Frag doch den Undertaker

Kränze verschwunden – zweimal verkauft?

Üppiger Blumenschmuck, hier ein Beispiel aus den USA

Üppiger Blumenschmuck, hier ein Beispiel aus den USA
Üppiger Blumenschmuck, hier ein Beispiel aus den USA
Hallo Tom!
Wir waren auf einer Beerdigung und hatten einen kleinen, hübschen Kranz mit beschrifteter Kranzschleife für über 100 € gekauft. Bei der Trauerfeier waren auch alle Kränze aufgestellt. Als wir später am Tag das Grab besuchten, war nur das Sarggesteck da, aber kein einziger Kranz.
Nur die Schleifen waren mit Draht auf dem Grab festgesteckt.
Der befragte Bestatter sagte, daß man auf das Grab keine Kränze lege, sondern nur die Schärpen. Wir haben darum gebeten, uns unseren Kranz auszuhändigen, man kann ja keinen frischen Kranz einfach auf den Müll werfen.

Auch die Angehörigen sind stinksauer, wir haben den Verdacht, daß unsere Kränze mit neuen Schärpen für eine andere Beerdigung verwendet wurden.
Muß man sich das gefallen lassen? Weil wir fühlen uns betrogen!
Danke schon einmal für die Antwort.
LG R.
P.S. Ich kann es kaum erwarten bis dein neues Buch raus kommt, und habe es schon bei Amazon vorbestellt!

Tja, da bin ich fast überfragt. Ich frage mal in die Runde der hier mitlesenden Kollegen, ob einer das kennt und ob das eventuell eine regionale Besonderheit ist. Ich habe so etwas noch nicht erlebt oder gehört.

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Fakt ist aber, daß man selbstverständlich die Gestecke und Kränze nicht nur für die Trauerfeier kauft, sondern auch als ersten Grabschmuck für das ansonsten ja noch nackte Grab verwendet.
Deshalb legen die Gärtner für gewöhnlich ja auch besondere Sorgfalt an den Tag, wenn es darum geht, die Kränze etwas haltbarer zu machen, damit man möglichst lange etwas davon hat.

Die Gebinde nun einfach wegzunehmen und demjenigen, der sie bezahlt hat, vorzuenthalten, das geht gar nicht.

Natürlich gibt es Ausnahmen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich nur um ein sehr kleines Urnengrab oder um eine anonyme Bestattung handelt. Dann weiß man schlicht und ergreifend oft nicht, wohin mit den Blumen.
Diese kommen dann oft an eine zentrale Gedenkstätte auf dem Friedhof und im Falle eines sehr kleinen Grabes werden nur einige ausgewählte Stücke und ansonsten nur die Kranzschleifen dort angebracht.

Ich würde nochmals ganz genau nachfragen, was denn nun mit den Kränzen passiert ist. Ob das nun so üblich ist oder nicht, spielt keine Rolle. So wie der Auftraggeber das haben möchte, so muß es gemacht werden.
Sind die Kränze nicht mehr da, würde ich sie auch nicht bezahlen.

Grundsätzlich sind die Kränze nach meinem Dafürhalten in erster Linie zum Schmuck des Grabes gedacht und sollen auch noch Tage und ggfs. Wochen nach der Trauerfeier anhand der Schleifen kundtun, wer da in welcher Form mit Blumen kondoliert hat.
Das Zurschaustellen der Kränze bei der Trauerfeier ist nur ein vorangehender, erster Akt und nicht bereits die eigentliche Zweckerfüllung.
Somit ist das Wegnehmen des Kranzes im Wert von 100 Euro eine Unterschlagung.
Der Auftragnehmer (Gärtnerei/Bestatter) hat auftragsgemäß für Ersatz zu sorgen und die Schleifen wieder anzubringen.

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