Mit der Bestattungsverfügung die Angehörigen entlasten
Keiner möchte sich gerne mit dem eigenen Tod auseinandersetzen. Aus diesem Grund ist selten bestimmt, was mit den sterblichen Überresten passieren soll. Ein Testament ist für viele selbstverständlich, aber eine Verfügung mit den Wünschen für die eigene Beerdigung schreiben die wenigsten. Dabei ist es für die Hinterbliebenen eine große Erleichterung, wenn sie genau wissen, wie sich der Verstorbene seine Beerdigung vorgestellt hat. Eine Bestattungsverfügung dokumentiert unabhängig von erbrechtlichen Folgen die Wünsche des Verstorbenen.
Manche regeln in der Bestattungsverfügung jedes kleinste Detail – bis hin zum Blumenschmuck auf dem Sarg oder dem zu beauftragenden Bestattungsunternehmen.
Die Bestattungsverfügung sollte leicht zu finden sein
Wer sich schon frühzeitig mit seinem eigenen Ableben auseinandersetzt und nicht nur seinen letzten Willen formuliert, sondern auch seine Wünsche für die eigene Bestattung schriftlich hinterlässt, nimmt den Hinterbliebenen oft eine große Last.Da die Testamentseröffnung häufig erst etwa drei Wochen nach dem Tod erfolgt, ist dort nicht der richtige Platz für die Verfügungen zur Bestattung. Diese Verfügung, für die das IWW – Institut für Wissen in der Wirtschaft – eine Musterformulierung bereitstellt, sollte entweder ein Angehöriger bekommen, um sie aufzubewahren, oder an einem Platz liegen, an dem sie leicht zu finden ist. Dazu bieten sich Orte an, an denen sich für gewöhnlich die Versichertenkarte der Krankenversicherung befindet oder wo der Personalausweis liegt. Eine zusätzliche Ausfertigung beim zuständigen Pfarramt, bei der Friedhofsverwaltung oder dem ausgewählten Bestattungsunternehmen kann dazu beitragen, dass die Wünsche des Verstorbenen auch tatsächlich berücksichtigt werden. Häufig sorgen Menschen vor ihrem Tod auch finanziell vor, damit ihre Hinterbliebenen nicht mit den Kosten für die Beerdigung alleine dastehen und überfordert sind. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung kann wesentlich dazu beitragen, die Kosten abzusichern.
Eine Bestattungsverfügung dokumentiert bindend, was nach dem Tod mit den sterblichen Überresten des Verfassers geschehen soll. Dabei umfasst sie neben der gewünschten Bestattungsart auch den Ort der Beisetzung und viele weitere Details.
Die Vorteile einer Bestattungsverfügung
Die Bestattungsverfügung hat nicht nur für die Hinterbliebenen einen großen Vorteil. Auch für den Verfasser hat sie ein paar Vorteile:
- Er kann seinen eigenen Willen bindend und eindeutig festhalten.
- Er kann Streit über seinen möglichen Willen vorbeugen.
- Er geht aktiv an das Thema Tod und Sterben heran.
- Er entlastet die Angehörigen.
Wer entscheidet, wenn keine Bestattungsverfügung vorliegt?
Hat ein Verstorbener keine entsprechende Information darüber hinterlassen, was mit seinen Überresten passieren soll, entscheiden die Angehörigen. Kommt es zu einem Todesfall, müssen die Bestattungspflichtigen dafür Sorge tragen, dass der Verstorbene beigesetzt wird. Sie bestimmen ohne Bestattungsverfügung über die Art und die Durchführung der Bestattung. Die Bestattungspflicht liegt normalerweise bei den nächsten Angehörigen. Sie ist unabhängig vom Erbrecht und davon, wer die Kosten übernehmen muss (Stichwort: Kostentragungspflicht).
Formvorschriften für die Bestattungsverfügung
Es gibt für eine Bestattungsverfügung keine Formvorschriften. Am besten ist es jedoch, diese handschriftlich zu verfassen. So lassen sich sehr leicht Zweifel an der Echtheit ausräumen. Auch eine gedruckte Verfügung ist eine Möglichkeit. In diesem Fall sollte ein Notar oder der Hausarzt die Verfügung bestätigen. Dabei soll diese Bestätigung vor allem dokumentieren, dass der in der Verfügung niedergeschriebene Wille frei geäußert wurde, dass niemand Zwang ausgeübt hat. Wichtig ist die persönliche und eigenhändige Unterschrift. Im Internet gibt es zahlreiche Muster für eine Bestattungsverfügung kostenlos zum Download. Die Stiftung Warentest gibt auf ihrer Seite Hinweise, was eine Bestattungsverfügung alles enthalten sollte.
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Alles wunderbar, was passiert jedoch wenn die Person Handschriftlich verfügt hat: Erdbestattung im Heimatdorf 500km vom Wohnort entfernt und es ist nicht explizit dafür Geld hinterlegt worden. Sind die Hinterbliebenen ( Erben) juristisch dazu verpflichtet von Vermögen des verstorbenen diese Verfügung umzusetzen oder dürfen diese auch sagen: Feuer, Wohnort, anonym. Emotional ne Sauerei völlig klar. Wie ist das juristisch?
@Glückauf:
A: wenn ich weiss das ich Erbe bin und wüsste das Geld da ist: Bestattung wie gewünscht veranlassen.
B: wenn bekannt ist, das kein Geld erbbar ist bzw anderes was sich versilbern lässt, und ich bestattungspflichtig bin würde ich dem Bestatter sagen das ich nur die Summe xy zu Verfügung habe und der Verstorbene dies und jenes gewünscht hat. Der Bestatter bitte eine Lösung bzw Kompromiss anbieten soll.
„Eine Bestattungsverfügung dokumentiert bindend, was nach dem Tod mit den sterblichen Überresten des Verfassers geschehen soll. Dabei umfasst sie neben der gewünschten Bestattungsart auch den Ort der Beisetzung und viele weitere Details.“
Ok, das heißt ich kann da reinschreiben, man soll mich nach Nepal überführen und an die Geier verfüttern (Himmelsbestattung, wunderbares Ritual das) und das müsste dann so gemacht werden?