassung gem. §§ 212, 13 StGB gewesen sein.
aus §§212(1) ergibt sich dann:
Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Würde also auf 4 Jahre passen.
Und wenn eine Person ihre Strafe abgeleistet hat, ist es doch in Ordnung. Außer er neigt zu Gewaltausbrüchen, ist ein Kinderschänder (die mWn im Knast sowieso nicht gut behandelt werden, was ja eigentlich auch richtig ist)oder ein kaltblütiger Mörder (Der ja in den meisten Fällen nicht freigelassen wird).
Bei soviel Kleinkarriertheit läge mir die Frage auf der Zunge, was denn der Herr Bruder / Schwager denn jetzt beruflich mache. Aber es geht einen natürlich nix an.
jeder hat ne zweite chance verdient, und man ist wirklich schneller mit dem gesetz in konflikt als viele glauben. was glaubt ihr wie schnell man sich strafbar macht?
Die Geschichte kann meines Erachtens schon stimmen. Kommt auf die Randbedingungen an. Ich kenne ebenfalls jemanden, der sogar wegen Mordes eingesessen hat, weil im Zuge einer Schlägerei ohne Tötungsabsicht (also ohne Einsatz von Messern o.dgl) der Kontrahent unglücklich gefallen ist. Ein Vorstrafenregister (immer wegen Kneipenprügeleien, nie wegen Kapitalverbrechen), ein loses Mundwerk bei der Gerichtsverhandlung, ein voreingenommener Staats- und ein desinteressierte Pflichtanwalt, und schon waren 10 Jahre Bau angesagt.
Die Geschichte stimmt vorn und hinten nicht. Der einzige Tatbestand der vorstellbar ist ist Unterlassene Hilfeleistung (323c StGB) mit einer _Höchststrafe von einem Jahr_. Du solltest wohl noch mal mit ihm sprechen (es sei den du hast ihn schon vor sehr langer Zeit eingestellt, da ändert sich ja auch das eine oder andere Gesetz)
@Lars, 212(1) StGB ist nur die Abgrenzung zum Mord wo zwar Vorsatz nachgewiesen werden kann, die qualifizierenden Merkmale für Mord aber nicht gegeben sind.
Dennoch zeigen sich US-amerikanische Züge: Um aus einer objektiven unterlassenen Hilfeleistung, deren subjektive Qualität ich ohne näheres (wie stark blutete der Mann, wie voll war Manni) nicht einschätzen kann, eine Tötung durch Unterlassung zu machen. Muss man schon einen Staatsanwalt mit der Boulevardpresse im Nacken und einen sehr schlechten Anwalt erwischen. Genug der Glaskugel- und Hobbyjuristerei. @3: niemand hat eine „extra schlechte“ Behandlung verdient. Sowas ist unprofessionell und schnell geht da was zu weit. Meiner Ansicht nach sollten die Justizvollzügler Profis sein, die so etwas unterbinden. Und wie ein Delinquent sich resozialisieren soll, wenn er von seinem Umfeld auf diese eine Eigenschaft reduziert wird, möge mir mal jemand erklären. (Etwas nachdenken hilft extrem…) @Tom: Ich glaube, ohne Dir nahetreten zu wollen, in den Köpfen der Leute ist noch immer der Totengräber verankert, der nur nachts kommt und die Toten auf den Karren lädt um sie zur Pestgrube zu fahren. Halt jemand, mit dem man sonst besser keinen Umgang pflegt. Man weiß ja nie und so… Diese Hoffnung hatte Manni vielleicht und Du scheinst ja einen… Weiterlesen »
der „amerikanische Krimi“ von dem Tom sprach ist übrigens der Film „Die Verurteilten“ von Frank Darabont. Das Zitat lautet „In diesem Gefängnis sind alle unschuldig“ mit der Pointe, daß Red, der diesen Ausspruch zu Beginn des Films tut, sich gegen Ende korrigiert: „Ich sagte damals […] alle sind unschuldig. Verdammt, ich glaube Andy war der einzige wirklich unschuldige […].“
Den Spruch mit den Unschuldigen im Gefängnis hast Du von den „Verurteilten“ gehört, ein wunderbarer Film (hab ihn zufällig vorgestern gesehen), aber nicht gerade das, was ich unter einem Krimi verstehe 😉
Ich glaub, ich an Deiner Stelle hätte mir irgendeinen Beweis vorlegen lassen (so ein Urteil und die Begründung müsste man doch auch schwarz auf weiß bekommen, oder?), weil vier Jahre denn ja doch kein Pappenstiel sind.
Wenn Die Geschichte stimmt, ist es natürlich keine Frage, Manni einzustellen, wenn auch sonst alles passt.. aber darauf einfach verlassen hätte ich mich nicht bei einem Fremden. Nehme an, das hast Du auch nicht, oder?
Andererseits hat ihm ja vor Dir offensichtlich schon einer vertraut, sonst hätte er noch gar keine abgeschlossene Lehre gehabt. Und einen Lehrling wird man im Zweifelsfall schwerer wieder los als einen Angestellten.
schonmal an die idee gedacht das das hier erwähnte straftat vom undertaker nur ein beispiel war und nicht die tatsächlichen straftat angibt? 😉
Nö, Christian, das wäre doch zu schwachsinnig 😉
Wenn er oder Manni die wahre Straftat nicht hier beschrieben haben wollten, hätte Tom sich die Geschichte einfach gespart und nur erwähnt, dass Manni im Gefängnis war und evtl. für wie lange. Was würde es denn auch bringen, uns „beispielhaft“ von irgendeinem anderen, fiktiven Vorfall zu erzählen? Das können CSI und Co. doch viel besser als er 🙂
@Christian
Das ist zwar gut möglich aber ich gehe davon aus das Tom zumindest die Grundlage beibehalten hat. Wenn er hier von einem subjektivem Delikt unter Tatbestandsirrtum schreibt gehe ich nicht davon aus das er in Wirklichkeit z.B. eine Gewalttat oder Fahrerflucht begangen hat. Das passt ja dann auch nicht zu „man kommt schnell mal mit dem Gesetz in Konflikt“.
Zum anderen sind 4 Jahre Knast netto (wenn man keine Vorstrafen hat) eher schwer zu erreichen, das sind brutto mindestens 6 Jahre.
Ich habe die Geschichte so wiedergegeben, wie sie mir in Erinnerung ist, die Straftat wurde mir genauso geschildert. Ob das nun eine angemessene Strafe ist und welche Paragraphen zur Verurteilung geführt haben, weiß ich wirklich nicht. Mir ist nur bekannt, daß der Mann nicht vorbestraft. Es wurde allerdings seinerzeit erzählt, daß das betr. Gericht gerne drastisch urteilte. Und Manni ist, sagen wir mal vorsichtig, nicht derjenige, der in der Lage wäre ausführlich zu argumentieren.
Nochmal zur juristischen Seite:
Die Geschichte kann so nicht stimmen.
Es kommt tatsächlich nur unterlassene Hilfeleistung in Frage, wie schon gesagt mit einer Höchststrafe von einem Jahr. Mehr geht nicht.
Ein Totschlag durch Unterlassen scheidet aus. Dafür müsste Manni eine sogenannte „Garantenstellung“ für den Erstochenen gehabt haben (zB wenn er vorher mit auf ihn eingeprügelt hat). Diese Garantenstellung ist aber absolut nicht ersichtlich.
Selbst ein drastisch urteilendes Gericht KANN diese Strafe nicht ausgesprochen haben, wenn sich der Fall tatsächlich so zugetragen hätte, wie Manni berichtet.
Ich habe früher selbst mit ehemaligen Gefangenen gearbeitet, und jeder von denen hat sich als Justizopfer, also als zu Unrecht oder zu hart verurteilt dargestellt und die eigene Tat schöngeredet.
So wird es wohl auch bei Manni sein. Anders kann ich mir die Geschichte nicht erklären.
Ich möchte Manni aber auf keinen Fall an den Pranger stellen. Wenn er seit Jahren zuverlässig bei dir arbeitet, solltest du die Geschichte einfach auf sich beruhen lassen. Warum in alten Wunden stochern, wenn jetzt alles gut läuft?
„Daß Sie so jemanden beschäftigen, das hat uns schon gewundert. Wir dachten, Sie seien ein seriöses Unternehmen.”
„So jemanden“ mit der Seriosität eines Unternehmens in Verbindung zu bringen und dann selbst nach einer Zeit des Nachdenkens nicht auf gelungene Resozialisierung zu kommen – das ist die häßliche Fratze der Spießbürgerlichkeit.
…zumal man offenbar mit dem eigenen Schwager noch regen Kontakt pflegt. Der war dann sicher einer der gänzlich Unschuldigen, die oben Erwähnung fanden.
Wirklich erbärmlich.
@ 16 (Nina): Dann liegt der Fall aber ganz anders: Es gibt einerseits einen Straftatbestand namens „Beteiligung an einer Schlägerei“ (§ 231 StGB), der eine deutliche höhere Strafe (allein wegen der Beteiligung, unabhängig von einer eventuellen Tötungsabsicht), nämlich bis zu 3 Jahre, anordnet.
Wer außerdem vorher mitgeprügelt hat, kann auf jeden Fall eine Grantenstellung aus sogenannter „Ingerenz“, also aufgrund des normwidrigen Vorverhaltens, innehaben und somit wegen Totschlags/Mordes durch Unterlassen verurteilt werden.
In Mannis Geschichte ist der Fall ganz anders: Er ist angeblich zufällig, lange nach der Schlägerei, über den leblosen Körper gestolpert. Das erzeugt auf gar keinen Fall eine Garantenstellung.
Ergo: Nur unterlassene Hilfeleistung möglich. 4 Jahre Knast können gar nicht die Folge sein.
Neben dem, was andere schon beigetragen haben, zwei Anmerkungen zu diesem Beitrag: 1. Es ist zwar richtig, daß es „jedem passieren [kann], daß er nur aus Fahrlässigkeit, einem kurzen Moment der Unachtsamkeit mit dem Gesetz in Konflikt kommt“; um zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt zu werden, bzw., was näher liegt, von einer längeren Freiheitsstrafe vier Jahre verbüßen zu müssen, muß aber schon einiges geschehen – die entsprechenden Taten gehören in der Regel in den Bereich der Schwerkriminalität (das ist die Größenordnung von versuchtem – oder, bei Milderungsgründen, auch vollendetenm – Totschlag). Das bedeutet natürlich nicht, daß jemand, der längerfristig Haft verbüßt hat, danach nicht ein sehr guter, sehr zuverlässiger Mitarbeiter, liebender Ehemann und Vater o.ä. sein könnte, man sollte sich nur bewußt sein, daß es für eine Haftstrafe in diesem Umfang nicht genügt, besoffen einen Menschen totzufahren. 2. Wenn die Geschichte so geschehen wäre, wie der Betroffene sie offenbar geschildert hat, paßt die Rechtsfolge nicht. Insofern kann das Gericht eigentlich nur einen anderen Sachverhalt festgestellt haben (ich formuliere bewußt so, weil offen lassen… Weiterlesen »
@Nina
Deine Meinung sei dir nicht genommen, aber von juristischem Fachverstand kann man da nicht reden.
„der sogar wegen Mordes eingesessen hat, weil im Zuge einer Schlägerei ohne Tötungsabsicht (also ohne Einsatz von Messern o.dgl) der Kontrahent unglücklich gefallen ist.“
Für diese Aussage würde dich jeder Hauptstudent nach allen Regeln der Kunst auseinander nehmen.
Tom verändert ALLES!
Nun, die Tat wurde geändert. Die Urteilshöhe wurde geändert, in Wahrheit war sie niedriger. Es war kein Mann, sondern eine Frau.
Wieviel Frauen arbeiten bei Tom? Frau Büser,verw. Phillipi oder Sandy. Warscheinlich ist eine der beiden bei ihrem schlägernden Ex in der Notwehr einen Tic zu weit gegangen und bekam viel mildernde Umstände.
Die Geschichte stimmt in der Tat nicht. Einerseits gilt eine Person, die 4 Jahre im Knast war, ohne Zweifel als vorbestraft – die maßgebliche Grenze liegt bei 3 Monaten Haft oder dem Äquivalent an Geldstrafe. Zwar werden auch Verurteilungen nach einem gewissen Zeitraum getilgt, bei einer Person Ende 20, die 4 Jahre saß, ist das aber schon vom Zeitablauf nicht möglich. Denkbar wäre nur eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, für die es keine bzw. andere Einträge gibt – müsste ich bei Gelegenheit mal nachlesen. Dafür müsste er aber bei Tatbegehung 20- gewesen sein – und dann müsste man sich erst recht fragen, wie man zu einer JUGENDSTRAFE von 4 Jahren kommt. Und auch das Strafmaß stimmmt – so – nicht. Für die unterlassene Hilfeleistung gibt es in der Tat nicht mehr als ein Jahr; selbst für die fahrlässige Tötung ist das viel zu viel (zum Vergleich: für eine alkoholbedingte Tötungsfahrt – was immerhin gleich mehrere Delikte verwirklicht – gibt es gemeinhin Bewährungsstrafen um ein Jahr herum). Das Strafmaß würde zu einem Totschlag durch Unterlassen passen –… Weiterlesen »
Es geht in dieser Geschichte nicht darum Mannis Geschichte zu beurteilen, sondern die komischen Kunden, die von einem seriösen Unternehmen schwafeln.
Sehr gut reagiert Tom 😉
Nachtrag:
Da i.Ü. in der Regel der Strafrest nach 2/3 der Strafe zur Bewährung ausgesetzt und der Gefangene auf freien Fuß gesetzt wird, muß man für 4 Jahre Haft sich entweder – wonach es bei deinem Mitarbeiter nicht klingt – sehr in der Haft danebenbenommen haben oder eine Strafe von ca. 6 Jahren insgesamt gefangen haben…. das würde zu einem Totschlag oder Mord durch Unterlassen durchaus passen.
Man könnte auch annehmen, daß er im Knast noch wegen irgendwas Nachschlag bekommen hat. Oder vorher wegen Krimskrams schon Bewährung hatte.
Das ganze Rumdiskutiere bringt aber sowieso nichts, weil der Totengräber wahrscheinlich Länge, Art und Grund der Freiheitsstrafe verfälscht hat.
Übrigens war auch in der Bruno-Geschichte ein kleiner logischer Hänger drin:
Wenn nach einem Autounfall festgestellt wurde, daß am Fahrzeug manipuliert wurde, ermittelt die Pozilei gerne mal wegen Mordes. Und dann steht Bruno (auch als möglicher Zeuge) auf der Fahndungsliste.
Ich habe selber einen Fall mitbekommen, wo jemanden Radmuttern gelockert worden sind (der hats aber noch rechtzeitig gemerkt, es ist nicht zum Unfall gekommen), es ging ganz großes Kino los.
Cool, dass er eine Chance bekam, sowas macht nicht jeder. Tom war bestimmt ein interessanter Chef.