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Mehrkosten für den dicken Mann

In vielen Foren wird derzeit über den verstorbenen Dicken diskutiert. Nun kam die Kostenfrage auf.
Kannst du grob überschlagen, welche Mehrkosten hierzulande im Vergleich zu einer Standard-Beerdigung auflaufen würden?
Also XXL-Sarg, XXL-Grab, erhöhter Personalaufwand…
Und wäre es hier möglich, so einen Menschen zu verbrennen? Angeblich fand sich in der Umgebung dort kein Krematorium, wo der Sarg reingepaßt hätte.

Es gibt Särge für sehr dicke Menschen und auch welche für besonders große Leute. Solche haben wir auch vorrätig. Was aber niemand vorrätig haben wird, ist ein Sarg für eine Person um 400 Kilo. Hier wäre eine Sonderanfertigung notwendig, die auch kurzfristig beschafft werden könnte. Man kann nur Vermutungen anstellen, aber so ein Sarg würde sicherlich an die 3.000 bis 4.000 Euro kosten.

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Ich habe mit drei verschiedenen Friedhofsverwaltungen telefoniert, keiner ist ein vergleichbarer Fall aus der Vergangenheit bekannt. Man sagte mir aber, daß man allein für die Grabstelle sich vorstellen könnte, daß in einem solchen Fall zwei Grabgebühren bei einem Reihengrab notwendig werden. Nimmt man ein Wahlgrab, kann der Verstorbene in einem vierstelligen Grab dann zwei Stellen belegen.

Was die Mehrkosten für den Aufwand anbetrifft, so sehen die meisten Gebührensatzungen der Kommunen die Positionen „außergewöhnlicher Mehraufwand“ oder „Sonderaufwand“ vor. Auch gibt es oft den Posten „Ausheben eines besonders langen oder breiten Grabes“. So etwas schlägt dann schon mal mit 300 Euro zusätzlich zu Buche.

Wir haben ebenfalls eine Rechnungsposition „Erschwerniszuschlag“, der sich dann im Langtext aufschlüsselt zu:
„Zuschlag für besonders erschwerte Bergungs-, Überführungs- oder Aufbewahrungsbedingungen“. Dieser Zuschlag wird nach Augenmaß festgelegt.

Nehmen wir an, der Mann sei hier in der Stadt verstorben und wir hätten ihn bestatten müssen.
So wäre sicherlich eine Gebühr an die Feuerwehr für die Mithilfe bei der Bergung angefallen.
Auch wir hätten einen Zuschlag von wenigstens 500 Euro berechnet, allein die Personalkosten für das Um- und Einbetten und den Sargtransport bedingen diesen Zuschlag.

Doppelte Grabgebühr, Sarg als Sonderanfertigung, Zuschlag beim Friedhof, na grob geschätzt würde ich sagen, daß da zwischen 5.000 und 7.000 Euro an Mehrkosten entstehen, aber wirklich nur grob geschätzt. Man könnte vielleicht auch sagen, daß so eine Bestattung das Doppelte bis Dreifache kostet, aber wirkliche Vergleichszahlen fehlen.

Was das Krematorium anbetrifft: Ja, es wäre ein technisches Problem. Die Öffnungen der Krematoriumsöfen und die Öfen selbst sind für Standardsärge ausgelegt. Die „normalen“ extrabreiten und extralangen gehen gerade noch, aber ein Sarg, der mehr als 40 cm breiter ist, passt einfach nicht mehr in den Ofen.
Man könnte nach vorheriger Absprache noch darüber nachdenken ob es eventuell möglich sein könnte, einen besonders dicken Menschen nur für die Einäscherung seitlich in den Unterkasten eines normal-übergroßen Sarg zu plazieren. Wenn das dann in den Ofen passt, sollte eine Einäscherung bei entsprechend verlängerter Brenndauer eventuell möglich sein.
Aber grundsätzlich: Wer nicht in den Krematoriumsofen passt, kann nicht eingeäschert werden.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 10. Oktober 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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