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Rente, Dreimonatsrente, Sterberente, Sterbevierteljahr, Übergangsrente

Zur Erledigung der Formalitäten durch den Bestatter gehört es, daß wir für die Hinterbliebenen die „Sterberente“ beantragen.
Das bedeutet, daß wir mit einem einfachen Formular für den Witwer bzw. die Witwe eine „Vorschusszahlung auf die zu erwartende Hinterbliebenenrente“ beantragen. Dieser Antrag wird regelmäßig bei der Deutschen Post AG (Postrentendienst) gestellt. Im Volksmund wird diese Zahlung „Dreimonatsrente“ genannt, andere Synonyme siehe Artikelüberschrift. (1)

Der Antragsteller (also d. Hinterbliebene) erhält dann innerhalb weniger Wochen eine Einmalzahlung in Höhe von drei vollen Renten des Verstorbenen. Angenommen, der verstorbene Rentner hat 1.200 Euro monatliche Rente bezogen, so erhält der Hinterbliebene (z.B. Ehegatte, nicht die Kinder oder Enkel!) 3.600 Euro.

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Gezahlt wird diese Einmalzahlung auf das im Antrag genannte Konto des Hinterbliebenen und auf dem Kontoauszug findet man oft nur „Arbeitskonto“ oder „Verrechnungsstelle“, es ist also nicht immer für den Zahlungsempfänger klar ersichtlich, daß dies die erwartete „Dreimonatsrente“ ist.

Doch aufgepasst! Recht problemlos wird die volle Rente noch für drei Monate weitergezahlt. Die spätere eigene Witwen- bzw. Witwerrente fällt in der Regel niedriger aus. Man spricht im Allgemeinen von rund 60%, doch werden eigene Bezüge oft noch angerechnet, sodaß der Betrag auch deutlich niedriger ausfallen kann. Der amtliche Name der „Dreimonatsrente“ sagt es schon: Es ist eine Vorschusszahlung auf die zu erwartende Rentenleistung.

Sinn und Zweck dieser Zahlung ist es, die doch oft recht lange Zeit bis zur Zahlung der ersten echten Witwer- oder Witwenrente zu überbrücken, die momentan benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen und den Übergang zu erleichtern, und dient vielen Hinterbliebenen dazu auch bei den Bestattungskosten vorübergehend zu helfen.

Das Antragsverfahren durch den Bestatter und die Zahlung erfolgen recht problemlos und zügig, die Formulare sind so gestaltet, daß auch ein sehr einfach gestrickter Mensch damit zurecht kommt.

Dennoch gibt es aber immer wieder Fragen zu diesem Thema.
Insbesondere besteht ein Irrtum hinsichtlich der Anspruchsberechtigung. So gehen viele Familien davon aus, daß jeder der einen Sterbefall meldet, quasi nochmal drei Monatsrenten geschenkt bekommt. Manche Familien hätten diesen Betrag auch gerne mehrfach, sozusagen für jedes vorhandene Kind einmal.
Tatsächlich ist es aber eine Vorschusszahlung auf die Hinterbliebenenrente und wer hinterher keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat, kann auch keinen Vorschuss darauf erhalten.

Die Betonung liegt dabei eindeutig auf Vorschuss! Das Geld ist weder ein Geschenk, noch steht es jedem Hinterbliebenen pauschal zu.

Wichtig ist, daß eventuell eingetretene Überzahlungen (3) hinterher mit der Witwen-oder Witwerrente verrechnet werden. Das darf man nicht vergessen und sollte es berücksichtigen, bevor man das Geld „mit vollen Händen zum Fenster rauswirft“.

Der Vorschuss, also die „Dreimonatsrente“ kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod unter Beifügung einer Sterbeurkunde (4) beantragt werden. Damit es im Anschluß nahtlos weitergeht und das gefürchtete Zahlungsloch ausbleibt, sollte baldmöglichst der unbedingt erforderliche Rentenantrag auf eine Witwer- oder Witwenrente gestellt werden. Das macht der Bestatter NICHT bzw. nicht unbedingt! (2)
Diesen Antrag erhält und stellt man bei den Beratungsstellen der Rententräger, bei Rentenberatern der sozialen Hilfsdienste und in vielen Kommunen auch bei den Rathäusern und Gemeindeverwaltungen. Dort wird einem beim Ausfüllen in der Regel auch geholfen bzw. das Ausfüllen unterschriftsreif übernommen.
In der Regel sind ja die Rentenverhältnisse und -ansprüche schon weitestgehend geklärt, sodaß ein umfangreiches Bezugnehmen auf alte Unterlagen (z.B. alte Lehrverträge usw.) oft entfallen kann. Hier gilt: je besser die bisherigen Rentenkonten geklärt sind, umso unaufwendiger ist auch dieser Antrag.

TIP: Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, die immer mal wieder zugesandten Übersichten über das Rentenkonto sorgfältig zu kontrollieren. Je jünger man ist und umso präsenter alte Unterlagen noch sind, desto leichter kann man fehlende oder falsch berechnete Zeiten und Anwartschaften nachweisen und berichtigen lassen. Ist der Rentenfall erst einmal eingetreten, ist das Geschrei oft groß, weil ein uralter, vermeintlicher oder tatsächlicher Anspruch, z.B. auf Anerkennung von Ausbildungs- und Schulzeiten usw. nicht korrekt berücksichtigt wurde.

Etwa 15% unserer (anspruchsberechtigten) Kunden kennen diese Vorschußzahlung gar nicht und sind überrascht, daß es sowas gibt.
25% der Kunden meinen einen Anspruch zu haben, sind dann enttäuscht, daß es z.B. für Nachbarn eine Vorschusszahlung nicht gibt.
55% sind angenehm überrascht, daß der Bestatter diesen Vorschuß beantragt.
100% der Leute sagen wir, DASS SIE IHRE ENDGÜLTIGE WITWENRENTE SELBST BEANTRAGEN MÜSSEN!

175% aller Leute sagen dann später in der Rentenberatung: DAS HAT UNS DER BESTATTER NICHT GESAGT!
Oder: Wieso muß ich jetzt noch eine Witwenrente beantragen? Das hat doch der Bestatter schon gemacht.

Mittlerweile geben wir Merkblätter mit, sprechen ganz am Ende des Verfahrens -wenn sich die erste Trauer gelegt hat- nochmals mit den Leuten darüber. Dennoch: „DAS HAT UNS DER BESTATTER NICHT GESAGT! Jetzt habe ich das ganze Geld meiner Enkelin geschenkt! …in den Grabstein investiert! …mir einen Fernseher davon gekauft!

(1) Die Zahlung durch die Deutsche Post AG hat historische Gründe. Jeder ’normale‘ Rentenempfänger erhält seine Altersrente vom Postrentendienst, egal ob er bei der Post beschäftigt war oder nicht, mit einer ehemaligen Postbedienstetentätigkeit hat das nichts zu tun.
Die Post übernahm, aufgrund ihrer Präsenz in allen Orten (Filialen, Geldbriefträger) die regelmäßige Zustellung der Renten in Zeiten als noch nicht jedermann über ein eigenes Konto verfügte. In manchen Ortschaften wurden zum Rentenzahltag auch Rentenauszahlungsstellen in Gasthäusern, Rathäusern oder Vereinsheimen eingerichtet, bei denen sich die alten Leute ihre Rente abholen mussten.
Heute im Zeitalter der bargeldlosen Zahlungen gibt es solche Barauszahlungen nicht mehr, jedoch hat die Post weiterhin die Vereinnahmung der Rentengelder und die Auszahlung an die Rentner übernommen. Deshalb ist es auch der Postrentendienst, der bei kurzfristig wirksam werden sollenden Änderungen informiert werden muß, wie es bei der Beantragung der „Dreimonatsrente“ geschieht.

(2) Die eigentliche Witwen- oder Witwerrente hingegen wird bei der ‚Rentenanstalt‘ (früher LVA, BfA) beantragt, es ist also ein ganz anderer Ansprechpartner. Hier werden überdies auch Waisenrenten für anspruchsberechtigte Kinder beantragt, die die „Dreimonatsrente“ nicht in Anspruch nehmen können.
Der Aufwand für die Witwenrente ist ungleich größer, das Verfahren komplizierter und die Fehlerquellen mannigfaltiger. Im Gegensatz zum einfachen „grünen Formular“ der Dreimonatsrente, das ein geübter Bestattungssachbearbeiter in kaum zwei Minuten ausgefüllt hat (Name, Lebens- u. Sterbedatum, Sozialvers.-Nummer und ein Kreuz wegen der Bankverbindung, Unterschrift.) sind hier weiterreichende Fachkenntnisse notwendig, die sich auch immer mehr Mitarbeiter von Bestattern auf Seminaren der „Deutschen Rentenversicherung“ aneignen. Dennoch geht diese Beantragung von Renten über die reine Hilfe beim Ausfüllen von Formularen weit hinaus und kann im Fehlerfall erhebliche finanzielle Nachteile für die Betroffenen nach sich ziehen. Da es eine Beratungstätigkeit ist scheuen viele Bestatter aus völlig naheliegenden Gründen das Beratungsrisiko und überlassen die Beantragung von dieserlei Ansprüchen/Zahlungen den Stellen, die dafür zuständig sind.
Im Rahmen der sich ständig erweiternden Tätigkeiten des Bestatters, wird hier aber u.U ein Wandel eintreten, vor allem vor dem Hintergrund, daß nach der neuesten Novelle der Rechtsberatungsgesetze auch Bestatter in gewissem Umfang Beratungen hinsichtlich Nachlass- und Rentenfragen durchführen können.
Dennoch: Wir beschränken uns, wie wohl fast alle anderen Bestatter auch auf die Beantragung der „Dreimonatsrente“ und verweisen die Antragssteller für die eigentliche Rentenbeantragung an die dafür eingerichteten Stellen.

(3) Die rasche Bearbeitung des hier genannten Antrags hat auch noch eine andere Auswirkung. Ist nämlich kein Anspruchsberechtigter da, gilt der Antrag quasi als „Abmeldung“ der Rente. Da die Deutsche Post nur eine Vereinnahmungs- und Auszahlungsstelle ist, wird sie zuerst und in erster Linie durch diese Meldung des Bestatters vom Tod eines Menschen informiert.
Trotzdem kann es aber vorkommen, auch verursacht dadurch, daß noch andere Träger Renten auszahlen (priv. Rentenversicherungen, Betriebsrenten, Zusatzrenten etc.), nach dem Tod eines Menschen erhebliche Rentenzahlungen vollautomatisch auf dessen Konto eingehen. Es kommt zur gefürchteten Überzahlung über die sich mancher Hinterbliebener kurzfristig freut, dann aber feststellen muss, daß das Geld sehr schnell zurückgebucht bzw. zurückgefordert wird.
In der Vergangenheit haben es die vielen verschiedenen Rententräger oft recht unterschiedlich gehandhabt, bis wann sie die Rente „stehenliessen“ und ab wann sie sie „zurückholten“. Grob kann man sagen: Hat jemand den Anspruchsmonat noch erlebt, steht ihm auch die Rente zu. Ist er vor dem Beginn des Monats gestorben, ist auch ein Rentenanspruch nicht mehr gegeben, selbst wenn die Rente eventuell schon unterwegs bzw. ausgezahlt worden ist.

(4) Sterbeurkunden erhält der Bestatter (bzw. der Angehörige) beim Standesamt das den Sterbefall beurkundet. Gegen Vorlage der Papiere vom Arzt wird dort der Tod eines Menschen angezeigt und nach entsprechender Prüfung des Familienstandes usw. (durch Vorlage von Urkunden/Stammbüchern) die Sterbeurkunden ausgestellt und ein entsprechender Eintrag in die Akten gemacht.
Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig! Für soziale Zwecke, kirchliche Belange und die Rente gibt es jedoch kostenfreie Exemplare. Wir beantragen stets die größtmögliche Menge an Freiexemplaren, allerdings mache manche Standesbeamte Probleme. Zum Beispiel rücken sie keine „für kirchliche Zwecke“ heraus, wenn der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war. Manche Stellen beharren auch darauf, daß sie genau das Freixemplar bekommen, das den entsprechenden „Freistempel“ trägt, auch das ist zu berücksichtigen. Ansonsten gilt: Die Angehörigen wollen immer viel zu viele Sterbeurkunden, weil sie glauben, sie müsste Hinz und Kunz jeweils ein Original schicken. Dabei reichen in aller Regel Fotokopien (die wir in ausreichende Zahl kostenlos mitgeben) aus. Besser ist es aber, von vornherein die benötigte Anzahl zu bestellen, da die erste Urkunde immer doppelt so teuer ist, wie die folgenden. Bei späteren Nachbestellungen wird es also teurer, weil es immer wieder Erstexemplare sind. (Mancher Standesbeamte sieht das so, andere sehen es anders.)


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Lesezeit ca.: 11 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. September 2008 | Revision: 21. November 2014

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9volt
16 Jahre zuvor

Du irrst in einem entscheidenden Punkt. Dieses sogenannte Sterbevierteljahr entspricht der vollen Altersrente des Verstorbenen. Sie wird aber nicht hinterher mit der zu erwartenden Witwer-/Witwenrente verrechnet. Die beträgt im Normalfall lediglich 60 % der Altersrente des Verstorbenen.

Beispiel:

Mann stirbt Im September. Seine Altersrente betrug 2.000 €
Dann erhält seine Witwe ab Oktober bis einschl. Dezember jeden Monat 2.000 € als Zahlung im Rahmen des Sterbevierteljahrs.
Ab Januar erhält sie dann ihre reguläre Witwenrente, nämlich 1.200 € (60 % von 2.000 Euro)

Verrechnet wird da nix.

9volt
16 Jahre zuvor

Sorry, ich wollte hier keinen Streit anfangen, aber ich hab auf die Schnelle mal gegoogelt und unter dem Link hier

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_w055.htm

nix über diese Verrechnungen gefunden.

Was in diesem Merkblatt von der BfA stht besagt nur Folgendes: Sollte es sich durch Rentenberechungen bzw .Nachberechnungen herausstellen, dass zuviel gezahlt wurde, wird das verrechnet. Ich hab solche Neuberechnungen schon mehrfach gesehen, da geht es aber höchstens um ein paar Euro, wenn sich die zugrunde gelegten Rentenpunkte ändern.

Die rentenrechtliche Besserstellung (nämlich die Differenz zwischen der Altersrente des Verstorbenen (in meinem Beispiel 2.000 €) und der hinterher zu erwartenden Witwenrente (in meinem Beispiel 1.200 €) 0 800 € wird hinterher nicht mit der Witwenrente verrechnet. Das wäre ja auch paradox, denn dieses Sterbevierteljahr dient ja grade dazu, die Belastungen des Hinterbliebenen durch Beerdigung und andere Dinge finanziell abzufedern. Das wird ihm nicht wieder weggenommen.

Helga Albers
Reply to  9volt
3 Jahre zuvor

Was passiert, wenn der Bestatter die 30.Tagesfrist versäumt?

16 Jahre zuvor

Ich stelle mir die Abwicklungen der Formalitäten ungefähr so vor: Du bekommst einen Stapel Unterlagen von den Hinterbliebenen und klapperst damit die Ämter ab. Könntest Du nicht so eine Art Merkzettel in den Ordner mit den Unterlagen reinheften, auf dem sinngenäß wie „Hab ich wohl gesagt!“ steht? Das wäre doch sicher ein großes „Hallo!“, wenn es dann mal wieder heißt „Das hat uns der Bestatter nicht gesagt“… 😉

Yvonne
16 Jahre zuvor

@ 9Volt: Falsch, es ist, wie Tom schreibt.

Es ist die Witwenrente, die da als Vorschuß ausgezahlt wird, und das wird nachher mit der Regulären W-Rente, die in den ersten 3 Monaten 100% der Versichtenrente beträgt, verrechnet.

Die Witwe erhält auch in deinem Beispiel ab Oktober Witwenrente, es sei den ihr Mann war noch kein Rentner, dann bereits ab Todesdatum

Gregor
16 Jahre zuvor

Nun, ich möchte Euch hier nicht belehren, trotzdem ist es im aktuellen Fall in meiner Familie so:

Für 3 Monate erhält die Witwe die vollständige Rente des Mannes monatlich ausgezahlt.

Ab dem 4. Monat bekommt die Witwe die Witwenrente, allerdings sind die 60% nicht immer gegeben. Es wird der Verdienst der Witwe herangezogen. Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)#Witwenrente.2FWitwerrente

MacKaber
16 Jahre zuvor

Danke, der Beitrag ist recht hilfreich und kann in Teilen so weitergegeben werden.
Bis die genauen Rückzahlungsmodalitäten oder ob nicht, geklärt sind, warten wir mal 50 Kommentare der Leser ab.
Solange gehe ich mal vom ungünstigsten Fall aus.

Rena
16 Jahre zuvor

Zusätzlich zu dem Merkblatt wirst Du wohl bald dazu übergehen müssen ein Blatt zu entwickeln auf dem die Leute das unterschreiben müssen. Tom: ‚Die Witwen-/Witwerrente müssen sie selbst beantragen‘. Hinterbliebener muss das unterschreiben (dass Tom das gesagt hat).

Adrian
16 Jahre zuvor

@Undertaker:

http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb06x067.htm (Punkte 5 und 6)

Vielleicht gibt es Ueberschuesse wenn es in der Zeischenzeit eine allgemeine Rentensenkung gab, aber normalerweise sollte das genau den 3 Monatsrenten entsprechen.

alfred
16 Jahre zuvor

Alles nicht ganz falsch… Im sog. Sterbevierteljahr wird die Witwenrente voll, also unter Zugrundelegung eines Rentenfaktors 1, gezahlt. So erhält man für diese Zeit eine Rente in Höhe der Altersrente des Verstorbenen. In der Zeit danach wird – zusätzlich zu dem Umstand, dass der dann verminderte Rentenfaktor die Rente auf mindestens 60 Prozent drückt – eigenes Einkommen mit angerechnet (es kann sich lohnen, in Teilzeit zu gehen. Die RV-Träger errechnen gerne die einzelnen Einkommensstufen…). Wer nun innerhalb der 30 Tage einen [i]Vorschuss[/i] auf eben diese Sterbevierteljahr-Rente beantragt (was nur geht, wenn der Dahingeschiedene bereits eine Rente beogen hat), der muss sich natürlich auch gefallen lassen, wenn eben dieser Vorschuss mit der Rente verrechnet wird. Es ist ja schließlich nur ein Vorschuss. Tatsächlich gilt der Antrag auf Vorschuss auch als Antrag auf Hinterbliebenenrente. Allerdings reichen die Angaben darauf nicht aus. Klar, die Versicherung muss für Leistungen [b]nach[/b] dem Sterbevierteljahr das Einkommen der Witwe/des Witwers berücksichtigen, und das wird dann eben noch erfragt. Eigentlich sollte der Versicherungsträger auf Witwe/Witwer zukommen und ich bin erstaunt zu lesen, dass… Weiterlesen »

alfred
16 Jahre zuvor

Achja: Es kommt oft vor, dass eine Rente des inzwischen Verstorbenen überzahlt wird. Die wird dann natürlich zurückverlangt. Und genauso oft kommt es dann vor, dass die/der Hinterbliebene meint, dass die Überzahlung gar keine ist…

Grabsch
Reply to  alfred
11 Jahre zuvor

mein Mann ist am22.5.2013 verstorben ich bin ein Pflegefall und musste sofort in ein Altenheim von Caritas das Geld langt nicht.

nun hat mir die rentenstelle gesagt von den 3 Monaten vorschuß bekomme ich nur 2 da der antrag
vom bestatter zu spät gestellt wurde kann das sein

Torsten
16 Jahre zuvor

Tom, jetzt bin ich so richtig überrascht. Als mein Opa verstarb hatte der Bestatter nicht nur die Sterbegeldversicherung vom (hier regional großen) Arbeitgeber aufgetrieben und auszahlen lassen, von der wir gar nichts wussten.
Er hat auch für meine Oma die Witwenrente in der Art beantragt, dass sie mit mir nur noch zum Bestatter musste, um dort kaffeetrinkend und kekse kauend gefühlte 26 Formulare zu unterschreiben.
Gerade weil ich bisher den Eindruck hatte, dass Du für Deine Kundschaft so viel wie möglich und weit mehr als anderes tust, verwundert es schon, dass Du Renten beantragen wohl nicht zum Angebot zählst.

danny
16 Jahre zuvor

das die post das zahlt, gilt aber nur für ehemalige post-angestellte…oder?

Danny
16 Jahre zuvor
Billiger_Jakob
16 Jahre zuvor

Ja ja, hier immer schön den Eindruck erwecken, man tätete alles für die lieben Kunden und sie dann mit den ganzen Rentenpapieren alleine stehen lassen. Das ist natürlich schon das Verhalten eines Bilig-Abzocker-Bestatters.
Bin sehr enttäuscht.

broetchengeber
16 Jahre zuvor

Wir machen das seit Ewigkeiten genau so wie Tom. Wir beantragen die Übergangsrente und fertig. Alles weitere muss schon deshalb den dafür geschulten Fachleuten überlassen werden, weil von einer fehlerhaften Beratung und Mithilfe bei den Formularen ernsthafte wirtschaftliche Nachteile für die Betroffenen entstehen können. Da sollte man sich also wegen der Witwenrente lieber einem Fachberater anvertrauen als einem Bestatter.

Ich kenne das auch aus der ganzen Branche nicht anders.

Mag sein, dass Einzelne da mehr leisten, aber das ist die Ausnahme und meinem gefühl nach keine gute.

Torsten
16 Jahre zuvor

@broetchengeber: möglicherweise hat der Bestatter es im Fall meiner Oma gemacht (bzw. es war ihm relativ leicht), weil es wohl ein „Standardfall“ war – Verstorbener bei der großen Firma, wo er schon viele Sterbefälle hatte, nur einmal und noch immer verheiratet usw.

Skrenn
16 Jahre zuvor

Zur Frage der Auszahlung über die Post: Sämtliche Rentenleistungen der Deutschen Rentenversicherung werden über den Postrentendienst ausgezahlt. Das hat nichts damit zu tun, ob man Postmitarbeiter war oder nicht, sondern hat einen historischen Hintergrund. Früher besaß ja der normale Bürger üblicherweise kein Bankkonto. Dennoch mussten die Renten an den Mann oder die Frau gebracht werden. Und wer war in jedem Kaff vertreten? Genau, der Briefträger. Also kam monatlich der Geldbriefträger und hat die Renten quasi in bar ausgezahlt. Das ist heute auch noch möglich, aber sehr teuer. Es gab dann noch die Möglichkeit, die Renten bar bei dem nächsten Postamt abzuholen. Als dann das Girokonto allgemein üblich wurde, bestand natürlich die Notwendigkeit zur Zahlungsabwicklung über die Post nicht mehr, aber da hier die (interne) Infrastruktur bereits bestand, wurde per Gesetz geregelt, daß die Auszahlungen weiter über die Post vorgenommen werden. Diese nimmt die Auszahlungen dann weiter auf die angegebenen Konten vor. Übrigens: Die jährlichen Rentenanpassungen – so sie denn stattfinden – werden auch von dem Postrentendienst automatisch vorgenommen. Der Rentenversicherungsträger ist daran nur beteiligt, wenn… Weiterlesen »

Röschner
16 Jahre zuvor

Fundierter und ausführlicher geht es nicht. Ich hoffe dass das eine Paradefundstelle im Netz wird, so ausformuliert und gut erklärt habe ich das noch nirgendwo gesehen, Grosses Kompliment!

Altair
12 Jahre zuvor

@Billiger_Jakob:
genau, die Steuerklärung mache ich dann auch noch mit, sowie den Autoverkauf, der nicht mehr benötigten Fahrzeuge.

Tanja
9 Jahre zuvor

Hallo,

ich hätte auch eine kurze Frage bzgl. dem Sterbevierteljahr. Mein Opa ist verstorben und war davor 7 Jahre im Altenheim wg. Demenz. Nun sagt die Rentenversicherungsstelle, dass meine Oma kein Anspruch auf den Vorschuss / Sterbevierteljahr hat. Ist es korrekt? Der Antrag bei der Deutschen Post wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass keine gesetztliche Rente bezogen wurde?! Lohnt es sich noch ein Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen?

Monika Kuhring
7 Jahre zuvor

Hallo, mein Mann ist am 30.07.17 verstorben. Am 01.08.17 habe ich über das Beerdigungsinstitut den Antrag auf Vorschusszahlung stellen lassen. Bis dato ist noch nichts eingegangen bei mir. Weiß einer von euch, wie lange das in etwa dauert? Die Beerdigung muss ja auch gezahlt werden. Danke im voraus für die Antworten.

Ricardo
6 Jahre zuvor

Hallo,
ich habe eine Frage.Der Sterbevierteljahr ist bezahlt für Wietwe oder Wietwer.Was ist in Fall wenn eine schon gstorben ist?
Hat ein anderen Person (z.B Kinder)ein Anschpruch das „Sterbevierteljahr “ Geld bekommen?

Micha
6 Jahre zuvor

Vielen Dank für die guten Erklärungen! <3

Joachim Pöhland
6 Jahre zuvor

Meine Lebensgefährtin, Wittwe,
ist im PFLEGEHEIM. Sie hat die höchste Pflegestufe.
Ich bin Ihr Betreuer und Generalbevollmächtiger.
Wenn Sie stirbt, kann ich dann die Kosten für die BEERDIGUNG beantragen?
Im Voraus Danke

Stefan
Reply to  Joachim Pöhland
6 Jahre zuvor
Ingrid Liebers
6 Jahre zuvor

Mein Mann ist am 27.Februar 2018 verstorben.
Der Bestatter hat für mich die 3 Monate Überbrückungsrente beantragt. Jetzt ist der Bescheid gekommen. Die Rente meines Mannes betrug 1007,59 EUR. Davon hat man mir für jeden Monat 68.55 EUR abgezogen mit der Begründung: Beitragszuschuß.
Nach Ihren ganzen Beiträgen wird immer von vollen Rentenbetrag geredet.
Meine eigene kleine Rente beträgt 327,29 EUR
Dann hat man mir die März Rente vom Konto wiederabgebucht, obwohl man die verrechnet hat in den 3 Monten.
Ist das alles rechtens? Ich lebe in Berlin und war 59 Jahre verheiratet.

Beate
6 Jahre zuvor

Hallo, guter ausführlicher Beitrag.
Bitte vielleicht im Text selbst ergänzen, dass es keine weiteren Rentenzahlungen gibt für Hinterbliebene (z. B. Kinder > 27 Jahre)

Katrin
5 Jahre zuvor

Hallo,
meine Mutter ist am 11.11.2018 verstorben.
Ich habe Sie vor 14 Jahren zu mir genommen und betreut.
Wie lebten also seit dieser Zeit in einem gemeinsamen Haushalt.
Habe ich dadurch Anspruch auf die sogenannte Dreimonatsrente?

Stefan
Reply to  Katrin
5 Jahre zuvor

@Katrin: Kurze Antwort: Nein-
(Bei gesetzlicher Rente).
Bei einer Betriebsrente, Beamtenversorgung usw. „kann“ anderes gelten.

Peter Kober
5 Jahre zuvor

Meine Frau ist verstorben,
haben meine Erben in meinem Todesfall
Anspruch auf die 3Monatsrente für die Begräbniskosten?

Joergswa
5 Jahre zuvor

Hallo zusammen, ist die Übergangsrente Teil des Nachlasses einer Verstorbenen Person, steht als z.B. der Witwe nicht zu, wenn sie das Erbe ausschlägt? Oder hat das mit dem Nachlass nichts zu tun?




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