Frag doch den Undertaker

Nachfolgeprobleme

Hallo Tom!

Nächsten Montag müssen wir den Stiefopa meiner Frau beerdigen.
Mein Schwiegervater hatte nach dem Tod seiner ersten Frau nochmals geheiratet und jetzt im Alter lebte der Vater dieser 2. Frau bei denen im Haus. (Wir nennen den jetzt mal Stief-Schwiegeropa. Anm. Tom)
Es gibt also den lebenden Schwiegervater, dessen zweite Frau und den jetzt verstorbenen Stief-Schwiegeropa.
Der Stiefschwiegeropa ist also der Vater der Nachfolgerin meiner eigentlichen Schwiegermutter.
Nun soll der in das Familiengrab der Familie.
Jetzt haben wir eine ziemlich akute Frage. Können wir irgendwie verhindern, dass der Stief-Schwiegeropa in dem Familiengrab der Familie beigesetzt wird? Er läge dann ja neben meiner eigentlichen Schwiegermutter im Grab und hatte doch im Grunde mit dieser Familie nichts zu tun.
Er lebte zwar bei meinem Schwiegervater und dessen 2. Frau mit im Haus aber läßt ihn das gleich zur Familie dazu gehören?
Also eine Szene werden wir bei der Beerdigung garantiert nicht machen, aber meine Frau droht schon mit Abbruch jeglichen Kontakts zu ihrem Vater, weil sie das einfach nicht will. Als Argument, warum der Opa denn ins Familiengrab solle, wurde nur der Kostenfaktor genannt. Man könne sich nicht NOCH EINE Grabstelle leisten. Gibts da irgendwelche rechtlichen Sachen oder kann man die Grabstelle bauartlich trennen oder im Nachhinein aus der vor vielen Jahren angemieteten Familiengrabstelle zwei Einzelgräber machen lassen? Das wäre ja nur ein verwaltungstechnischer Aufwand… Und ganz ehrlich: findest du das nicht auch irgendwie makaber, dass die Vater der Nachfolgerin genau nebenan liegen soll???

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Frau Meier hat zwei kleine Kinder, ihr Mann ist durchgebrannt, sie heiratet Herrn Kruse. Auch der wird letztlich möglicherweise doch in einem Familiengrab beigesetzt, in dem nur Personen liegen, mit denen er nicht verwandt ist.

Selbst Ehepaare sind nicht miteinander verwandt und liegen doch für gewöhnlich zusammen in einem Grab.

Familie bedeutet doch u.a. auch, daß sich zwei Linien fremden Blutes zu einer neuen Linie zusammentun, aber nicht zusammentun müssen.

Ich finde es nicht so dramatisch, wenn nun der alte Opa seinen Platz in einem Grab findet, in dem Personen liegen, mit denen er nicht näher verwandt ist.
Nun kenne ich die näheren familiären Zusammenhänge nicht und weiß auch nichts davon, wie weit der Opa und dessen Tochter (die zweite Frau) akzeptiert waren. Aber letztlich hat sich der Schwiegervater für eine zweite Frau entschieden und damit eine neue Zusammensetzung der Familie geschaffen. Das muß man als Kinder so akzeptieren, denke ich.

Was wird denn eines Tages sein, wenn die zweite Frau stirbt? Soll die dann nicht evtl. auch in das Grab? Dann lägen ja erste Frau und Nachfolgerin beieinander.

Ein etwas anderes „G’schmäckle“ hat so etwas immer, wenn eine Ehe auseinandergerissen wurde und dann die neue Ehefrau und die betrogene und verlassene Ehefrau zusammen in ein Grab sollen…
Das gibt es immer wieder und immer gibt es Kinder, die da querstehen.

Letztlich ist derjenige entscheidungsbefugt, wer da ins Grab darf, der der Nutzungsberechtigte des Grabes ist.
Wohin der Leichnam des Schwiegerstiefopas kommt, das entscheidet der Bestattungspflichtige/-berechtigte dieses Schwiegeropas.
Sind sich die beiden Personen einig oder gar ein und dieselbe Person, dann wird man als weiteres Familienmitglied recht wenig dagegen machen können.

Eine Umwandlung eines mehrstelligen Wahlgrabes in mehrere Einzel- oder Reihengräber ist absolut unüblich und wird meines Wissen nicht durchgeführt. Wie immer aber in solchen Fällen, muß man das vor Ort bei der zuständigen Friedhofsverwaltung klären.

Ich an Eurer Stelle würde mich zähneknirschend fügen. Es geht darum, einen toten Opa zu Grabe zu tragen, der doch zumindest von einem Teil der Betroffenen gemocht oder geliebt wurde. Und: Er wird der Mutter im Grab nichts tun, soviel ist sicher.

In jedem Fall finde ich, daß diese Sache es nicht wert ist, den innerfamiliären Kontakt abzubrechen.
Zeigt Euch großherzig, bringt Euren Unmut deutlich zum Ausdruck, aber sagt sogleich, daß ihr das zwar nicht gutheißen könnt, es aber billigt. Wahrt den Frieden mit den Lebenden! Die habt ihr noch um Euch, die Toten könnt ihr nur noch beweinen, egal in welcher Grube die liegen.


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 2. Juni 2010 | Revision: 29. Juni 2012

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7 Kommentare
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Winnie
14 Jahre zuvor

Mir ist ganz schwindelig geworden… Wenn schon vor dem Ableben diskutiert wurde, weiß ich jetzt warum es diesen was auch immer dahin gerafft hat.

Big Al
14 Jahre zuvor

Wer mag wen warum nicht?
Bin auch beim Lesen ganz „Karussel“ im Kopf geworden…
B. A.

me
14 Jahre zuvor

„Letztlich ist derjenige entscheidungsbefugt, wer da ins Grab darf, der der Nutzungsberechtigte des Grabes ist.“

Ohne jetzt zum konkreten Fall was sagen zu können, aber wenn es um sozial wirklich unterträgliche Konstellation geht (also sowas die die betrogene Ehefrau und die Konkurrentin und so) dann könnte ich mir schon vorstellen, daß man mal mit dem postmortalen Perssönlichkeitsrecht der bereits da liegenden Person rechtlich anklopfen sollte.

Klaus
14 Jahre zuvor

tja, das gibt es immer wieder.

Wir haben unsere Stiefmutter nicht sehr gemocht.
Als sie nun starb ist sie ins Grab unserer Mutter gekommen. Hm, toll fand ich das nicht, aber mein Vater hat sie nun mal geliebt, warum auch immer.
Verwaltungstechnisch war ds Grab sowieso leer, da meine Mutter schon seit über 30 Jahren tot war.
Wir haben das dann so geregelt, mit unserem Vater, das die Stiefmutter quasi auf die falsche Seite kam, also nicht auf die Seite meiner Mutter, sondern auf die andere.

Aber im Endeffekt war alles eine Entscheidung meines Vaters und das ist gut so.
Er war mit beiden verheiratet und er bezahlt das Grab.

14 Jahre zuvor

Hä, was ist los?
Ich glaubs ja nicht was manche Menschen für Probleme haben. Aber beim Tod von Familienangehörigen kommen plötzlich die schrägsten und abstrusesten Wünsche und Meinungen zu Tage.
Musste ich leider auch schon in meiner Familie erleben!
Zum Glück hab ich in der Beziehung ein dickes Fell.
Das was der Verantwortliche entscheidet wird gemacht! Fertig!

Ich finde es auch sehr bedenklich wenn man seinen Willen innerhalb einer Familie eventuell mit rechtlichen Mitteln erzwingen will. Trägt ungemein zum Familienfrieden bei!

Wolfram
14 Jahre zuvor

[quote]aber meine Frau droht schon mit Abbruch jeglichen Kontakts zu seinem Vater, weil er das einfach nicht will.[/quote]
Warum ist die Frau auf einmal „er“?

Zur Sache: die Stiefschwiegermutter wird da auch mal liegen, ob ihre Stiefschwiegertochter das will oder nicht (zumindest wenn ihr derzeitiger Ehemann das rechtzeitig so verfügt). Und ich begreifs echt nicht: die Mutter/Schwiegermutter ist tot. TOT. Je nachdem, was man glaubt oder nicht, ist sie schlicht futsch – oder in anderen Sphären. Und da macht man sich über die Liegeordnung im Massen… -äh, Familiengrab noch Sorgen?

Christenmenschen sollten sich nicht mal ’n Kopp drüber machen, wie das denn im Jenseits wird, denn da trifft man sich ja schließlich (möglicherweise) wieder, als Christenmenschen… aber selbst wenn jemand siebenmal verheiratet war, stellt sich im Himmel nicht die Frage, „ja mit wem denn nun wirklich?“ (Mk. 12, 18-27 – die Frau war allerdings nicht geschieden, sondern Witwe.)

14 Jahre zuvor

tom, ein toller letzter satz. wahrlich.




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