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Fundstücke

Leichen in der Werkstatt – Verfahren eingestellt

Nicht besonders pietätvoll, aber auch nicht strafbar: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen einen Bestatter eingestellt, der mehrere Leichen in einer brandenburgischen Kfz-Werkstatt gelagert hatte.

Die Lagerung von Leichen in einer Kfz-Werkstatt im brandenburgischen Biegen bleibt für einen Bestatter rechtlich ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sieht in der Lagerung der Toten keine Straftat, wie ein Sprecher am nun mitteilte. Auch der Landkreis Oder-Spree, in dem die Werkstatt liegt, kann den Subunternehmer nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangen. „Es gibt im brandenburgischen Bestattungsgesetz keine Voraussetzungen darüber, wie eine Leichenhalle auszusehen hat“, sagte Sprecher Mario Behnke. Zuvor hatte die Märkische Oderzeitung (Donnerstag) berichtet.

Quelle: LTO

In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 43 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 2. Dezember 2019

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Bestattungsflachkraft
4 Jahre zuvor

Das könnte jedoch (erhebliche) Probleme mit dem Bauordnungrecht und der Berufsgenossenschaft (Gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen und deren Beschäftigte) geben. Dort gibt es idR. einschlägige Vorschriften, die zumindest Untersagungen von Tätigkeiten und Nutzungen sowie Bußgelder auslösen können. Dafür sind jedoch andere Stellen bzw. Behörden zuständig, hat idR. aber nichts mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu tun.




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