Frag doch den Undertaker

Muss ein Mörder die Beerdigung seines Opfers bezahlen?

Bei uns hat einen Kindermord gegeben. Der Täter wurde gefasst. Das Fernsehen hat auch darüber berichtet. Der Mann wird ja wohl wegen Mordes veruteilt.
Das Kind ist inzwischen beigesetzt worden.
Nun haben wir uns darüber unterhalten, wer denn die Kosten für die Beerdigung bezahlt hat.
Muss das nicht eigentlich der Mörder tun? Irgendwie als Schadensersatz?
Sie müssen das doch wissen.

Müssen muss ich gar nix. Aber ich versuche gerne trotzdem eine Antwort:

Das Rechtsprinzip ist klar: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen Schaden aufkommen.
Gegen viele solcher Schadensersatzansprüche kann man sich versichern. Solche Versicherungen (beispielsweise eine Haftpflichtversicherung) übernimmt die Regulierung aber nur dann, wenn der Schadensfall Gegenstand des Versicherungsvertrags ist und kein Vorsatz oder eine kriminelle Handlung zugrunde lag. Grob gesagt.

Wenn also jemand einen anderen Menschen tötet, entstehen auch dadurch Schäden.
Das sind zum einen die direkten Kostenfolgen, nämlich die Beerdigung und alles was damit zusammenhängt.
Desweiteren können auch weitergehende Forderungen entstehen. Hier seien beispielsweise die Unterhaltsansprüche von Hinterbliebenen des Getöteten zu nennen.

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Alles das ist in § 844 BGB geregelt.

Dort heißt es:

Ersatzansprüche Dritter bei Tötung

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.

Diese Regelung kommt auch tatsächlich so zum Tragen, denn nicht alle Mörder sind mittellos.

Das Ganze gilt übrigens für alle Formen der Tötung. Das muß nicht explizit der Mord sein, es kann auch Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge etc. in Frage kommen.

Inwieweit die Ansprüche dann realisierbar sind, ist natürlich wieder eine andere Sache.
So wird es im vorliegenden Fall wohl so sein, daß zunächst die Familie als Auftraggeber und Kostenträger für die Bestattung des Kindes eingesprungen ist.

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