Ich frage die Kundin nach ihrem Familienstand. Sie ist zu uns gekommen, weil ihre Tante verstorben ist und für den Erfassungsbogen des Standesamtes brauche ich also den Familienstand.
„Ich? Ich bin geschieden.“
Also brummele ich vor mich hin „geschieden“, während ich das passende Kästchen ankreuze, da sagt die Kundin:
„Ja, nee, Moment mal, der ist ja tot, also bin ich Witwe.“
„Wenn Sie vorher geschieden worden sind, dann sind sie nicht Witwe sondern geschieden.“
„Ja, da ham Sie Recht, aber des war ja mein erster Mann, ich bin ja seit 98 wieder verheiratet und der lebt ja noch.“
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.
Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!
Den Familienstand „ledig“ kann man nur einmal haben, entweder für immer oder bis zur ersten Verheiratung.
Danach ist man entweder verheiratet oder wenn der Partner verstorben ist, verwitwet.
Im Falle einer Scheidung wird man nicht wieder ledig, sondern ist geschieden.
Hier gilt der letzte Akt. Wurde man geschieden und stirbt der ehemalige Ehepartner dann, wird man nicht dessen Witwe oder Witer, sondern bleibt im Familienstand geschieden.
Heiratet man dann wieder, ist man auch nicht mehr geschieden.
Die Dame hier kann, da sie 98 wieder geheiratet hat, von ihrem ersten Mann weder die Witwe sein, noch den Familienstand geschieden haben.
Klaus
16 Jahre zuvor
Wenn es so einfach wäre, dann wäre es ja gut.
Ich gebe inzwischen meistens ledig an, da der geschieden Status nur zu Problemen führt.
z.B.: Kind anmelden.
Unser zweiter Sohn wurde 2002 geboren. Unglücklicherweise machte ich den Fehler und sagte zum Familienstand geschieden.
Also „durfte“ ich das Scheidungsurteil, 7 Jahre alt, vorlegen. Das meine Ex, mit meinem Kind nichts zu tun hat, tat nichts zur Sache.
Yvonne
16 Jahre zuvor
Noch ne Frage:
Wieso interessiert dich der Failienstand der Kundin?
Das interessiert doch eigendlich nicht nicht
Oder wofür braucht das Amt das?
Buchstabensalat
16 Jahre zuvor
@Outlook Man: die Tante ist nicht geschieden, die ist verschieden.
@LeSmou: soso, zum DatenabLEICH braucht man die also? Naja, in diesem Falle mag’s sogar stimmen… 😀
Salat
LeSmou
16 Jahre zuvor
das amt braucht das auf jeden fall
wofür? keine ahnung. ist standard. vielleicht allein schon wegen der erbschaft. oder weil es die GEZ zum datenableich braucht *g*
falsch angeben würde ich es nicht. glaube das führt eher zu problemen als einfach mal ledig anzugeben. ich meine ein scheidungsurteil ist mal eben schnell abgegeben. das würde ich nicht als problem ansehen. entsprechender nachweis ist eben zu führen (was bei „ledig“ natürlich nicht geht. insofern hat man selbst vielleicht weniger verwaltungsaufwand, muss aber im extremfall mit unangenehmeren folgen rechnen)
Wir benötigen den Familienstand schon, um feststellen zu können, wie die verwandtschaftlichen Verhältnisse sind. Es dient dazu, zu ermitteln, ob der Auftraggeber der Bestattungspflichtige ist oder ob eventuell eine Interessenkollision mit wirklichen Bestattungspflichtigen zu befürchten ist.
Die Standesämter agieren da regional verschieden. Hier hat jedes sein eigenes Formular, oft abhängig davon, welche Software im jeweiligen Amt verwendet wird.
Manchmal ist der Familienstand des Anzeigenden erfragt, manchmal gibt es nur die Frage in welcher verwandtschaftlichen Beziehung er zum Verstorbenen steht.
Die vom Standesamt erhobenen Daten dienen sämtlichen Meldezwecken, nicht nur dem Erstellen der Sterbeurkunden. Sie werden ua. an die statistischen Landesämter, das Gesundheitsamt, die Einwohnermeldebehörde, das Nachlassgericht und oft auch an die Polizeibehörden weitergegeben.
Bei der Abwicklung eines Sterbefalles einen falschen Familienstand anzugeben kann u.U. fatale Folgen hageb, z.B. bleibt die erwartete Rente aus usw.
Hoschi
16 Jahre zuvor
Wieso so rückständig?
In der Zeit der Doppel- und Dreifachnamen müßte es heißen:
Verheiratete, geschiedene Witwe (geb. Ledig)
-thh
16 Jahre zuvor
@Klaus: Die Angabe eines falschen Familienstandes ggü. einer berechtigten Behörde ist eine Ordnungswidrigkeit, wird also im Zweifel sowohl umständlicher als auch teurer als die Angabe des korrekten Familienstandes.
Anthhi
16 Jahre zuvor
@-thh: Offenbar sind Sie obrigkeitshörig oder (noch schlimmer) selbst verbeamtet. Ich melde mich noch nicht mal um, wohlwissend, dass auch das eine Ordnungswidrigkeit begründet.
Hintergrund ist letztendlich, ob man Regeln absolut oder kontext-bezogen versteht. Denken lassen oder selbst denken. Ja, über jede rote Ampel fahren ist schlecht. Um vier Uhr morgens wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe und die Ampel bereits einige Minuten rot ist — ist es dann immer noch schlecht?
Evtl. melde ich mich vor der nächsten Bundestagswahl um — oder ich melde mich auf der Geschäftsadresse an. Kontrollieren wird es eh niemand. Der Staat hat kein berechtigtes Interesse den Aufenthaltsort seiner freien Bürger zu kennen. Beweis dafür ist die Nichtexistenz von Meldeämtern in angelsächsischen Staaten (in UK ist der Plan zum Scheitern verurteilt, insbesondere da bald wieder die Tories dran sind).
Mac Kaber
16 Jahre zuvor
Vor einiger Zeit traf ich eine Bekannte, die ich schon etwa zwei Jahre nicht mehr sah. Sie wechselte nach jeder Scheidung wieder zu ihrem Mädchenamen zurück, war jedoch nie lange allen. Da ich nicht wußte, ob ich auf dem Laufenden bin, und mir ihr Name partout nicht einfallen rutschte mir ein verlegenes: „`Tschuldigung -äh- wie heißt`n du grad im Moment?“ heraus.
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Wir konnten Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Nekrolog
Dieter Burdenski ist tot
Dieter „Budde“ Burdenski (* 26. November 1950 in Bremen; † 9. Oktober 2024 ebenda) war ein deutscher Fußballtorwart. Er spielte...
Caterina Valente ist tot
Caterina Valente ist tot. Jüngeren Menschen ist der Name vielleicht kein Begriff mehr. Aber der Weltstar war spätestens seit den...
Peter Zwegat ist tot
Fernseh-Schuldnerberater Peter Zwegat ist gestorben. Bekannt wurde Peter Zwegat durch die von 2007 bis 2015 auf RTL ausgestrahlte Reality-TV-Serie Raus...
Friedrich Schorlemmer ist tot
Friedrich-Wilhelm Schorlemmer (* 16. Mai 1944 in Wittenberge; † 9. September 2024 in Berlin) war ein deutscher evangelischer Theologe und...
James Earl Jones gestorben
James Earl „Todd“ Jones (* 17. Januar 1931 in Arkabutla, Tate County, Mississippi; † 9. September 2024 im Dutchess County,...
D’oh… Nachdenken ist manchmal schon etwas schwer 😉
Hm, ob da ein Wunsch der Vater des Gedanken war? 😉
„und der lebt ja NOCH“… 🙂
und wie sieht es eigentlich mit der Tante aus?
Ist die nun “geschieden”? 🙂
Nein, sie ist verheiratet.
Den Familienstand „ledig“ kann man nur einmal haben, entweder für immer oder bis zur ersten Verheiratung.
Danach ist man entweder verheiratet oder wenn der Partner verstorben ist, verwitwet.
Im Falle einer Scheidung wird man nicht wieder ledig, sondern ist geschieden.
Hier gilt der letzte Akt. Wurde man geschieden und stirbt der ehemalige Ehepartner dann, wird man nicht dessen Witwe oder Witer, sondern bleibt im Familienstand geschieden.
Heiratet man dann wieder, ist man auch nicht mehr geschieden.
Die Dame hier kann, da sie 98 wieder geheiratet hat, von ihrem ersten Mann weder die Witwe sein, noch den Familienstand geschieden haben.
Wenn es so einfach wäre, dann wäre es ja gut.
Ich gebe inzwischen meistens ledig an, da der geschieden Status nur zu Problemen führt.
z.B.: Kind anmelden.
Unser zweiter Sohn wurde 2002 geboren. Unglücklicherweise machte ich den Fehler und sagte zum Familienstand geschieden.
Also „durfte“ ich das Scheidungsurteil, 7 Jahre alt, vorlegen. Das meine Ex, mit meinem Kind nichts zu tun hat, tat nichts zur Sache.
Noch ne Frage:
Wieso interessiert dich der Failienstand der Kundin?
Das interessiert doch eigendlich nicht nicht
Oder wofür braucht das Amt das?
@Outlook Man: die Tante ist nicht geschieden, die ist verschieden.
@LeSmou: soso, zum DatenabLEICH braucht man die also? Naja, in diesem Falle mag’s sogar stimmen… 😀
Salat
das amt braucht das auf jeden fall
wofür? keine ahnung. ist standard. vielleicht allein schon wegen der erbschaft. oder weil es die GEZ zum datenableich braucht *g*
falsch angeben würde ich es nicht. glaube das führt eher zu problemen als einfach mal ledig anzugeben. ich meine ein scheidungsurteil ist mal eben schnell abgegeben. das würde ich nicht als problem ansehen. entsprechender nachweis ist eben zu führen (was bei „ledig“ natürlich nicht geht. insofern hat man selbst vielleicht weniger verwaltungsaufwand, muss aber im extremfall mit unangenehmeren folgen rechnen)
Wir benötigen den Familienstand schon, um feststellen zu können, wie die verwandtschaftlichen Verhältnisse sind. Es dient dazu, zu ermitteln, ob der Auftraggeber der Bestattungspflichtige ist oder ob eventuell eine Interessenkollision mit wirklichen Bestattungspflichtigen zu befürchten ist.
Die Standesämter agieren da regional verschieden. Hier hat jedes sein eigenes Formular, oft abhängig davon, welche Software im jeweiligen Amt verwendet wird.
Manchmal ist der Familienstand des Anzeigenden erfragt, manchmal gibt es nur die Frage in welcher verwandtschaftlichen Beziehung er zum Verstorbenen steht.
Die vom Standesamt erhobenen Daten dienen sämtlichen Meldezwecken, nicht nur dem Erstellen der Sterbeurkunden. Sie werden ua. an die statistischen Landesämter, das Gesundheitsamt, die Einwohnermeldebehörde, das Nachlassgericht und oft auch an die Polizeibehörden weitergegeben.
Bei der Abwicklung eines Sterbefalles einen falschen Familienstand anzugeben kann u.U. fatale Folgen hageb, z.B. bleibt die erwartete Rente aus usw.
Wieso so rückständig?
In der Zeit der Doppel- und Dreifachnamen müßte es heißen:
Verheiratete, geschiedene Witwe (geb. Ledig)
@Klaus: Die Angabe eines falschen Familienstandes ggü. einer berechtigten Behörde ist eine Ordnungswidrigkeit, wird also im Zweifel sowohl umständlicher als auch teurer als die Angabe des korrekten Familienstandes.
@-thh: Offenbar sind Sie obrigkeitshörig oder (noch schlimmer) selbst verbeamtet. Ich melde mich noch nicht mal um, wohlwissend, dass auch das eine Ordnungswidrigkeit begründet.
Hintergrund ist letztendlich, ob man Regeln absolut oder kontext-bezogen versteht. Denken lassen oder selbst denken. Ja, über jede rote Ampel fahren ist schlecht. Um vier Uhr morgens wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe und die Ampel bereits einige Minuten rot ist — ist es dann immer noch schlecht?
Evtl. melde ich mich vor der nächsten Bundestagswahl um — oder ich melde mich auf der Geschäftsadresse an. Kontrollieren wird es eh niemand. Der Staat hat kein berechtigtes Interesse den Aufenthaltsort seiner freien Bürger zu kennen. Beweis dafür ist die Nichtexistenz von Meldeämtern in angelsächsischen Staaten (in UK ist der Plan zum Scheitern verurteilt, insbesondere da bald wieder die Tories dran sind).
Vor einiger Zeit traf ich eine Bekannte, die ich schon etwa zwei Jahre nicht mehr sah. Sie wechselte nach jeder Scheidung wieder zu ihrem Mädchenamen zurück, war jedoch nie lange allen. Da ich nicht wußte, ob ich auf dem Laufenden bin, und mir ihr Name partout nicht einfallen rutschte mir ein verlegenes: „`Tschuldigung -äh- wie heißt`n du grad im Moment?“ heraus.