Frag doch den Undertaker

Nachfolgeprobleme

Hallo Tom!

Nächsten Montag müssen wir den Stiefopa meiner Frau beerdigen.
Mein Schwiegervater hatte nach dem Tod seiner ersten Frau nochmals geheiratet und jetzt im Alter lebte der Vater dieser 2. Frau bei denen im Haus. (Wir nennen den jetzt mal Stief-Schwiegeropa. Anm. Tom)
Es gibt also den lebenden Schwiegervater, dessen zweite Frau und den jetzt verstorbenen Stief-Schwiegeropa.
Der Stiefschwiegeropa ist also der Vater der Nachfolgerin meiner eigentlichen Schwiegermutter.
Nun soll der in das Familiengrab der Familie.
Jetzt haben wir eine ziemlich akute Frage. Können wir irgendwie verhindern, dass der Stief-Schwiegeropa in dem Familiengrab der Familie beigesetzt wird? Er läge dann ja neben meiner eigentlichen Schwiegermutter im Grab und hatte doch im Grunde mit dieser Familie nichts zu tun.
Er lebte zwar bei meinem Schwiegervater und dessen 2. Frau mit im Haus aber läßt ihn das gleich zur Familie dazu gehören?
Also eine Szene werden wir bei der Beerdigung garantiert nicht machen, aber meine Frau droht schon mit Abbruch jeglichen Kontakts zu ihrem Vater, weil sie das einfach nicht will. Als Argument, warum der Opa denn ins Familiengrab solle, wurde nur der Kostenfaktor genannt. Man könne sich nicht NOCH EINE Grabstelle leisten. Gibts da irgendwelche rechtlichen Sachen oder kann man die Grabstelle bauartlich trennen oder im Nachhinein aus der vor vielen Jahren angemieteten Familiengrabstelle zwei Einzelgräber machen lassen? Das wäre ja nur ein verwaltungstechnischer Aufwand… Und ganz ehrlich: findest du das nicht auch irgendwie makaber, dass die Vater der Nachfolgerin genau nebenan liegen soll???

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Frau Meier hat zwei kleine Kinder, ihr Mann ist durchgebrannt, sie heiratet Herrn Kruse. Auch der wird letztlich möglicherweise doch in einem Familiengrab beigesetzt, in dem nur Personen liegen, mit denen er nicht verwandt ist.

Selbst Ehepaare sind nicht miteinander verwandt und liegen doch für gewöhnlich zusammen in einem Grab.

Familie bedeutet doch u.a. auch, daß sich zwei Linien fremden Blutes zu einer neuen Linie zusammentun, aber nicht zusammentun müssen.

Ich finde es nicht so dramatisch, wenn nun der alte Opa seinen Platz in einem Grab findet, in dem Personen liegen, mit denen er nicht näher verwandt ist.
Nun kenne ich die näheren familiären Zusammenhänge nicht und weiß auch nichts davon, wie weit der Opa und dessen Tochter (die zweite Frau) akzeptiert waren. Aber letztlich hat sich der Schwiegervater für eine zweite Frau entschieden und damit eine neue Zusammensetzung der Familie geschaffen. Das muß man als Kinder so akzeptieren, denke ich.

Was wird denn eines Tages sein, wenn die zweite Frau stirbt? Soll die dann nicht evtl. auch in das Grab? Dann lägen ja erste Frau und Nachfolgerin beieinander.

Ein etwas anderes „G’schmäckle“ hat so etwas immer, wenn eine Ehe auseinandergerissen wurde und dann die neue Ehefrau und die betrogene und verlassene Ehefrau zusammen in ein Grab sollen…
Das gibt es immer wieder und immer gibt es Kinder, die da querstehen.

Letztlich ist derjenige entscheidungsbefugt, wer da ins Grab darf, der der Nutzungsberechtigte des Grabes ist.
Wohin der Leichnam des Schwiegerstiefopas kommt, das entscheidet der Bestattungspflichtige/-berechtigte dieses Schwiegeropas.
Sind sich die beiden Personen einig oder gar ein und dieselbe Person, dann wird man als weiteres Familienmitglied recht wenig dagegen machen können.

Eine Umwandlung eines mehrstelligen Wahlgrabes in mehrere Einzel- oder Reihengräber ist absolut unüblich und wird meines Wissen nicht durchgeführt. Wie immer aber in solchen Fällen, muß man das vor Ort bei der zuständigen Friedhofsverwaltung klären.

Ich an Eurer Stelle würde mich zähneknirschend fügen. Es geht darum, einen toten Opa zu Grabe zu tragen, der doch zumindest von einem Teil der Betroffenen gemocht oder geliebt wurde. Und: Er wird der Mutter im Grab nichts tun, soviel ist sicher.

In jedem Fall finde ich, daß diese Sache es nicht wert ist, den innerfamiliären Kontakt abzubrechen.
Zeigt Euch großherzig, bringt Euren Unmut deutlich zum Ausdruck, aber sagt sogleich, daß ihr das zwar nicht gutheißen könnt, es aber billigt. Wahrt den Frieden mit den Lebenden! Die habt ihr noch um Euch, die Toten könnt ihr nur noch beweinen, egal in welcher Grube die liegen.

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(©si)