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Meisterprüfungsverordnung für das Bestattungsgewerbe erlassen

9.10.2009
Meisterprüfungsverordnung für das Bestattungsgewerbe erlassen

Wie eine Gesellschaft mit Tod und Sterben umgeht, spiegelt ihr Menschenbild, ihre Werte und ihr Selbstverständnis wider. So sind beispielsweise Bestattungszeremonien und Abschiedsrituale ein Teil unserer Kultur. Religiöse Grundlagen sowie regionale, soziale und weltanschauliche Besonderheiten der Bestattungs-, Trauer-, Erinnerungs- und Friedhofskultur zählen ebenso zu den Kompetenzen des Bestatters wie die Abwicklung von Formalitäten mit Behörden und die Wahrnehmung technischer und organisatorischer Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug.

Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses werden in den rund 5.100 Bestattungsunternehmen zur Zeit 880 Lehrlinge ausgebildet. Mit den neu geschaffenen bundeseinheitlichen Regelungen zur Ablegung der Meisterprüfung (Meisterprüfungsverordnung), wird allen Fortbildungswilligen die Chance für eine herausgehobene berufliche Qualifikation geboten.

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Ein besonderes Augenmerk bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung für das Bestattungsgewerbe galt dem Teil I der Meisterprüfung. Auf Grund des breiten, teilweise auch sehr sensiblen Tätigkeits­spektrums, wurde das Meisterprüfungsprojekt so gestaltet, dass der Prüfling mit der bestandenen Meister­prüfung den Nachweis erbracht hat, dass er die Komplexität und das Know-how für die Ausübung dieses Gewerbes beherrscht.

Mit der Handwerksnovelle 2003 wurde das Bestattungsgewerbe als handwerksähnliches Gewerbe in der Anlage B zur Handwerksordnung ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung keine zwingende Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Gewerbes ist. Eine freiwillige Meisterprüfung ist aber auch in handwerksähnlichen Gewerben möglich und gerade hier als Gütesiegel auf dem Markt von großer Bedeutung.

In den Meisterprüfungen für handwerksähnliche Gewerbe werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke, bei denen die Meisterprüfung für die selbständige Ausübung obligatorisch ist – es gibt keine Niveauunterschiede. Damit stellt die Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe ein verlässliches Qualitätssiegel dar, das für Kompetenz und Kundenorientierung steht.

Die Meisterprüfungsverordnung vom 15. September 2009 (BGBl. I, S. 3036) tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

Weiterführende Informationen:
Bestattermeister/-in
Fortbildung zum Handwerksmeister

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(©si)