Der Bestattungswagen ist zu einer anderen Überführung unterwegs und dann kommt ein Anruf von der Polizei, daß irgendwo ein Toter abzuholen sei. Einen anderen Leichenwagen hat man nicht, als was macht man?
Klar, man nimmt seinen Privat-PKW, einen Leichensack und fährt dann eben damit den Toten durch die Gegend.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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Mmh, also mit heruntergeklappter Rückbank ist doch schon eine ganze Menge Platz in so einem Golf, oder? Ist halt auch nur ein Behelf gewesen und die Angehörigen scheinen ja eh zugestimmt zu haben.
Der Bestatter hätte sich die Abholung bestimmt auch anders gewünscht, aber so, wie es anscheinend abgelaufen ist, finde ich es noch okay.
Ich mag mich irren, verbessert mich bitte, wenns jemand besser weiß, aber ich dachte bisher, in der ganzen Bundesrepublik dürfen Verstorbene nur mit dafür vorgesehenen und für diesen Zweck umgebauten Fahrzeugen befördert werden, die auch als solche zugelassen sind bei den Behörden. Mir war so, dass auch Trennscheiben Pflicht sind?
Designierter Kompostisagte am
6. Januar 2009 um 14:33
Mag ja sein, dass das verboten ist. Aber pietätlos find ich’s nicht. Wäre der arme Mensch noch am Leben gewesen und kein Rettungswagen abrufbar, hätte ich ihn doch auch in einen Golf, Panda oder wasweißich gepackt und ins Krankenhaus gefahren. Nur weil es der Mensch nicht mehr geschafft hat und auf den Friedhof soll, muss aus dem Transport kein Staatsakt werden – nur weicht der Sitzplatz dem Kofferraum, weil die Leiche nicht mehr aufrecht sitzen kann. Und im Zweifel fragt man die Angehörigen. Ist ja auch geschehen.
Auf dem Foto könnte ich ohne die Interpretation von Bild nur sehr wenig erkennen
…aber ich hab ja auch schon die Hilfe von Bild gebraucht, um seinerzeit auf dem Trittinbild Bolzenschneider und Schlagstock zu erkennen.
=>Ich glaub von der Sache üüüberhaupt nix
@9: Als Beispiel für den Grad von Pietätlosigkeit einen Verletzten zu nehmen ist aber reichlich unsinnig.
1.Pietät setzt schon notwendigerweise einen Toten voraus
2.Man muss vielleicht dringend ins Krankenhaus, aber niemand muss dringend ins Leichenschauhaus
OK, einverstanden! Ich meuchele meine Frau. Anschliessend sende ich ihr Bild als Leserreporter an Bild. Die veröffentlichen das. Gerade weil es in Bild steht, ist es unwahr. Weil es unwahr ist, kann man mich nicht verurteilen.
– Geil, Perfekt –
Was den Bestatter betrifft, er hätte auf den Autrag verzichten können. Er ist 67. Kann das sein, dass er langsam sernil wird und und es Zeit wird in einem lichten Moment an seinen Ruhestand zu denken?
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Mmh, also mit heruntergeklappter Rückbank ist doch schon eine ganze Menge Platz in so einem Golf, oder? Ist halt auch nur ein Behelf gewesen und die Angehörigen scheinen ja eh zugestimmt zu haben.
Der Bestatter hätte sich die Abholung bestimmt auch anders gewünscht, aber so, wie es anscheinend abgelaufen ist, finde ich es noch okay.
find ich auch
die angehörigen haben ja zugestimmt
und @tom springer ist doch keine quelle…
Ich mag mich irren, verbessert mich bitte, wenns jemand besser weiß, aber ich dachte bisher, in der ganzen Bundesrepublik dürfen Verstorbene nur mit dafür vorgesehenen und für diesen Zweck umgebauten Fahrzeugen befördert werden, die auch als solche zugelassen sind bei den Behörden. Mir war so, dass auch Trennscheiben Pflicht sind?
Was auf BILD.de steht, glaube ich nur, wenn ich selbst dabei war und sich wirklich alles so zugetragen hat, wie es dort steht.
sach ich doch
Wenn man das so glauben kann, sollten sie froh sein das der Bestatter keine Mofa mit Anhänger hatte 🙂
Huch, wie unspektakulär!
Da gibts ja wohl noch mehr kreative Möglichkeiten, wie Teppichrolle, Sack- oder Schubkarre, Rollstuhl …
@ Tom:
Wie hättest du das geregelt?
Mag ja sein, dass das verboten ist. Aber pietätlos find ich’s nicht. Wäre der arme Mensch noch am Leben gewesen und kein Rettungswagen abrufbar, hätte ich ihn doch auch in einen Golf, Panda oder wasweißich gepackt und ins Krankenhaus gefahren. Nur weil es der Mensch nicht mehr geschafft hat und auf den Friedhof soll, muss aus dem Transport kein Staatsakt werden – nur weicht der Sitzplatz dem Kofferraum, weil die Leiche nicht mehr aufrecht sitzen kann. Und im Zweifel fragt man die Angehörigen. Ist ja auch geschehen.
Ich sag nur: Beweisfotos bei der Bild
Auf dem Foto könnte ich ohne die Interpretation von Bild nur sehr wenig erkennen
…aber ich hab ja auch schon die Hilfe von Bild gebraucht, um seinerzeit auf dem Trittinbild Bolzenschneider und Schlagstock zu erkennen.
=>Ich glaub von der Sache üüüberhaupt nix
@9: Als Beispiel für den Grad von Pietätlosigkeit einen Verletzten zu nehmen ist aber reichlich unsinnig.
1.Pietät setzt schon notwendigerweise einen Toten voraus
2.Man muss vielleicht dringend ins Krankenhaus, aber niemand muss dringend ins Leichenschauhaus
Ich finde es auch nicht unbedingt pietätvoller, den Verstorbenen im Schneematsch (siehe Foto) liegen zu lassen.
Und das zu fotografieren und an die BILD zu schicken ist noch pietätloser als die Aktion an sich ggf. ist 😉
Was wäre die Welt nur ohne die Bild-Leser-Blockwarte?
Ich glaube „Ein besserer Ort!“
Ich frag mich, wie viele Bildleser das Wort ‚pietätlos‘ erst im Internet suchen mussten….
Also, ein Smart wäre ja okay gewesen… 😉
die Leiche hab ich da auch vergeblich gesucht.
Mann, die Welt wird ein besserer Ort, wenn Herr Diekmann endlich das bekommt, was er verdient: HartzIV…
OK, einverstanden! Ich meuchele meine Frau. Anschliessend sende ich ihr Bild als Leserreporter an Bild. Die veröffentlichen das. Gerade weil es in Bild steht, ist es unwahr. Weil es unwahr ist, kann man mich nicht verurteilen.
– Geil, Perfekt –
Was den Bestatter betrifft, er hätte auf den Autrag verzichten können. Er ist 67. Kann das sein, dass er langsam sernil wird und und es Zeit wird in einem lichten Moment an seinen Ruhestand zu denken?