Frag doch den Undertaker

Mehr Zeit für den Abschied

Frankfurt. Leichen sollen nach dem Willen hessischer Bestatter vor der Beerdigung länger aufgebahrt werden dürfen. Nach dem laufenden Gesetz müssen zwischen Tod und Bestattung mindestens 48, höchstens aber 96 Stunden vergehen. Diese Frist müsse auf zehn Tage ausgedehnt werden, fordert Hermann Hubing, Geschäftsführer von hessenBestatter. Der Verband ist die Interessenvertretung der bestattenden Tischler. Weitere rund 250 Bestattungsunternehmen sind im Bestatterverband Hessen organisiert.

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(©si)