Frag doch den Undertaker

Muss ich die Bestattungskosten alleine bezahlen?

Wie ist das mit den Bestattungskosten bei geschiedenen Eltern, wenn ein gemeinsames Kind stirbt? Muss dann ein Elternteil alleine die Beerdigung bezahlen? Oder sind beide zur Hälfte zahlungspflichtig?

Bestattungskosten

Mein Sohn ist gestorben. Ich habe die Beerdigung organisiert und beauftragt.
Meine Exfrau , will sich an den Kosten nicht beteiligen.
Gibt es da eine rechtliche Möglichkeit, dass sie die Hälfte mit übernimmt?

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Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben die Beerdigung in Auftrag gegeben und sind daher dem Bestatter gegenüber Auftraggeber und Rechnungsschuldner.
Das heißt, Sie müssen diese Rechnung der Bestattungskosten zunächst einmal bezahlen.
In einem weiteren Schritt gilt es nun zu klären, wer als Kostenpflichtiger überhaupt in Frage kommt.
Nach den Landesbestattungsgesetzen sind es bei Kindern die Eltern.
Sie könnten also versuchen, von Ihrer Ex-Frau die Hälfte wiederzubekommen.

Ist Ihre Ex-Frau nicht in der Lage, die Kosten zu übernehmen, kann sie bei den Sozialbehörden entsprechende Bestattungskostenbeihilfe beantragen.

Etwas anders sieht es aus, wenn jemand Erbe Ihres Sohne geworden ist. Dann nämlich hat nach dem BGB der Erbe alleine die Kosten der Bestattung zu tragen.

Wer trägt die Bestattungskosten?

Die Materie ist nicht ganz einfach und es gibt zahlreiche Spielarten. Daher würde ich Ihnen raten, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die erste anwaltliche Beratung ist sehr günstig. Sprechen Sie vorher die Kosten hierfür genau ab.

Hinweis: Anwälte sind oft bereit, für an sich einfache Abwicklungen eine Pauschale zu vereinbaren. Das kann bedeutend günstiger sein, als wenn komplett nach einzelnen Geschäftsvorfällen abgerechnet wird. Sprechen Sie den ins Auge gefaßten Anwalt darauf an. Im Zweifelsfall fragen Sie bei mehreren Anwälten nach.
Die erste Beratung sollte nicht über 50-80 Euro kosten.

Rechtsfragen sind in ihrer Bewertung kompliziert und ich bin kein Anwalt. Juristische Laien haben oft sehr schnell eine passende Antwort parat. Jedoch ist die laienhafte Rechtseinschätzung das Eine und eine fachliche Auskunft das Andere. Letztenendes muß diese Einschätzung auch der Einschätzung eines gegnerischen Anwalts und vor allem auch vor Gericht Bestand haben.
Deshalb verlassen Sie sich niemals auf Auskünfte aus dem Internet oder irgendwelchen Foren.

Links:
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