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Namen auf Stein weggelassen

hallo eine wichtige frage meine mutter ist vor 21jahren gestorben mein vater wieder verheiratet und jetzt verstorben stiefmutter alleinerbin und sehr böse jetzt hat sie einfach von meiner mutter die daten weggelassen darf das überhaupt sie liegt da doch und es war ja meine mutters stein bitte um hilfe

Wenn ich das richtig verstehe, wurde vor 21 Jahren ein mehrstelliges Grab erworben in dem die erste Frau des jetzt Verstorbenen beerdigt wurde. Der Mann war inzwischen wiederverheiratet und die jetzige Ehefrau hat auf dem Grabstein für ihren Mann den Namen der ersten Frau weggelassen.

Die Witwe ist Bestattungspflichtige und -berechtigte. Sie hat die Kosten der Bestattung und des erneuten Graberwerbs ebenso übernommen wie auch die Kosten für den Grabstein. Somit hat sie auch das Recht, den Stein entsprechend ihren Vorstellungen beschriften zu lassen.

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Es ist nicht absolut unüblich bei einer weiteren Bestattung in einem mehrstelligen Grab die Beschriftung auf dem Grabstein zu überdenken und zu verändern. In manchen Fällen halten es die Hinterbliebenen für angebracht, Personen deren Ruhezeiten längst abgelaufen sind oder bald ablaufen, anders oder gar nicht mehr auf dem Stein zu plazieren.

Beispiel:

Emil und Dora Dunkhase haben sich einen Stein aufs Grab stellen lassen, der zweimal den Namen Dunkhase, beider Vornamen und den Geburtsnamen der Frau, sowie ihre Geburts- und Sterbedaten trägt.
Damit ist der Stein nahezu komplett beschriftet. Nach 30 Jahren verstirbt eine weitere Person aus der Familie und man beschließt, das Grab erneut zu verlängern und auch künftig Personen aus der Familie dort zu bestatten. Da die Ruhezeiten für Emil und Dora längst abgelaufen sind, gilt das Grab als ‚leer‘.
Nun muß der Stein erneuert oder anders beschriftet werden. Die Familie entschließt sich dazu, weil jetzt ein anderer Nachname zum Tragen kommt, die Dunkhases komplett vom neuen Stein wegzulassen und für sie nur einen kleinen beschrifteten Findling weiter vorne aufs Grab zu legen. Den Rest des neu beschrifteten Steines läßt man für nachfolgende Bestattungen frei.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 2. September 2008 | Revision: 13. April 2016

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