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Marko und Ronny die Friedhofsräuber sind fies

Das schlechte Gewissen der Nation, das selbst oft genug ohne Gewissen sein soll, schwingt den moralischen Jauchekübel und schüttet ihn über zwei Autoknacker:

„Schämt Euch, Ihr fiesen Friedhofs-Diebe!“ titelt BILD.de und berichtet über den „Gipfel der Bösartigkeit“, eine „herzlose Tat“ bei der die einschlägig vorbestraften Ronny R. aus Blochwitz und Marko K. aus Meißen die Fahrzeuge älterer Friedhofsbesucher aufgebrochen hatten, um Handtaschen, Geld und EC-Karten zu stehlen.
BILD meint ja, das sei Raub und schreibt: „Es ist wirklich gemein, einen Menschen zu berauben“, ich glaube fast, daß das nur Diebstahl oder Einbruchdiebstahl war.

Recht hat sie ja, die BILD, es ist wirklich gemein, jemanden zu berauben, so ganz allgemein einmal gesagt. Es ist aber auch gemein, jemanden zu vergewaltigen oder ins Ohr zu beißen.
Aber die „fiesen Typen“ haben weder das eine noch das andere gemacht.

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Klar, wer trauernde Rentner beklaut, der ist ein fieser Typ und die gestern über die beiden Täter verhängten Strafen gehen in Ordnung, aber wenn jemand „an den Gräbern seiner Verstorbenen steht“ und draußen vor dem Friedhof Marko und Ronny ein Auto aufbrechen, dann ist das nach meinem Rechtsempfinden kein Raub, denn, so wie ich das bisher immer verstanden habe, gehören zum Raub immer wenigstens mal zwei dazu, nämlich ein Räuber und ein Beraubter und die sollten sich zumindest halbwegs am selben Fleck befinden. Man kann also nicht beraubt werden, wenn man gar nicht dabei war.

Aber die BILD ist da ja geschickt und spickt den Artikel auch noch mit den Begriffen Bande, Ganove, aufbrechen und plündern.

Besonders intensiv widmet sich BILD der Rentnerin Sigrid R. (70), die nicht nur ihre EC-Karte unbeaufsichtigt im Auto ließ, sondern auch passenderweise gleich noch die PIN-Nummer gleich bei der EC-Karte im Portemonnaie aufbewahrte und nun von ihrer Bank eine gewisse Mitschuld angerechnet bekam, von den 1.800 Euro Schaden bekommt sie nur 1.300 Euro zurückerstattet.

Aber BILD weiß, wie man das zu bewerten hat und kommentiert die Bestrafung mit den Worten:

„Wirklich zu Recht, denn Ihr beiden seid richtig, richtig FIES!“

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