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Rechtsberatung durch Bestatter

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Hallo Tom,
in der Zeitschrift „Capital“ Nr. 11 vom 24.7.08 wird im Artikel „Anwälte“ auf Seite 76 unter der Überschrift „Rechtsrat vom Bestatter“ u.a. geschrieben:

Das zum 1. Juli in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt es nicht nur Autowerkstätten, Haftpflichtversicherern, Banken und Architekten, sondern sogar Leichenbestattern, in gewissem Umfang Rechtsberatung zu betreiben. Schon sehen die Anwälte ihre Felle davonschwimmen.

Könntest Du dazu mal Stellung nehmen, in wie weit und auf welchem Gebiet Du jetzt Rechtsberatung geben darfst?

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Eine begeisterte Blogleserin

Bestatter haben schon immer Rechtsberatungen durchgeführt, oft nicht bewußt und schon gar nicht in der Absicht, Anwälten ihre Mandanten wegzunehmen. Aber im Zusammenhang mit einem Sterbefall gibt es so viele vertragliche und rechtliche Fallstricke, daß die Kunden sich sehr oft mit ihren Fragen an den Bestatter als ersten Ansprechpartner wenden. Sie kämen gar nicht auf die Idee, hier einen Anwalt zu konsultieren. Wozu auch? Die meisten Fragen lassen sich aus der täglich geübten Praxis und dem Erfahrungsschatz des Bestatters einfach und schnell beantworten.

Die Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes hat demnach für Bestatter nicht die Wirkung, daß sie nun vermehrt beraten und Anwälte um ihre Honorare bringen, sondern daß ihre allgemeine Beratungstätigkeit, sofern sie Rechtsthemen streifen, rechtlich abgesichert ist. Man steht sozusagen nicht mehr immer mit einem Bein „im Gefängnis“, wenn man einen Kunden diesbezüglich berät.

Allerdings handhabe ich es so, und das rate ich immer auch allen Kollegen, die mit juristischen Problemen ihrer Kunden zu mir kommen, daß ich im Zweifelsfall stets doch rate, einen Anwalt, Steuerberater oder sonstigen Fachmann aufzusuchen. Schon allein, um im Falle einer Falschberatung vor entsprechenden Haftungsansprüchen abgesichert zu sein.

Es handelt sich stets um Fragen aus dem Bereich des Vertragsrechts, des Familien- und Erbrechts, sowie um Rentenfragen.
Klug ist es immer, seine Sätze mit „nach meinem Dafürhalten“, „so wie ich das bisher erlebt habe“, „nach dem was ich weiß und gehört habe“ oder „meiner unmaßgeblichen Meinung nach“ einzuleiten und die Kunden darauf hinzuweisen, daß man lediglich seine Erfahrungen weitergibt und einen Vergleich zu ähnlich gelagerten vorherigen Fällen zieht.
In aller Regel handelt es sich um sehr einfach zu beantwortende Fragen, die nicht von großer Tragweite sind, jedoch kann aus einer solch scheinbar einfachen Sachlage auch schnell mal ein größerer Rechtsstreit in der Familie oder mit erben erwachsen und da sollte man auf Nummer sicher gehen und den Kunden zur abschließenden Beurteilung der Sache lieber an einen Anwalt verweisen.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#Bestatter #durch #rechtsberatung

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