Kurze Frage: Was ist denn, wenn man bei einer Beerdigung Musik von einem Instrument haben will, dass man Friedhof nicht vorhanden und auch nicht wie eine Geige leicht transportierbar ist, also z.B. die eines Cembalos? Kann man da (unter entsprechenden Kosten) ein Instrument auf den Friedhof schaffen? Gibt es Einschränkungen durch die Friedhofsordnungen?
Normalerweise ist es kein Problem, wenn man vom vorhandenen Musikangebot abweichen möchte. In der Regel werden auf den Friedhöfen orgelähnliche Instrumente angeboten und eine CD-Spieler. Es ist aber durchaus nichts Ungewöhnliches, wenn ein Streichquartett oder auch mal eine Rockformation für die Untermalung sorgt.
Grundsätzlich gilt, daß durch die Gestaltung der Trauerfeier die Würde des Ortes gewahrt bleiben muß und die übrigen Friedhofsbesucher in ihrem Empfinden nicht gestört werden.
Man hat aber normalerweise heute immer weniger auch gegen eher unpassende Musik etwas einzuwenden.
Ob man nun besonders schwer zu transportierende Instrumente aufbauen darf, muß mit dem jeweiligen Friedhofsverwalter abgestimmt werden. Es gibt da kleine rechteckige Mittel und Wege, die die Bereitschaft zur Mitwirkung sehr fördern können, dann wird manchmal möglich, was eigentlich „nie gemacht wird“.
Vielleicht sollte man sich auch hinsichtlich des Termins flexibel zeigen, wenn vorher und hinterher keine anderen Trauerfeiern sind, ist es leichter mit dem Auf- und Abbau größerer Instrumente.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: friedhöfen, musik
Bei den ganzen papierenen, rechteckigen Überzeugungsverstärkern, die da so überreicht werden, frage ich mich immer, wie man das wohl am besten in der Praxis macht?!
Ich hab sowas einmal vor einer (nicht selbstverständlichen) Arbeit eines Telekomikers gemacht und fand es ziemlich peinlich (mehr für mich als für ihn…).
Also, wie gibt man kleine Geschenke mit Hintergedanken, zumindest beim ersten Mal mit dem Beschenkten? Gibt es da irgendwelche ungeschriebene Gesetze?
Also man kann ganz harmlos fragen:
„I wois jo, dass’r nex nemme derfet, abr hend’r e Kaffeekässle oder so?“
d.h., ich kann mir in der Vorsorge wirklich hinterlegen
lassen, dass eine CD *meines* Wunsches gespielt wird?
(In dem Eck wird „ausreichend selten“ gestorben, dass
es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine zweite Trauergemeinde
„beeinflusst“ wird)
Als ewiger Rebell haette ich gerne:
http://www.youtube.com/watch?v=qlXOSpDq6q4
(fuer die voreiligen, das ist ein ANTI-Krieg-Lied)
Es gibt auf vielen Friedhöfen entsprechende Instrumente, um auf die gestellte Frage zu antworten. In Krefeld beispielsweise besteht jede Möglichkeit Trauerfeiern mit „Live-Musik“ zu umrahmen.
Ein neuer Trend zeichnet sich ab, indem Ensembles, wie Chöre, angesprochen werden.
LIVE-MUSIK ist immer besser als MUSIK aus der KONSERVE