Branche/Kommune

Petition Kindergrab

Gleich mehrere Leser und Leserinnen haben mich auf eine Aktion aufmerksam gemacht, bei der „Unterschriften“ gesammelt werden, die eine Petition auslösen sollen, damit ein Kindergrab weiterhin in besonderer Weise geschmückt und gestaltet werden darf.

Es ist erstaunlich, daß sich etwa die Hälfte der Schreiber sehr darüber aufregen, wie engstirnig die betreffende Friedhofsverwaltung sei, während die andere Hälfte der Schreiber meint, man müsse auch mal irgendwann loslassen können und solle sich bei der Grabgestaltung auf das Normalmaß beschränken.

Hier mal der Link zur entsprechenden Seite, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann:

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http://www.change.org/de/Petitionen/sternenkind-felix-bitte-unterstützen-sie-uns-mit-ihrer-unterschrift

Ich selbst bin bei solchen Geschichten immer hin und her gerissen. Einerseits verstehe ich die Trauer und den Schmerz der Eltern, andererseits gehört es zum Prozeß der Trauer dazu, daß man loslassen kann und irgendwann nach einigen Jahren an einen Punkt kommt, bei dem das Leben wieder weiter geht und nicht von der Trauer weiterhin geformt wird. Ich kann nach wie vor mit den Ausdrücken „Sternenkind“ und „Erdbettchen“ nichts anfangen.

Da ist ein Kind gestorben und liegt in einem Grab. Dieses Kind ist weg, das ist sehr, sehr bitter und traurig, aber es ist nun einmal so. Ein Grab soll den Angehörigen die Möglichkeit geben, eine Weile einen Anlaufpunkt zu haben, an dem man konzentriert seine Trauer ausleben kann.
Das kann, muß aber nicht zwangsläufig, darin zum Ausdruck kommen, daß man dieses Grab in besonderer Weise gestaltet.

Hierbei geraten die Eltern solcher „Sternenkinder“ oft in Konflikt mit der Friedhofsverwaltung. Der wird dann immer recht schnell unterstellt, die Verwaltungsvorschriften, die sich auch mit der Gestaltung der Gräber beschäftigen, seien menschenunfreundlich abgefaßt und fern der Realität angesiedelt.
Dabei ist es stets so, daß man natürlich herrlich über so manche Verwaltungsvorschrift den Kopf schütteln kann, aber nicht aus dem Auge verlieren darf, daß diese Friedhofsordnungen nicht von Analphabeten ausgedacht wurden, um Grabnutzer zu ärgern. Vielmehr fußen sie auf jahrzehntelangen Erfahrungen und spiegeln letztlich die Wünsche der Friedhofsbesucher/-nutzer wieder.

Überdies gibt es bei den Gestaltungsvorschriften für Gräber auch ganz praktische Gründe, warum manches nicht erlaubt ist.
Ein kleiner Lebensbaum aus einer Grabschale entwickelt sich, wird er in die Graberde umgepflanzt, in 15 Jahren in ein Monstrum, das durchaus bis auf die Nachbargräber überhängen kann. Gräber die mit Platten, Steinen oder gar Zement verschlossen werden, bieten dem Regen keine Möglichkeit, das Erdreich zu benässen und auch der Sauerstoffhaushalt der Erde darunter kann empfindlich gestört werden.
Zu große, selbstgebastelte Grabsteine stellen mitunter eine Gefahr für andere Friedhofsbesucher dar. Liebevoll arrangierte Spielzeuge verlieren oft schnell ihre Schönheit, wenn sie der Witterung ausgesetzt sind und sehen dann eher abstoßend aus. Ich muß mal hier auf einem Friedhof ein Bild machen, da hängt seit Jahren eine einstmals schöne Puppe mit halb ausgerissenem Kopf und ohne Augen am Rest eines Kreuzes, das heute aussieht wie ein Galgen. Das ist ein sehr erschreckendes und verstörendes Bild.

Um all diese und andere Auswüchse zu vermeiden, gibt es die Friedhofsordnungen. Meiner Erfahrung nach kann man auch innerhalb der geltenden Regeln immer eine schöne und ansprechende Form der Grabgestaltung finden.
Man muß halt einfach schauen, was erlaubt ist, und dann innerhalb dieser Regeln das Beste für sich und seinen Verstorbenen daraus machen. Es hat in der Regel wenig Zweck, etwas völlig anderes zu wollen und dann wie Don Quichotte gegen Windmühlenflügel anzurennen.

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(©si)