Frankfurt. Leichen sollen nach dem Willen hessischer Bestatter vor der Beerdigung länger aufgebahrt werden dürfen. Nach dem laufenden Gesetz müssen zwischen Tod und Bestattung mindestens 48, höchstens aber 96 Stunden vergehen. Diese Frist müsse auf zehn Tage ausgedehnt werden, fordert Hermann Hubing, Geschäftsführer von hessenBestatter. Der Verband ist die Interessenvertretung der bestattenden Tischler. Weitere rund 250 Bestattungsunternehmen sind im Bestatterverband Hessen organisiert.
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Kategorie: Frag doch den Undertaker
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..das ist unsere Meinung schon lange ==> siehe Fritz Roth <=== die Angehörigen brauchen Zeit um zur Besinnung zu kommen, Abschied zu nehmen und eine würdige Feier zu planen....
..Wie soll uns der Tod bewußt werden, wenn keine Zeit mehr bleibt sich zu besinnen...
Arno Nühm
13 Jahre zuvor
Mich würde ja ehrlich mal Toms Meinung interessieren – sowohl aus menschlicher als auch aus unternehmnerischer Sicht. Schließlich könnte das mal glatt die doppelte Kühldauer bedeuten. Klar gibt er die Kosten weiter, aber reichen dann überhaupt die Kapazitäten bei doppelter Lagerdauer?
Tine
13 Jahre zuvor
Ich finde die Idee nicht die schlechteste, besonders wenn Angehörige aus dem Ausland einreisen müssen.
Ich selber habe allerdings leider die Erfahrung machen müssen, dass die Menschen entweder nur kurz oder gar nicht Abschiednehmen möchten.
Sie möchten „es“ meist so schnell wie möglich hinter sich bringen.
Ganz oft aus diesem Grund auch die „vorsichtige Frage“, wie lange denn das einäschern dauert, am liebsten „sofortige“ Einäscherung, damit alles „schnell“ geht.
Ich denke aber, man sollte den Menschen, die es wünschen gern eine längere Zeit zusprechen.
Shark
13 Jahre zuvor
TOM, wie siehst du das, ist der Bedarf wirklich da? Wieviele Menschen würden denn diese 10 Tage in Anspruch nehmen?
Ich kenne es nur wie meine Vor-Kommentatorin – dass die Leute schnell alles hinter sich haben wollen.
Ist das eine Generationensache? Oder gibts es vielleicht auch einen Unterschied zwischen Stadt und Land?
Wolfram
13 Jahre zuvor
Hm. Hier in Frankreich ist die Frist 7 Tage, aber viele Hinterbliebene möchten eben doch ihre Lieben binnen 48 Stunden unterm Stein haben – für Feuerbestattungen dauerts oft ein bißchen länger, wegen der Kapazitäten der Krematorien, aber auch die müssen binnen sieben Tagen gearbeitet haben.
Natürlich ist es einfacher, von Biarritz nach Ostfrankreich zu reisen, wenn man dazu ein Wochenende hat, auch das wird manchmal angesprochen – aber das läßt sich in der 7-Tage-Frist immer ermöglichen. Zehn Tage sind viel.
Die rechtsmedizinischen Argumente in dem Artikel greifen in meinen Augen nicht; dafür müßten schlicht andere Voraussetzungen zur Leichenschau geschaffen werden.
Sibylle Luise
13 Jahre zuvor
Hmmm … ich weiß nicht. Ich empfand die Zeit zwischen dem Tod meiner Mutter (einem Samstag) und der Trauerfeier (am darauf folgenden Donnerstag) schon ziemlich lang. Irgendwie war das so ein seltsamer „Schwebezustand“, der mir ziemlich an die Nieren ging. Ich habe die Trauerfeier gebraucht, um einen ersten Abschluss zu finden und konnte eigentlich erst danach richtig trauern. Daher fände ich es nicht gut, wenn zwischen Tod und Trauerfeier/Beerdigung noch mehr Zeit liegen würde.
Klaus
13 Jahre zuvor
hmm, also die 96 Stunden, also 3 TAge finde ich extrem kurz.
Nicht weil ich lange Abschied nehmen will, sondern, muss man einen Termin mit Pfarrer und Friedhof finden, das alleine ist jja schon fast nicht machbar.
Todesanzeigen werden bei uns vor allem am WE veröffentlicht.
Montag sterben, Mittwoch beerdigen und am Samstag dann die Anzeige in der Zeitung?
Naja, hab aber auch noch nie gehört, dass es wegen längeren Zeiten zu Problemen kam.
Wolfram
13 Jahre zuvor
96 Stunden sind meiner Rechnung nach vier Tage – außer wenn die alte Rechnung noch gilt, [i]8×4=24 Stunden Frische für einen ganzen Tag[/i] – dann allerdings sind 96 nur drei mal 8×4… 😉
und aus dem Alltag eines Pfarrers kann ich genügend plaudern, um dir zu sagen: das Problem ist nicht eine Frist von 4 Tagen, sondern wenn man unbedingt einen bestimmten Wochentag haben will, an dem der Pfarrer aber andere Verpflichtungen hat – oder seinen freien Tag in der Woche, weil er samstags und sonntags arbeitet. Selbst mit den Einschränkungen, die man durch dauerbelegte Großstadtfriedhofskapellen schon mal haben kann und die ich als Landpfarrer natürlich nicht kenne (in der Großstadt teilen sich schon mal 12 Pfarrer eine Friedhofskapelle; ich hab ca. 36 Friedhöfe in meinem Bezirk).
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Mich würde ja ehrlich mal Toms Meinung interessieren – sowohl aus menschlicher als auch aus unternehmnerischer Sicht. Schließlich könnte das mal glatt die doppelte Kühldauer bedeuten. Klar gibt er die Kosten weiter, aber reichen dann überhaupt die Kapazitäten bei doppelter Lagerdauer?
Ich finde die Idee nicht die schlechteste, besonders wenn Angehörige aus dem Ausland einreisen müssen.
Ich selber habe allerdings leider die Erfahrung machen müssen, dass die Menschen entweder nur kurz oder gar nicht Abschiednehmen möchten.
Sie möchten „es“ meist so schnell wie möglich hinter sich bringen.
Ganz oft aus diesem Grund auch die „vorsichtige Frage“, wie lange denn das einäschern dauert, am liebsten „sofortige“ Einäscherung, damit alles „schnell“ geht.
Ich denke aber, man sollte den Menschen, die es wünschen gern eine längere Zeit zusprechen.
TOM, wie siehst du das, ist der Bedarf wirklich da? Wieviele Menschen würden denn diese 10 Tage in Anspruch nehmen?
Ich kenne es nur wie meine Vor-Kommentatorin – dass die Leute schnell alles hinter sich haben wollen.
Ist das eine Generationensache? Oder gibts es vielleicht auch einen Unterschied zwischen Stadt und Land?
Hm. Hier in Frankreich ist die Frist 7 Tage, aber viele Hinterbliebene möchten eben doch ihre Lieben binnen 48 Stunden unterm Stein haben – für Feuerbestattungen dauerts oft ein bißchen länger, wegen der Kapazitäten der Krematorien, aber auch die müssen binnen sieben Tagen gearbeitet haben.
Natürlich ist es einfacher, von Biarritz nach Ostfrankreich zu reisen, wenn man dazu ein Wochenende hat, auch das wird manchmal angesprochen – aber das läßt sich in der 7-Tage-Frist immer ermöglichen. Zehn Tage sind viel.
Die rechtsmedizinischen Argumente in dem Artikel greifen in meinen Augen nicht; dafür müßten schlicht andere Voraussetzungen zur Leichenschau geschaffen werden.
Hmmm … ich weiß nicht. Ich empfand die Zeit zwischen dem Tod meiner Mutter (einem Samstag) und der Trauerfeier (am darauf folgenden Donnerstag) schon ziemlich lang. Irgendwie war das so ein seltsamer „Schwebezustand“, der mir ziemlich an die Nieren ging. Ich habe die Trauerfeier gebraucht, um einen ersten Abschluss zu finden und konnte eigentlich erst danach richtig trauern. Daher fände ich es nicht gut, wenn zwischen Tod und Trauerfeier/Beerdigung noch mehr Zeit liegen würde.
hmm, also die 96 Stunden, also 3 TAge finde ich extrem kurz.
Nicht weil ich lange Abschied nehmen will, sondern, muss man einen Termin mit Pfarrer und Friedhof finden, das alleine ist jja schon fast nicht machbar.
Todesanzeigen werden bei uns vor allem am WE veröffentlicht.
Montag sterben, Mittwoch beerdigen und am Samstag dann die Anzeige in der Zeitung?
Naja, hab aber auch noch nie gehört, dass es wegen längeren Zeiten zu Problemen kam.
96 Stunden sind meiner Rechnung nach vier Tage – außer wenn die alte Rechnung noch gilt, [i]8×4=24 Stunden Frische für einen ganzen Tag[/i] – dann allerdings sind 96 nur drei mal 8×4… 😉
und aus dem Alltag eines Pfarrers kann ich genügend plaudern, um dir zu sagen: das Problem ist nicht eine Frist von 4 Tagen, sondern wenn man unbedingt einen bestimmten Wochentag haben will, an dem der Pfarrer aber andere Verpflichtungen hat – oder seinen freien Tag in der Woche, weil er samstags und sonntags arbeitet. Selbst mit den Einschränkungen, die man durch dauerbelegte Großstadtfriedhofskapellen schon mal haben kann und die ich als Landpfarrer natürlich nicht kenne (in der Großstadt teilen sich schon mal 12 Pfarrer eine Friedhofskapelle; ich hab ca. 36 Friedhöfe in meinem Bezirk).