Frag doch den Undertaker

Meine Mutter wurde aus Versehen eingeäschert

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Eine Frau ist gestorben.
Die Hinterbliebenen entscheiden sich für eine Feuerbestattung. Also bringt der Bestatter die Verstorbene zum Krematorium, wo noch eine Abschiednahme am Sarg stattfinden soll.
Dafür treibt die Familie einen gewissen Aufwand und plant diese Abschiednahme. Es entstehen Kosten und man hat auch gewisse Erwartungen an diese kurze Zeremonie.

Doch dann der Schock! Die Verstorbene wird von den Mitarbeitern des Krematoriums eingeäschert, noch bevor die Familie Gelegenheit hatte, diese Abschiednahme zu vollziehen.
Der Ärger und die Aufregung sind groß.
Doch der Fehler ist schlichtweg nicht mehr rückgängig zu machen.

Verständlich, daß die Familie nicht nur auf der Suche nach dem Schuldigen ist, sondern sich auch fragt, wer für eventuell entstandenen Aufwand und Kosten einzustehen hat.

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Meine Mutter wurde aus versehen vom Kuratorium verbrannt obwohl wir erst Tag darauf Termin zur feierlichen Verabschiedung hatten.
somit konnten die Angehörigen nicht mehr Abschied nehmen , das krematorium hat sich zwar entschuldigt , ja es ist nicht mehr gut zu machen, gibt es Rechtslage zu dieser Sache, zumindest kosten die das Krematorium tragen muss da wir ja diese hatten und nicht nutzen konnten , Gruß

Das ist natürlich ein sehr bedauerliches Versehen.
So etwas darf nicht passieren.

Aber wie das manchmal so ist im Leben, solche Dinge passieren ab und zu, so schlimm sie auch sind.

Grundsätzlich ist es so:
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, hat dafür geradezustehen.
Es ist aber an dem anderen, seinen Schaden eindeutig nachzuweisen und auch zu beweisen, daß das Verschulden eindeutig bei diesem oder jenem liegt.

Sie müßten also klären, wer exakt den Fehler gemacht hat und diesen belangen.
Gleichzeitig muß nachvollziehbar belegt werden, warum exakt welche Kosten bzw. Schäden entstanden sind.

Sind es nur geringe Kosten, lohnt sich der Aufwand, bei allem Ärger, nicht.
Ansonsten empfehle ich Ihnen, sich in dieser Sache an einen Anwalt vor Ort zu wenden.

]

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!]

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(©si)