Frag doch den Undertaker

Leichenfund – Wohnung versiegelt

Tom, bei uns im Haus ist ein Mann gestorben. Der hat zwei Tage gelegen, dann hat ihn sein Tochter vermisst. Jetzt war erst Feuerwehr da, hat die Tür aufgemacht. Dann grüne Polizei dann ein Krankenwagen mit Arzt und dann kam Zivilpolizei. Später der Bestatter und hat den Mann geholt. Jetzt ist die Wohnung versiegelt. Warum das alles? Der war herzkrank?

Das ist der ganz normale Ablauf der Dinge. Bei einer solchen Leiche, die schon einige Tage gelegen hat, kann kein Arzt durch bloße Inaugenscheinnahme die Todesursache feststellen. Selbst wenn die Leiche ein Messer im Rücken hätte, wäre dies nur ein Hinweis auf die mögliche Todesursache.

Da die Umstände so waren, wie sie waren, ist es normal, daß die Polizei kommt. Der herbeigerufene Arzt kann nur feststellen DASS der Mensch tot ist, mehr nicht. Die Schutzpolizei hat dann die Kriminalpolizei gerufen, die weitere Ermittlungen anstellt.

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Anhand der Sachlage vor Ort und der späteren Obduktion geben die Beamten einen Bericht an die Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, was letztendlich passiert.

Daß die Wohnung versiegelt wurde, ist auch keine Besonderheit. Die Polizei möchte sicherstellen, daß am Fundort nichts verändert wird. Ergibt die Obduktion keine weiteren Hinweise, kann die Versiegelung wieder aufgehoben werden. Fände sich jedoch bei der Obduktion irgendetwas, könnte es ja erforderlich sein, daß man am Fundort nochmals näher Nachschau hält und bis dahin sollte eben nichts verändert worden sein.

Allein die Tatsache, daß von einem Menschen schwere Vorerkrankungen bekannt sind, darf allerhöchstens als Hinweis auf die mögliche Todesursache gewertet werden, jedoch nicht von vornherein als solche angenommen werden. Es werden manchmal auch schwer herzkranke Menschen ermordet.

Auch daß ein Bestatter den Verstorbenen abgeholt hat, ist eher normal. Es gibt Gegenden, wo die Polizei eigene Fahrzeuge für den Transport zur Rechtsmedizin hat, oder die Rechtsmedizin hat solche. Es ist doch aber eher die Regel, daß bestimmte Bestatter Verträge mit den Behörden haben und für diese dann die Transporte durchführen.

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