Frag doch den Undertaker

Müssen wir die Rente zurückzahlen

Hallo…
ich bräuchte mal Hilfe. Folgendes ist meiner Mutter passiert:
Am 23.02.2015 ist mein Vater verstorben. Das Bestattungsunternehmen hat den Antrag auf Vorschusszahlung schon sehr bald (05.03.2015 mit ca. 2500,- Euro) für zwei Monate bezahlt. Da mein Vater noch die Renten für März am 27.02.2015 überwiesen bekam, war die Abrechnung des Renten-Services schon richtig.
Jetzt aber kommt der Clou: am 12.03.2015 zieht der Rentenservice wieder ca. 1200 Euro ein – Im Verwendungszweck steht: Überzahlung! Stimmt doch eigentlich gar nicht, die haben doch nicht überzahlt. Oder irre ich mich da ganz gewaltig?? Was soll ich tun

Zunächst einmal die dringende Bitte an alle Fragesteller:

Bitte schreibt Eure Fragen NICHT unter irgendeinen Artikel, auf den ihr durch eine Google-Suche gestoßen seid!
Schreibt Fragen NICHT in die Kommentare!
Schreibt Fragen bitte NICHT in das Tippfehler-Formular!
Schreibt Fragen bitte NICHT in die Testimonials/Danksagungen!

Werbung

So, nun zur Sache:

Wenn der Vater am 23.02. verstorben ist, hat er noch Anspruch auf die Rente des Monats Februar.
Man hat keinen Anspruch auf die Märzrente.

Da der Todesfall kurz vor Monatsende eingetreten ist, war die Rentenzahlung für März schon unterwegs.
Diese ist am 27.02. noch überwiesen und am 12.03.2015 korrekterweise zurückgefordert worden.

Mich wundert, daß die Vorschußzahlung schon am 5.3.2015 überwiesen worden sein soll.
Das entspricht nicht den Erfahrungen, die Bestatter mit dem Postrentendienst gemacht haben.
Für gewöhnlich dauert das 4-6 Wochen.

Zwischen Sterbetag und Zahlungseingang liegen aber nur 7 Werktage. Das scheint mir etwas kurz.

Bitte klären Sie, ob es sich wirklich bei den überwiesenen 2.500 € um diese Vorschußzahlung (Dreimonatsrente) handelt.

Normalerweise werden drei volle Rentenzahlungen gewährt.

Ihr Ansprechpartner ist der Rententräger bzw. der Postrentendienst.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema Dreimonatsrente finden Sie hier im Bestatterweblog.

Die Adresse, Telefonnummer und ein Kontaktformular des Postrentendienstes erhalten Sie, indem Sie hier klicken.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 18. März 2015 | Revision: 21. März 2015

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
3 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Heidi
9 Jahre zuvor

Eine gute Anlaufstelle wäre auch auf der Rentenstelle in ihrem Wohnort, da kennt man sich aus. Wir haben da bei der Rentenberatung gute Erfahrungen gemacht.

Melissa
9 Jahre zuvor

Zitat: „Das Bestattungsunternehmen hat den Antrag auf Vorschusszahlung schon sehr bald (05.03.2015 mit ca. 2500,- Euro) für zwei Monate bezahlt.“

Der Bestatter zahlt das doch gar nicht. Oder verstehe ich das gerade falsch bzw. wurde sich da falsch ausgedrückt?

Reply to  Melissa
9 Jahre zuvor

Ich denke, es sollte heißen „Antrag … gestellt“.
Solche Fehler können in der Aufregung vorkommen.




Rechtliches


3
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex