Allgemein

Rente, Dreimonatsrente, Sterberente, Sterbevierteljahr, Übergangsrente

Zur Erledigung der Formalitäten durch den Bestatter gehört es, daß wir für die Hinterbliebenen die „Sterberente“ beantragen.
Das bedeutet, daß wir mit einem einfachen Formular für den Witwer bzw. die Witwe eine „Vorschusszahlung auf die zu erwartende Hinterbliebenenrente“ beantragen. Dieser Antrag wird regelmäßig bei der Deutschen Post AG (Postrentendienst) gestellt. Im Volksmund wird diese Zahlung „Dreimonatsrente“ genannt, andere Synonyme siehe Artikelüberschrift. (1)

Der Antragsteller (also d. Hinterbliebene) erhält dann innerhalb weniger Wochen eine Einmalzahlung in Höhe von drei vollen Renten des Verstorbenen. Angenommen, der verstorbene Rentner hat 1.200 Euro monatliche Rente bezogen, so erhält der Hinterbliebene (z.B. Ehegatte, nicht die Kinder oder Enkel!) 3.600 Euro.

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Gezahlt wird diese Einmalzahlung auf das im Antrag genannte Konto des Hinterbliebenen und auf dem Kontoauszug findet man oft nur „Arbeitskonto“ oder „Verrechnungsstelle“, es ist also nicht immer für den Zahlungsempfänger klar ersichtlich, daß dies die erwartete „Dreimonatsrente“ ist.

Doch aufgepasst! Recht problemlos wird die volle Rente noch für drei Monate weitergezahlt. Die spätere eigene Witwen- bzw. Witwerrente fällt in der Regel niedriger aus. Man spricht im Allgemeinen von rund 60%, doch werden eigene Bezüge oft noch angerechnet, sodaß der Betrag auch deutlich niedriger ausfallen kann. Der amtliche Name der „Dreimonatsrente“ sagt es schon: Es ist eine Vorschusszahlung auf die zu erwartende Rentenleistung.

Sinn und Zweck dieser Zahlung ist es, die doch oft recht lange Zeit bis zur Zahlung der ersten echten Witwer- oder Witwenrente zu überbrücken, die momentan benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen und den Übergang zu erleichtern, und dient vielen Hinterbliebenen dazu auch bei den Bestattungskosten vorübergehend zu helfen.

Das Antragsverfahren durch den Bestatter und die Zahlung erfolgen recht problemlos und zügig, die Formulare sind so gestaltet, daß auch ein sehr einfach gestrickter Mensch damit zurecht kommt.

Dennoch gibt es aber immer wieder Fragen zu diesem Thema.
Insbesondere besteht ein Irrtum hinsichtlich der Anspruchsberechtigung. So gehen viele Familien davon aus, daß jeder der einen Sterbefall meldet, quasi nochmal drei Monatsrenten geschenkt bekommt. Manche Familien hätten diesen Betrag auch gerne mehrfach, sozusagen für jedes vorhandene Kind einmal.
Tatsächlich ist es aber eine Vorschusszahlung auf die Hinterbliebenenrente und wer hinterher keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat, kann auch keinen Vorschuss darauf erhalten.

Die Betonung liegt dabei eindeutig auf Vorschuss! Das Geld ist weder ein Geschenk, noch steht es jedem Hinterbliebenen pauschal zu.

Wichtig ist, daß eventuell eingetretene Überzahlungen (3) hinterher mit der Witwen-oder Witwerrente verrechnet werden. Das darf man nicht vergessen und sollte es berücksichtigen, bevor man das Geld „mit vollen Händen zum Fenster rauswirft“.

Der Vorschuss, also die „Dreimonatsrente“ kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod unter Beifügung einer Sterbeurkunde (4) beantragt werden. Damit es im Anschluß nahtlos weitergeht und das gefürchtete Zahlungsloch ausbleibt, sollte baldmöglichst der unbedingt erforderliche Rentenantrag auf eine Witwer- oder Witwenrente gestellt werden. Das macht der Bestatter NICHT bzw. nicht unbedingt! (2)
Diesen Antrag erhält und stellt man bei den Beratungsstellen der Rententräger, bei Rentenberatern der sozialen Hilfsdienste und in vielen Kommunen auch bei den Rathäusern und Gemeindeverwaltungen. Dort wird einem beim Ausfüllen in der Regel auch geholfen bzw. das Ausfüllen unterschriftsreif übernommen.
In der Regel sind ja die Rentenverhältnisse und -ansprüche schon weitestgehend geklärt, sodaß ein umfangreiches Bezugnehmen auf alte Unterlagen (z.B. alte Lehrverträge usw.) oft entfallen kann. Hier gilt: je besser die bisherigen Rentenkonten geklärt sind, umso unaufwendiger ist auch dieser Antrag.

TIP: Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, die immer mal wieder zugesandten Übersichten über das Rentenkonto sorgfältig zu kontrollieren. Je jünger man ist und umso präsenter alte Unterlagen noch sind, desto leichter kann man fehlende oder falsch berechnete Zeiten und Anwartschaften nachweisen und berichtigen lassen. Ist der Rentenfall erst einmal eingetreten, ist das Geschrei oft groß, weil ein uralter, vermeintlicher oder tatsächlicher Anspruch, z.B. auf Anerkennung von Ausbildungs- und Schulzeiten usw. nicht korrekt berücksichtigt wurde.

Etwa 15% unserer (anspruchsberechtigten) Kunden kennen diese Vorschußzahlung gar nicht und sind überrascht, daß es sowas gibt.
25% der Kunden meinen einen Anspruch zu haben, sind dann enttäuscht, daß es z.B. für Nachbarn eine Vorschusszahlung nicht gibt.
55% sind angenehm überrascht, daß der Bestatter diesen Vorschuß beantragt.
100% der Leute sagen wir, DASS SIE IHRE ENDGÜLTIGE WITWENRENTE SELBST BEANTRAGEN MÜSSEN!

175% aller Leute sagen dann später in der Rentenberatung: DAS HAT UNS DER BESTATTER NICHT GESAGT!
Oder: Wieso muß ich jetzt noch eine Witwenrente beantragen? Das hat doch der Bestatter schon gemacht.

Mittlerweile geben wir Merkblätter mit, sprechen ganz am Ende des Verfahrens -wenn sich die erste Trauer gelegt hat- nochmals mit den Leuten darüber. Dennoch: „DAS HAT UNS DER BESTATTER NICHT GESAGT! Jetzt habe ich das ganze Geld meiner Enkelin geschenkt! …in den Grabstein investiert! …mir einen Fernseher davon gekauft!

(1) Die Zahlung durch die Deutsche Post AG hat historische Gründe. Jeder ’normale‘ Rentenempfänger erhält seine Altersrente vom Postrentendienst, egal ob er bei der Post beschäftigt war oder nicht, mit einer ehemaligen Postbedienstetentätigkeit hat das nichts zu tun.
Die Post übernahm, aufgrund ihrer Präsenz in allen Orten (Filialen, Geldbriefträger) die regelmäßige Zustellung der Renten in Zeiten als noch nicht jedermann über ein eigenes Konto verfügte. In manchen Ortschaften wurden zum Rentenzahltag auch Rentenauszahlungsstellen in Gasthäusern, Rathäusern oder Vereinsheimen eingerichtet, bei denen sich die alten Leute ihre Rente abholen mussten.
Heute im Zeitalter der bargeldlosen Zahlungen gibt es solche Barauszahlungen nicht mehr, jedoch hat die Post weiterhin die Vereinnahmung der Rentengelder und die Auszahlung an die Rentner übernommen. Deshalb ist es auch der Postrentendienst, der bei kurzfristig wirksam werden sollenden Änderungen informiert werden muß, wie es bei der Beantragung der „Dreimonatsrente“ geschieht.

(2) Die eigentliche Witwen- oder Witwerrente hingegen wird bei der ‚Rentenanstalt‘ (früher LVA, BfA) beantragt, es ist also ein ganz anderer Ansprechpartner. Hier werden überdies auch Waisenrenten für anspruchsberechtigte Kinder beantragt, die die „Dreimonatsrente“ nicht in Anspruch nehmen können.
Der Aufwand für die Witwenrente ist ungleich größer, das Verfahren komplizierter und die Fehlerquellen mannigfaltiger. Im Gegensatz zum einfachen „grünen Formular“ der Dreimonatsrente, das ein geübter Bestattungssachbearbeiter in kaum zwei Minuten ausgefüllt hat (Name, Lebens- u. Sterbedatum, Sozialvers.-Nummer und ein Kreuz wegen der Bankverbindung, Unterschrift.) sind hier weiterreichende Fachkenntnisse notwendig, die sich auch immer mehr Mitarbeiter von Bestattern auf Seminaren der „Deutschen Rentenversicherung“ aneignen. Dennoch geht diese Beantragung von Renten über die reine Hilfe beim Ausfüllen von Formularen weit hinaus und kann im Fehlerfall erhebliche finanzielle Nachteile für die Betroffenen nach sich ziehen. Da es eine Beratungstätigkeit ist scheuen viele Bestatter aus völlig naheliegenden Gründen das Beratungsrisiko und überlassen die Beantragung von dieserlei Ansprüchen/Zahlungen den Stellen, die dafür zuständig sind.
Im Rahmen der sich ständig erweiternden Tätigkeiten des Bestatters, wird hier aber u.U ein Wandel eintreten, vor allem vor dem Hintergrund, daß nach der neuesten Novelle der Rechtsberatungsgesetze auch Bestatter in gewissem Umfang Beratungen hinsichtlich Nachlass- und Rentenfragen durchführen können.
Dennoch: Wir beschränken uns, wie wohl fast alle anderen Bestatter auch auf die Beantragung der „Dreimonatsrente“ und verweisen die Antragssteller für die eigentliche Rentenbeantragung an die dafür eingerichteten Stellen.

(3) Die rasche Bearbeitung des hier genannten Antrags hat auch noch eine andere Auswirkung. Ist nämlich kein Anspruchsberechtigter da, gilt der Antrag quasi als „Abmeldung“ der Rente. Da die Deutsche Post nur eine Vereinnahmungs- und Auszahlungsstelle ist, wird sie zuerst und in erster Linie durch diese Meldung des Bestatters vom Tod eines Menschen informiert.
Trotzdem kann es aber vorkommen, auch verursacht dadurch, daß noch andere Träger Renten auszahlen (priv. Rentenversicherungen, Betriebsrenten, Zusatzrenten etc.), nach dem Tod eines Menschen erhebliche Rentenzahlungen vollautomatisch auf dessen Konto eingehen. Es kommt zur gefürchteten Überzahlung über die sich mancher Hinterbliebener kurzfristig freut, dann aber feststellen muss, daß das Geld sehr schnell zurückgebucht bzw. zurückgefordert wird.
In der Vergangenheit haben es die vielen verschiedenen Rententräger oft recht unterschiedlich gehandhabt, bis wann sie die Rente „stehenliessen“ und ab wann sie sie „zurückholten“. Grob kann man sagen: Hat jemand den Anspruchsmonat noch erlebt, steht ihm auch die Rente zu. Ist er vor dem Beginn des Monats gestorben, ist auch ein Rentenanspruch nicht mehr gegeben, selbst wenn die Rente eventuell schon unterwegs bzw. ausgezahlt worden ist.

(4) Sterbeurkunden erhält der Bestatter (bzw. der Angehörige) beim Standesamt das den Sterbefall beurkundet. Gegen Vorlage der Papiere vom Arzt wird dort der Tod eines Menschen angezeigt und nach entsprechender Prüfung des Familienstandes usw. (durch Vorlage von Urkunden/Stammbüchern) die Sterbeurkunden ausgestellt und ein entsprechender Eintrag in die Akten gemacht.
Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig! Für soziale Zwecke, kirchliche Belange und die Rente gibt es jedoch kostenfreie Exemplare. Wir beantragen stets die größtmögliche Menge an Freiexemplaren, allerdings mache manche Standesbeamte Probleme. Zum Beispiel rücken sie keine „für kirchliche Zwecke“ heraus, wenn der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war. Manche Stellen beharren auch darauf, daß sie genau das Freixemplar bekommen, das den entsprechenden „Freistempel“ trägt, auch das ist zu berücksichtigen. Ansonsten gilt: Die Angehörigen wollen immer viel zu viele Sterbeurkunden, weil sie glauben, sie müsste Hinz und Kunz jeweils ein Original schicken. Dabei reichen in aller Regel Fotokopien (die wir in ausreichende Zahl kostenlos mitgeben) aus. Besser ist es aber, von vornherein die benötigte Anzahl zu bestellen, da die erste Urkunde immer doppelt so teuer ist, wie die folgenden. Bei späteren Nachbestellungen wird es also teurer, weil es immer wieder Erstexemplare sind. (Mancher Standesbeamte sieht das so, andere sehen es anders.)

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

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