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Leichenschau oft mangelhaft

„Wenn auf jedem Grab, in dem ein Ermordeter liegt, eine rote Lampe brennen würde, unsere Friedhöfe wären taghell erleuchtet!“
Diesen Satz habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, geäußert von jemandem, der vehement für die Verbesserung der Leichenschau eintrat und der, wie ich, der Meinung ist, man solle die Leichenschau nicht jedem dahergelaufenen Arzt, sondern dafür ausgebildeten Spezialisten überlassen.

Dabei klingt die Formulierung „dahergelaufener Arzt“ hart und scheint diesen Berufsstand beleidigen zu wollen, meint aber nur die wortwörtliche Bedeutung. Es kann doch tatsächlich nicht angehen, daß ein Augenarzt aus der Nachbarschaft eine Leichenschau durchführt und das bei einem Verstorbenen, den er niemals zuvor als Patient hatte und dessen Familie er nur als Nachbarn kennt.
Natürlich ist es so, und das muß man zunächst auch einmal so sehen, daß jeder der Medizin studiert hat, durchaus in der Lage sein sollte, den Tod eines Menschen festzustellen, dabei spielt es auch keine Rolle, ob dieser Arzt Urologe, Schönheitschirurg oder HNO-Arzt ist. Aber kann jeder Mediziner, über die bloße Feststellung des Todes hinaus, auch alle Anzeichen für einen nichtnatürlichen Tod feststellen?

Derzeit berichten die Medien, daß die Justizminister von Bund und Ländern sich nach jahrelanger Debatte darauf geeinigt haben, in Zukunft die medizinische Untersuchung an Leichen auszuweiten. In Zweifelsfällen sollen Tote genauer untersucht werden.

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Genau das fordere ich seit Jahren und begründe das damit, daß bei Leichenschauen durch niedergelassene Hausärzte nicht das Messer im Rücken oder das Einschussloch im Kopf übersehen wird, aber oft genug nicht einmal eine genau und sorgfältige Inaugenscheinnahme des gesamten Körpers des Verstorbenen vorgenommen wird.

Immer wieder stehen Angehörige beispielsweise vor dem Problem, daß Notärzte keine Leichenschau durchführen. Sie bescheinigen zwar den Tod, die eigentliche Leichenschau bleibt aber dem Hausarzt überlassen. Die Begründung: Notärzte sind im Notfalleinsatz unterwegs und sollen sich nicht mit Leichenschauen aufhalten und der niedergelassene Kollege kenne ja den ehemaligen Patienten besser.
Doch wie sieht denn die Realität aus? Kommt da nachts und an Wochenenden oder Feiertagen tatsächlich dann der langjährige Hausarzt? Und in wievielen Fällen kommt an seiner Stelle der diensthabende Notfallarzt (nicht zu verwechseln mit dem Notarzt!)?

Ich schrieb ja schon in diesem Artikel hier einiges zu diesem Thema.
Mehr auch in der „Zeit“.

Nach wie vor würde ich es für das Beste halten, wenn die Leichenschau grundsätzlich von einem dafür eigens ausgebildeten Fachmann durchgeführt würde. Das muß kein Gerichtsmediziner sein, kein hochbezahlter Professor, sondern nur jemand, der genau weiß, worauf zu achten ist und bei jedem geringsten Verdacht, bei jeder Unklarheit die Freigabe verweigert und den Leichnam dann an ein rechtsmedizinisches Institut überstellen läßt. Dort kann man dann schauen und alles weitere veranlassen.

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(©si)