Internes

Nur Abonnenten dürfen lesen

Bei der Einsendung von Links zu den Angeboten von Tageszeitungen und den Online-Ausgaben von Magazinen sollte man eventuell mal überprüfen, ob der Text auch wirklich von jedermann gelesen werden kann.
Berichte, die schon nach einem Tag so gekennzeichnet sind, kann ich hier nicht wiedergeben:

zugangsdaten

Bildquellen:

    Werbung


    Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

    Keine Schlagwörter vorhanden

    Rubrik INTERNES

    In dieser Rubrik finden Sie alles über interne Vorgänge und Sachverhalte dieses Weblogs. Das Bestatterweblog.de ist die größte Ratgeberplattform zum Thema Bestattung und Trauer und bringt darüberhinaus immer wieder unterhaltsame Geschichten.

    Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. September 2014

    Lesen Sie doch auch:


    Abonnieren
    Benachrichtige mich bei
    4 Kommentare
    Inline Feedbacks
    Alle Kommentare anzeigen
    Beatrix
    9 Jahre zuvor

    Das ist ja leider die neueste Masche der Tageszeitungen – kaum noch öffentliche Inhalte ohne Abonnement. Ich überlege gerade, ob ich meins kündige, weil die Inhalte sowieso immer grottiger werden und mir soeben (fast unmerklich, heimlich) zur Papierzeitung ein E-Paper-Abo mit Aufpreis untergeschoben werden sollte…Die Zeitungen wollen ihre Pfründe sichern und verschrecken damit eher nur ihre verbliebenen Kunden…

    Reply to  Beatrix
    9 Jahre zuvor

    Oftmals, das muß ich noch sagen, weiß der Einsender gar nicht, daß sein Link dann nicht aufrufbar ist. Er findet den Artikel in der Online-Ausgabe seiner Zeitung und sieht ihn deshalb ungestört, weil er als Abonnent eingeloggt ist oder aber die Zeitung fügt diese Zugangsbeschränkung erst nach einigen Tagen hinzu, wenn es sich um einen Archiv-Inhalt handelt.

    turtle of doom
    Reply to  Peter Wilhelm
    9 Jahre zuvor

    Interessant wird es, wenn der Kommentarschreiber ja Urheber seines Textes ist, und er darüber bestimmen kann, wann, wo und und in welcher Form sein Werk dargestellt wird. Ich kommentiere sehr gerne Nachrichten, und ich rechne auch nicht damit, dass mein Beitrag einmal hinter einer Bezahlschranke verschwindet.

    Vielleicht klopft mal ein neugieriger Jurist diese AGBs mal ab…

    irene
    9 Jahre zuvor

    Tja , das ist mir sicher auch so passiert, als ich dir einen Artikellink geschickt habe. Er war in der Tageszeitung, aber online könnte es sein, dass man angemeldet sein muss. Sorry, da hab ich nicht richtig aufgepasst! Schade!




    Rechtliches


    4
    0
    Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex