Merkblatt der Ärztekammer Saarland zur Abrechnung der Leichenschau
Merkblatt der Ärztekammer Saarland zur Abrechnung der Leichenschau
Die Ärztekammer des Saarlandes hat zum 15.1.2018 ein neues Merkblatt für Ärzte herausgegeben.
Darin wird exakt erklärt, wann der Arzt wie viel abrechnen darf.
Die Angaben düften weitestgehend auch für andere Bundesländer gültig sein.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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@kroeger: Dafür können aber weder die Angehörigen eines Verstorbenen, noch der Bestatter etwas. Hier müssen die Ärzte über ihre Standesvertretungen dafür sorgen, dass diese Kostensätze endlich einmal angepasst werden.
Ich sage immer wieder: Jede Mühe verdient ihren Lohn.
Es geht überhaupt nicht darum, dass Ärzte nicht eine angemessene Bezahlung für die Leichenschau bekommen sollen. Wenn der Gesetzgeber festlegt, dass die GOÄ hierfür 500 Euro vorsieht, dann ist das eben so, und dann muss das eben immer bezahlt werden.
Es geht allerdings darum, dass die GOÄ leider nicht viel an Bezahlung hergibt und einige Ärzte deshalb bei der Zusammenstellung einzelner GOÄ-Positionen nicht nur kreativ sind, sondern teilweise bewußt nicht zutreffende Punkte abrechnen um in der Summe dann auf einen adäquaten Betrag zu kommen. Und das geschieht nicht aus Unkenntnis, wie das richtig gemacht wird, sondern aufgrund einer fehlenden Kontrolle.
Jedwede Anordnung und Kostenabrechnung von Ärzten unterliegt ansonsten der Nachkontrolle der zahlenden Organe, nämlich der Krankenkassen. Diese haben aber mit Leichenschaugebühren nichts zu tun.
Deshalb können Ärzte theiretisch abrechnen, was sie wollen. Dem Angehörigen als Laien ist es unmöglich, zu erruieren, ob die einzelnen Honorarpositionen gerechtfertigt sind oder nicht.
Wenn aber nun einerseits die Kontrolle fehlt und andererseits solche überhöhten Abrechnungen erfolgen, obwohl der Arzt weiß, dass das nicht korrekt ist, haben wir es mit Vorsatz zu tun und das kann als Betrug zur Anzeige gebracht werden.
Es geht also in allererster Linie darum, die Ärzteschaft zu sensibilisieren, dass das überhöhte Abrechnen kein Kavaliersdeklikt ist. Es ist auch nicht geeignet, um auf einem Umweg das Honorar „gerechter“ zu machen.
Der einzig richtige Weg ist es, über die Standesvertretungen für eine Neuformulierung der Honorarsätze zu kämpfen.
ich bin alt und habe ein gesundes rechtsempfinden, genauso hab ich als bestatter meine preise festgelegt, das gesteh ich jedem anderen auch zu. für mich ist der totenschein eine privatärztliche leistung, die auch privat abgerechnet werden sollte und so eine arztrechnung (im normalen rahmen) vertreten ich auch gegenüber den angehörigen. von der kassenärztlichen vereinigung halte ich nix. ein zusätzlicher apparat der nur kosten aufbläht… wir sollten alle mehr eigenverantwortlich handeln und jede arbeit ist ihres lohnes wert… ist aber nur meine meinung…
ich hab mir das jetzt 2mal durchgelesen. Wie hoch sind den jetzt die Gebühren? Oder sind die Gebühren mit Ziffer100/50 also 100€ und 50€ angegeben.
Wäre ja auch zu einfach wenn die Texte jeder lesen und verstehen könnte.
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Gutes Merkblatt, leider völlig untealistisch. zu den Bedingungen ist ein Einsatz nicht kostendeckend möglich.
@kroeger: Dafür können aber weder die Angehörigen eines Verstorbenen, noch der Bestatter etwas. Hier müssen die Ärzte über ihre Standesvertretungen dafür sorgen, dass diese Kostensätze endlich einmal angepasst werden.
Ich sage immer wieder: Jede Mühe verdient ihren Lohn.
Es geht überhaupt nicht darum, dass Ärzte nicht eine angemessene Bezahlung für die Leichenschau bekommen sollen. Wenn der Gesetzgeber festlegt, dass die GOÄ hierfür 500 Euro vorsieht, dann ist das eben so, und dann muss das eben immer bezahlt werden.
Es geht allerdings darum, dass die GOÄ leider nicht viel an Bezahlung hergibt und einige Ärzte deshalb bei der Zusammenstellung einzelner GOÄ-Positionen nicht nur kreativ sind, sondern teilweise bewußt nicht zutreffende Punkte abrechnen um in der Summe dann auf einen adäquaten Betrag zu kommen. Und das geschieht nicht aus Unkenntnis, wie das richtig gemacht wird, sondern aufgrund einer fehlenden Kontrolle.
Jedwede Anordnung und Kostenabrechnung von Ärzten unterliegt ansonsten der Nachkontrolle der zahlenden Organe, nämlich der Krankenkassen. Diese haben aber mit Leichenschaugebühren nichts zu tun.
Deshalb können Ärzte theiretisch abrechnen, was sie wollen. Dem Angehörigen als Laien ist es unmöglich, zu erruieren, ob die einzelnen Honorarpositionen gerechtfertigt sind oder nicht.
Wenn aber nun einerseits die Kontrolle fehlt und andererseits solche überhöhten Abrechnungen erfolgen, obwohl der Arzt weiß, dass das nicht korrekt ist, haben wir es mit Vorsatz zu tun und das kann als Betrug zur Anzeige gebracht werden.
Es geht also in allererster Linie darum, die Ärzteschaft zu sensibilisieren, dass das überhöhte Abrechnen kein Kavaliersdeklikt ist. Es ist auch nicht geeignet, um auf einem Umweg das Honorar „gerechter“ zu machen.
Der einzig richtige Weg ist es, über die Standesvertretungen für eine Neuformulierung der Honorarsätze zu kämpfen.
ich bin alt und habe ein gesundes rechtsempfinden, genauso hab ich als bestatter meine preise festgelegt, das gesteh ich jedem anderen auch zu. für mich ist der totenschein eine privatärztliche leistung, die auch privat abgerechnet werden sollte und so eine arztrechnung (im normalen rahmen) vertreten ich auch gegenüber den angehörigen. von der kassenärztlichen vereinigung halte ich nix. ein zusätzlicher apparat der nur kosten aufbläht… wir sollten alle mehr eigenverantwortlich handeln und jede arbeit ist ihres lohnes wert… ist aber nur meine meinung…
Hallo,
ich hab mir das jetzt 2mal durchgelesen. Wie hoch sind den jetzt die Gebühren? Oder sind die Gebühren mit Ziffer100/50 also 100€ und 50€ angegeben.
Wäre ja auch zu einfach wenn die Texte jeder lesen und verstehen könnte.
@Stefan: Das Merkblatt ist für Ärzte. Diese sollten die Gebührenordnung, nach der sie ja alle Leistungen abrechnen, genau kennen bzw. vorliegen haben.
Aber Du hast Recht. Für einen Laien ist das nur hilfreich, wenn ich auch die GOÄ verlinke, was ich nun oben im Artikel getan habe.
Hier aber auch nochmal:
@Peter Wilhelm: Danke, jetzt ergibt das auch alles einen Sinn 😉