Frag doch den Undertaker

Leichenwagen fährt durch Rettungsgasse

Polizeiauto, Krankenwagen und Leichenwagen auf der Autobahn hinter einem schwer zerstörten Auto

In Deutschland ist es Pflicht, beim leichtesten Anzeichen eines Staus eine Rettungsgasse zu bilden. Wer auf der linken Spur ist, fährt so weit wie möglich nach links und wer in der Mitte oder rechts ist, orientiert sich so weit wie möglich nach rechts.

Klingt simpel, scheint aber in der Realität ein oft unüberwindbares Hindernis zu sein. Obwohl ich das Gefühl habe, dass es zunehmend besser wird und die Fahrer sich mehr und mehr daran halten, hapert es immer noch mit der Frühzeitigkeit. Viele denken, es reiche aus, erst beim Annähern eines Einsatzfahrzeugs mal gemütlich mit dem Platzmachen zu beginnen.

Und genau da liegt das Problem: Dann gibt es nämlich oft genug keine Lücken mehr, dann beginnt das hilflose Rangieren. Viele PKW-Fahrer vergessen auch, dass LKW oft gar nicht mehr woanders hinkönnen. Da kann man nicht einfach stur drauf bauen, dass der 40-Tonnen-Sattelschlepper auch mal eben schnell in irgendeine Lücke schlüpft.

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Schema Rettungsgasse

Zu diesem Thema schreibt mir ein Herr aus Lüneburg:

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

bei einem Stau kurz vor Pinneberg habe ich etwas sehr Rücksichtsloses erlebt. Es hatte sich ein sehr langer Stau gebildet und die Autos hatten eine Rettungsgasse gebildet. Zuerst preschte die Polizei durch die Gasse, dann folgten zwei Feuerwehrautos und danach RTW und Notarzt.
Später bahnten sich zwei Abschleppwagen mit lautem Gehupe auch noch ihren Weg. Deswegen stehe ich schon in Korrespondenz mit dem ADAC. Das mit den Abschleppwagen war aber noch nicht der Gipfel der Unverschämtheit. Denn tatsächlich erdreisteten sich auch noch zwei Benz-Leichenwagen des Bestatter H. mit Warnblinklicht ihren Weg durch die Rettungsgasse.
Das ist ja wohl die Höhe. Dann hätte ich auch fahren können, ich bin schließlich herzkrank und muss entwässernde Medikamente nehmen.
Was kann man dagegen machen? An wen kann ich mich wenden?

Hochachtungsvoll
Lutz B.

Ein interessantes Thema, bei dem sich die Scheiden geistern.

Das Gesetz gibt nicht viel her:

Straßenverkehrs-Ordnung

I. – Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 – 35)

§ 11 Besondere Verkehrslagen

(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Ein Rechtsanwalt, den ich befragt habe, sagt:

Die Rettungsgasse ist in Deutschland vorgeschrieben, um Einsatzfahrzeugen bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen eine schnelle Durchfahrt zu ermöglichen. Sie wird zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet.

Laut § 11 Abs. 2 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) ist die Rettungsgasse ausschließlich für Fahrzeuge bestimmt, die blaue Rundumkennleuchten und Einsatzhorn (Martinshorn) verwenden und sich im Einsatz befinden.
Das sind typischerweise Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Fahrzeuge des Katastrophenschutzes. Bestattungsfahrzeuge (Leichenwagen) und Abschleppwagen dürfen die Rettungsgasse nicht benutzen.
Ich wüsste aber nicht, wer ernsthaft dagegen einschreiten würde. Auf ein entsprechendes Verfahren würde ich mich gerne einlassen wollen.

Ein Polizist von der Autobahnpolizei sagt mir:

Im Gegensatz zu Feuerwehr und Polizei haben die Abschleppdienste keine Sonderrechte. Selbst das gelbe Blinklicht ist nur Gefahrenzeichen und beinhaltet keine Sonderrechte. Abschleppwagen dürfen aber durch die Rettungsgasse fahren, auch Leichenwagen. Wie soll das sonst funktionieren? Bevor die nicht da waren und ihren Teil der Arbeit erledigt haben, löst sich doch vorne am Kopf der Stau nicht auf. Ob das 100 %ig so richtig ist, ist uns am Einsatzort echt egal. Ich kenne keinen Kollegen, der da einschreiten würde. Wir sind heilfroh, wenn die da sind.

Und jetzt meine Auffassung:

In der StVo ist die Rede von Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Mit Hilfsfahrzeugen sind meiner Meinung nach alle Fahrzeuge gemeint, die zum Einsatzort gerufen werden, um dort Dienst zu leisten. Irgendwelche Sonderrechte nehmen weder der Abschlepper, noch die Bestatter in Anspruch, sie fahren lediglich zum Einsatzort, um die Straße/Autobahn möglichst schnell wieder für den Verkehr freizubekommen.

Es ist doch in jedermanns Interesse, dass das schnell geschieht. Man darf nicht vergessen, wie groß der finanzielle Schaden ist, der dadurch entsteht, dass Hunderte oder Tausende nicht zur Arbeitsstelle, zum Flughafen oder zu dringenden Terminen kommen. Auch die ganzen Güter in den LKW können nur mit großer Verzögerung zugestellt werden, was bei der heutigen Just-in-time-Logistik Millionenschäden verursachen kann. Überdies muss man daran denken, dass auch Kranke, Schwangere, kleine Kinder und Haustiere mit im Stau stehen, denen die Warterei bei evtl. großer Hitze oder Kälte nicht gut tut.

Je schneller der Stau aufgelöst ist, umso besser ist das für alle.

Da spielt ein möglicher kleiner Verstoß, den man herbeikonstruieren kann, in meinen Augen überhaupt keine Rolle.

Was erwarten Sie denn, oder andersherum gefragt, wäre es besser, wenn der Stau weiterhin bestehen bleibt, und sich Abschlepper und Bestatter hinten im Stau einreihen würden? Wem wäre denn damit geholfen?

Im Zweifelsfall könnte man jetzt sagen, dass die Fahrzeuge warten müssten, bis sie von der Polizei durch die Rettungsgasse eskortiert werden.
Das wird sogar manchmal gemacht, damit die Polizei mit Blaulicht und Signal den Weg noch besser freiräumen kann. Aber das grundsätzlich so zu machen, ist völlig unpraktikabel. Die Polizei müsste den Stau erst über die Gegenfahrbahn umfahren, sich dann hinten hinter dem Stau wieder einreihen und dort auf Abschlepper und Bestatter warten, so ein Quark.

Also: Ja, Bestatter und Abschleppwagen dürfen die Rettungsgasse befahren, weil sie es müssen.

Bildquellen:

  • rettungsgasse-wikipedia: Partynia/DJ3tausend, CC BY-SA 4.0, commons.wikimedia.org
  • rettungsgasse-wikimedia: Partynia/DJ3tausend, CC BY-SA 4.0, commons.wikimedia.org
  • bestatter-unfall-autobahn: Peter Wilhelm KI

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