Frag doch den Undertaker

Sarg doppelt berechnet? Bestatterin eine Betrügerin?

zocker

Dass Bestatter Särge günstiger einkaufen, als dass sie sie wieder verkaufen, ist bekannt. Und es ist normal. Bestatter sind Kaufleute und erzielen durch den günstigen Ankauf und den teureren Verkauf von Gegenständen einen Teil ihres Gewinns.
Ich bekomme viele Mails, die sich mit der Frage beschäftigen, wie es denn sein kann, dass der „böse“ Bestatter einen Sarg für sagen wir 100 € einkauft und dann den Angehörigen dafür 300 € berechnet. Das sei doch wohl Betrug.

Mich erinnert das immer an diese Geschichte hier:

Jutta: Was macht eigentlich Dein neuer Freund so beruflich?
Betty: Ach der, der verkauft Jeans bei Ebay.
Jutta: Toll! Verdient er damit viel?
Betty: Ja, er kauft sie in großen Mengen günstig ein und verkauft sie dann einzeln teurer weiter.
Jutta: Mein Gott, das ist ja Betrug!

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Weshalb Bestatter einen durchaus hohen Aufschlag weiterberechnen, habe ich in ganz vielen Artikeln hier im Bestatterweblog schon erklärt. Ob das heute immer noch zeitgemäß und sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt. Zumindest über die Höhe des Aufschlags könnte man nämlich herzerfrischend diskutieren.

Woher ein Bestatter seine Särge bezieht, ist höchst unterschiedlich. Er kann sie beispielsweise direkt von der Sargfabrik beziehen. Oder er kauft sie bei einem Pietätwarenhändler, der Bestatter mit allen möglichen Waren und Utensilien beliefert.
Auch Sarggroßhändler gibt es, die Särge verschiedener Hersteller just in time liefern. Und viele Bestatter beziehen Särge auch aus dem mittel- und osteuropäischen Ausland, weil sie dort noch günstiger sind.
Es kann aber auch sein, dass das Krematorium oder ein Überführungsdienst den Sarg gleich mitbringt. Das kommt vor allem dann vor, wenn es sich sowieso nur um den sogenannten „einfachen Verbrennungssarg“ handelt. Der ist fast überall gleich.

Den Kunden muss das nicht unbedingt interessieren. Er bestellt z.B. den günstigen Einäscherungssarg und bekommt diesen auch. Woher der stammt, ist letztlich nicht sein Bier.

Doch manchmal kann die Sache aus etwas anders aussehen. So schreibt mir ein Leser heute:

(Die Tante war gestorben.) Wir sind in ein Bestattungsinstitut gegangen. Mit der Beratung durch die Inhaberin waren wir sehr zufrieden und auch die Rechnung lag im normalen Bereich. Nach Vergleichen mit einem anderen Angebot sogar ein wenig preisgünstiger.
Nun wurde vor kurzem aufgrund einer anonymen Anzeige Anklage gegen dieses Geschäftsführerein erhoben. Es besteht der Verdacht, dass Sie Särge doppelt abgerechnet haben soll.
Der Inhaber des Krematoriums hat als Zeuge ausgesagt, dass in seiner Einäscherungspauschale bereits ein Einäscherungssarg zum Preis von 75,00 Euro enthalten ist.
Auf der Rechnung vom Krematorium stand kein Sarg drauf. Nur die Einäscherungspauschale in Höhe von 265,00 Euro.
Auf der Rechnung vom Bestattungsinstitut habe ich eine Position über einen Einäscherungssarg in Höhe von 485,00 Euro.
Den hatten wir ausgesucht. Es handelte sich dabei um ein einfachen Einäscherungssargt.
Nun hätte ich aber doch eigentlich nur die 75,00 Euro bezahlen müssen und ich müsste die 485,00 Euro vom Bestattungsunternehmen erstattet bekommen, oder?
Können Sie mir einen Rat geben, wir ich an diese Rückerstattung kommen kann. Allerdings kommt es mir schon etwas seltsam vor, dass ein Sarg nur 75,00 Euro kosten soll. Ich habe ein paar Sargpreise im Internet verglichen aber so günstig habe ich eigentlich keinen gefunden. Die preiswertesten lagen so um 200,00 Euro. Ich verstehe auch nicht, warum auf der Rechnung vom Krematorium der Sarg nicht aufgeführt wird, wenn ich iihn im Prinzip dort gekauft habe.
Dennoch möchte ich natürlich das Geld zurück haben, welches ich zuviel bezahlt habe.

Beginnen wir bei der Sektion dieses Falls mit der einfachsten Fragestellung. Wie kann es sein, dass der Sarg nur 75 € gekostet haben soll?
Nun, das ist der Preis, den man als Bestatter bei einem Krematorium, Überführungsdienst oder auch Sarghändler für einen solchen Sarg bezahlt. Es gibt sie noch günstiger, in Großmengen abgenommen kosten einfachste Särge nur um die 25-39 €.

Aber hat die Bestatterin unredlich gehandelt?
Nun, das hängt von der Gesamtbetrachtung ab.

  1. Betrachtung (die Bestatterin):

    Die Bestatterin verkauft einen Sarg für 485,- €. Sie sieht es so, daß der Sarglieferant in diesem Fall das Krematorium ist. Die Spanne zwischen 75,- € und 485,- € betrachtet sie als ihren Gewinn.
    Da der Sarg nicht auf der Krematoriumsrechnung explizit aufgeführt ist, reicht sie diese als reine Einäscherungskosten an die Angehörigen weiter.
    Für sie ist damit alles korrekt gelaufen.

  2. Betrachtung (Außensicht):

    Die Bestatterin bezieht den Sarg für 75,- € vom Krematorium. Diese 75,- € stecken in der Krematoriumsrechnung von 265,- € bereits drin.
    Diese Rechnung leitet sie an die Angehörigen zur Bezahlung an sie weiter. Gleichzeitig berechnet sie aber noch einmal den vereinbarten Preis von 485,- €.
    Sie hat also den Sarg zweimal abgerechnet, einmal in der Gesamtrechnung des Krematoriums und einmal auf ihrer Bestatterrechnung.

  3. Betrachtung (richtige Vorgehensweise):

    Es gibt drei Möglichkeiten, hier korrekt vorzugehen.

    • a) die Bestatterin stellt sich auf den Standpunkt, die Krematoriumsdienstleistung als Einkauf zu betrachten. Sie kauft diese Dienstleistung inkl. Sarglieferung vom Krematorium zu. Es steht ihr dann frei, welchen Preis sie für Einäscherung und Sarg verlangt. Allerdings darf sie dann die Einkaufsrechnung, die ihr vom Krematorium gestellt wird, nicht an die Kunden weiterleiten. (Welcher Jeans-Händler legt seiner Jeans für 109,- € seine Einkaufsrechnung über 29,- € von der Textilfabrik bei?)
    • b) die Bestatterin verzichtet auf einen eigenen Sargverkauf und erklärt, dass der Sarg in den Einäscherungkosten enthalten ist. Sie reicht die Rechnung des Krematoriums 1:1 weiter.
    • c) die Bestatterin erhält vom Krematorium zwei Rechnungen. Eine über den Sarg für 75,- € und eine über die Einäscherungskosten. Sie betrachtet die Rechnung über 75,- € als Einkaufsrechnung, schlägt ihre Marge auf und verkauft den Sarg für 485,- € an die Angehörigen weiter. Die reinen Einäscherungskosten reicht sie wiederum 1:1 an die Hinterbliebenen durch.

Die Betrachtungsweise 1 nehmen ganz viele Bestatter als Standpunkt an. Das ist höchst gefährlich. Es droht tatsächlich eine Anzeige wegen Betrugs.
Wie man in Betrachtung 2 sieht, verkaufen sie wahrscheinlich völlig unbedarft den Sarg doppelt. Sie sehen nur die für sie günstige Einkaufsmöglichkeit und übersehen die tatsächlich erfolgende doppelte Abrechnung.

Es sit deshalb für die Bestatter ganz wichtig, kristallklar zu trennen, was Sargeinkauf und was der Bezug von Einäscherungsdienstleistungen ist. Sie dürfen nicht eine Gesamtrechnung, die Sarg und Einäscherung enthält, als reine Krematoriumskosten berechnen und dann nochmals den Sarg berechnen.

Wie das im Einzelnen nun beim anfragenden Leser gehandhabt wurde, kann ich seinen Zeilen nicht zu 100% entnehmen. Ich befürchte aber, dass es ganz ungünstig gelaufen ist.
Der Betroffene sollte den Fall genau verfolgen und sich ggf. anwaltlicher Hilfe versichern. Es wäre zu überprüfen, ob es sinnvoll ist, selbst Anzeige zu erstatten oder Klage zu erheben.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 8 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 26. Mai 2017

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14 Kommentare
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7 Jahre zuvor

Ich lasse mal die ganzen Kosten, die erwähnt wurden, außen vor. Grund: ich stöbere ja auch oft in youtube. Da fand ich (und das sah doch sehr glaubhaft aus!) einen Bestatter, wenn man den denn so nennen durfte oder darf, weil: kam sehr unkonventionell rüber. Man kann sich da den eigenen Sarg herstellen! DAS ist doch etwas und kam nicht makaber rüber. Und damit hat sich jedenfalls für mich die großartige Diskussion über Särge und warum das so teuer sein „muß“, erledigt. Leute, die sich was einfallen lassen, kundenfreundlich agieren (man wird bei einem Bestatter eben nur ein einziges Mal Kunde und nicht öfter!), die müssen sich von den ach so lieben Kollegen als Nestbeschmutzer beschimpfen lassen, gibt sicher noch ärgere Beleidigungen. Wenn es eben durchweg kundenfreundlich gestaltet würde, dann würden sich die zukünftigen Toten nicht nach billigen Bestattungsformen umsehen, ich sehe mich auch danach um, denn , wie ich wohl schon erwähnte: mir ist dies nicht möglich: ein Mausoleum für mich und Partner, und evtl.die Angehörigen gleich mit, oder: sehr schönes Grab für mich… Weiterlesen »

Ingrid Hoerner
Reply to  mesie
7 Jahre zuvor

@mesie: Ja, die Totenruhe ist nur solange gewährleistet wie gezahlt wird und das geht auch nur bei einem Eigengrab. Wenn jemand versucht seinen eigen erstellten Sarg mitzubringen, dann muss der Bestatter das nicht akzeptieren. Ich kenne einen Fall, da ist der Herr ein ehemaliger Schreiner der früher schon Särge gebaut hat. Er hat sich seine „Kiste“ selbst gebaut und für ihn habe ich auch den passenden Bestatter gefunden, der damit kein Problem hat. Das Problem der deutschen Bestatter sehe ich darin, dass über den Preis für den Sarg einfach eine Menge Geld kassiert wird. Bestatterin A. aus Mönchengladbach-Rheydt hatte schon vor Jahren – Rechnung liegt bei mir vor – für den einfachen Verbrennersarg über 700 €uronen auf der Rechnung aufgeführt. Mich hat es fast vom Stuhl gehauen. Aber nur so kommt ein Bestatter dann für eine ganz einfache Bestattung auf Kosten von über 2.000 €. Mir ist es letztlich egal was ein Bestatter für einen Sarg in Rechnung stellt. Ich schaue mir an, dass alle nötigen Leistungen enthalten sind und dann sollten die reinen Kosten… Weiterlesen »

Winnie
Reply to  mesie
7 Jahre zuvor

@mesie:
Hier heißt es ja auch lebenslänglich gesiebte Luft ziehen und man kann im günstigsten Fall, nach einigen Jährchen, dem Nächsten das vorzeitige Ableben bescheren.

Ingrid Hoerner
7 Jahre zuvor

Ich bin generell der Meinung, dass das was da passiert, nur ein Bruchteil von dem ist, was Angehörige durch Zufall erfahren. Hätte die Bestatterin es korrekt gemacht, dann hätte Sie den Sarg mit 560 € angegeben und die Rechnung des Krematoriums läge dann bei 190 €, dann wäre alles im grünen Bereich. Steuerlich kann sie dann den Einkauf des Sarges mit 75 € absetzen und zu versteuern hat sie 485 € als Gewinn. Denn wie hoch die Rechnung für den Sarg, sowie für alle seine Leistungen ist, das entscheidet jeder Bestatter selbst. Je mehr Posten auf der Rechnung aufgeführt werden um so teurer wird es meistens. Wenn die Dame wirklich etwas zurück haben möchte, dann würde ich ihr empfehlen, die 75 € zurück zu fordern. Einen Rechtsstreit würde ich nicht lostreten, denn der Rechtsanwalt ist teurer und die 485 € stehen ihr auf keinen Fall zu. Einkaufspreis ist wie erwähnt eben EK-Preis und nicht gleich VK-Preis – Verkaufspreis. Viele wissen nicht, dass z. B. ein Krematorium den Bestattern vor Ort gehört. Das heißt: Es wird… Weiterlesen »

Spor
7 Jahre zuvor

Wenn zwei Särge bezahlt worden sind, würde ich mir den zweiten Sarg einfach aushändigen lassen.

Ingrid Hoerner
Reply to  Spor
7 Jahre zuvor

@Spor: Eigentlich sollte man auf solche Antworten nicht antworten. Aber es muss scheinbar auch die geben die solche unqualifizierten Sätze schreiben.

Spor
Reply to  Ingrid Hoerner
7 Jahre zuvor

@Ingrid Hoerner: Zwei Punkte:
1. Es handelt sich hierbei nicht um eine Antwort, sondern um einen eigenständigen Kommentar. Er war nicht auf Ihren vorherigen Kommentar bezogen, sondern stellte einen eigenen (neuen) Beitrag im Kontext der Diskussion dar.
2. Ich bin verwundert (und ein wenig gekränkt), dass Sie meinen Kommentar – recht abwertend – als unqualifiziert bezeichnen. Nun frage ich mich, ob Sie eventuell nicht verstanden haben, dass es sich hierbei um eine humoristische Bemerkung handelt. Der Witz ergibt sich in diesem Fall aus einem Lösungsansatz, der in anderen Kontexten durchaus viabel erscheinen kann, aber in diesem Fall zu einem absurden Ergebnis führt, dessen bildhafte Vorstellung bei den meisten Menschen zumindest ein Schmunzeln verursacht.

Ingrid Hoerner
Reply to  Spor
7 Jahre zuvor

@Spor: 2 Antworten:
1. Ich hatte das schon als „eigenständigen“ Kommentar zum Ausgangsbeitrag gesehen, denn er stand ja nicht unter meinem Beitrag als Antwort. 🙂
2. Oh, ich wollte Sie nicht kränken, jedoch als Scherz konnte ich Ihren Beitrag nicht erkennen. Da hätten Sie wohl besser am Ende ein Smiley einfügen sollen.
Übrigens könnte sich doch jeder Mensch seinen eigenen Sarg schon bei Zeiten kaufen und der Bestatter würde dann eben seine Leistung berechnen. Geht in den Niederlanden doch auch.
Ich hätte dazu eine glänzende Idee.

Robbi
7 Jahre zuvor

Mal ganz genau überlegt, kann eigentlich die unter 3 b) genannte Lösung nur die einzig richtige sein, obwohl hierdurch dem Bestatter Einnahmen verloren gehen. In anderem Branchen gibt es durchaus ähnliche Fälle, in denen es immer so gehandhabt wird.
Habe ich ne Beule im Auto und lasse sie in der Markenwerkstatt beseitigen, ist es oft so, daß das Lackieren an einen Fremdbetrieb vergeben wird, dieser also die vergleichbare Rolle eines Krematoriums übernimmt, um die Dienstleistung auszuführen. Neben der eigentlichen Lackierung ist auch der Lack im Preis enthalten, wie beim Krematorium der Verbrennersarg. Keine Werkstatt kommt da allerdings auf die Idee, den Lack nochmals separat mit Aufschlag dem Kunden weiter zu berechnen.

@Ingrid:
Einfach mal locker bleiben! Deine Kommentare zeigen zwar Kompetenz, aber wenn es das Thema nicht erfordert, darf man hier nicht immer alles bierernst nehmen und man sollte auch ein gewisses Maß an Humor mitbringen. Und ja, bevor ich jetzt ne empörte Antwort bekomme, wir Duzen uns hier in der Regel. 🙂

Ingrid Hoerner
Reply to  Robbi
7 Jahre zuvor

Hallo Robbi, gerne gehe ich zum „Du“ über, wenn das hier so ist. Kann ich sehr gut mit leben und liegt mir auch mehr als das steife „Sie“. 🙂 Wobei ich denke, das der Vergleich mit dem Auto doch stark hinkt. 🙁 Das manche Kremas den Sarg dem Bestatter zur Verfügung stellen ist ja auch nicht generell so und dann würde ich diesen Einkauf über das Krema als EK-Preis ansehen. Doof ist eigentlich nur, wenn das Krema den Preis in der Rechnung hat. Das Krema macht es damit dem Bestatter einfach, so dass ein Kunde glaubt, die Kremation kostet 265 €. Aber das scheint nicht nur bei diesem Krematorium so zu sein. Um dem Dilemma aus dem Weg zu gehen, wäre es weitaus einfacher, wenn ein Bestatter einen Pauschalpreis macht. Dann weißt er keine Sargkosten mehr separat aus. Beispiel: 980 € – Bestatterleistung inkl. Leistungen (hier kann er ja aufführen was alles enthalten ist) 265 € – Rechnung des Krematoriums (ob mit oder ohne Sarg) sowie 35 € – 2. Leichenschau (falls diese separat berechnet… Weiterlesen »

Kaffeetante
7 Jahre zuvor

Vielleicht ist es ja auch keinen Zwang, den Sarg vom Krematorium zu nehmen. Vielleicht bietet das Krema es einfach an, den Bestattern ist es aber freigestellt, ob sie dir Leiche im eigenen (von wo anders erworbenen Sarg) im Krema anliefern oder ob sie die Leiche in den Sarg vom Krema einbetten.
Vielleicht hat das die Bestatterin so gemacht und hat deswegen nur eine Rechnung über die reinen Einäscherungskostem bekommen.

Kaffeetante
Reply to  Kaffeetante
7 Jahre zuvor

@Kaffeetante: Ergänzung zum Thema Preis:. Vielleicht ist es, trotz dass es nur ein Verbrenner“ ist, ein Sarg mit höherer Qualität als der vom Krema. Anderer Lieferant – bessere Qualität – höherer Preis.
Nur weil es ein Verbrenner ist, muss der Sarg ja nicht schäbig sein.
Es gibt ja durchaus Bestatter, die trotz „niederer“ Warenart auf gute Qualität wert legen. Ohne das es sich dabei gleich um Abzocker handelt.

… Nur so ein Gedanke.

Spor
7 Jahre zuvor

Um noch einmal beim Fallbeispiel zu bleiben: Es wurde ein Festpreis vereinbart, der wurde eingehalten, war sogar noch (etwas) günstiger als die Konkurrenz, die Auftraggeber waren mit dem Bestatter zufrieden…. Da muss man doch erst mal sagen: Toll, da wurde genau das gehalten, was versprochen wurde. Wenn sich jetzt im Nachhinein herausstellt, dass der Sarg zweimal aufgelistet wurde, ändert sich ja an dem Paketpreis und der Leistung erst einmal nichts. Wir wissen (steht ja hier im Block oft genug), dass gerade der Sarg meistens der Posten ist, bei dem viele Dienstleistungen und eben auch die Gewinnmarge mit eingerechnet werden. Wir können also davon ausgehen, dass der Paketpreis unter Einrechnung aller Ausgaben einschließlich der Krematoriumsrechnung erfolgt ist und zwar unabhängig davon, ob es der Sarg dort einzeln mit aufgeführt wurde oder nicht. Also: who cares? Verstehen Sie mich nicht falsch, natürlich hat der Bestatter formal einen Fehler begangen und man kann davon ausgehen, dass spätestens nach dem Urteil zur anhänglichen Klage das Bestattungsunternehmen ihre Buchhaltung so anpassen wird, dass von zukünftigen Fällen keine Wiederholungsgefahr mehr ausgehen,… Weiterlesen »




Rechtliches


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