Davor hat jeder Bestatter Angst: Bei der Beerdigung fällt der Sarg krachend ins Grab und platzt auseinander…
So ist es einem bayerischen Bestatter nun tatsächlich passiert. Die Witwe behielt daraufhin einen Teil der Rechnungssumme ein. Der Fall landete vor Gericht. Der Bayerische Rundfunk berichtet nun darüber auf seiner Webseite1:
Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Ansbach: Bei einer Beisetzung stürzt der Sarg über zwei Meter tief ins Grab. Schlimmer noch: Der Sarg öffnet sich und gibt den Blick auf den Verstorbenen frei.
Um es vorwegzunehmen: Nach Ansicht des Gerichts kürzte die Witwe die Rechnung des Bestatters zu Unrecht.
Es gibt im Wesentlichen drei Gründe, weshalb es passieren kann, dass ein Sarg in die Grube plumpst. Am wahrscheinlichsten ist ein Versagen eines der Sargträger, die den Sarg an Tauen ins Grab hinablassen.
Außerdem wäre noch denkbar, dass eines der Taue reißt, feucht ist oder sonstwie seinen Dienst verweigert. Auch möglich und schon vorgekommen ist es, dass das Erdreich, auf dem die Sargträger stehen nachgibt.
In früheren Zeiten war es durchaus üblich, dass die zumeist älteren Herren, die sich als Sargträger verdingten, vor der schweren Arbeit eine Kräftigung durch den Genuss mehrerer Gläser Schnaps vornahmen. Das hat schon häufiger zu Stolperern und sonstigen Ausfällen geführt.
In diesem Fall hier war es so, dass bei der Beerdigung 2021 im Landkreis Ansbach ein Sargträger den Gurt beim Herablassen des Sarges ins Grab zu früh losgelassen hat.
Deshalb stürzte der Sarg in das 2,20 Meter tiefe Grab und schlug heftig auf dem Boden auf. Daraufhin öffnete sich der Deckel und gab den Blick auf den Verstorbenen frei.
Witwe behält Geld ein
Natürlich war das Entsetzen der Trauergäste groß. Und es ist auch verständlich, dass die Witwe des beigesetzten Mannes dem Bestatter eine gewisse Schuld gab und die Rechnung des Bestatters nicht vollständig bezahlen wollte.
Immerhin aber behielt sie einen recht heftigen Betrag von gut 2.300 Euro ein. Sie argumentierte, dass die vom Bestatter zur Verfügung gestellten Gurte zu rutschig gewesen seien.
Doch das Amtsgericht in Ansbach bewertete die Angelegenheit anders und kam in seiner Beweisaufnahme auch zu einem anderen Ergebnis.
Das Beerdigungsinstitut trage keine Schuld am Absturz des Sarges. Das sei deshalb so, weil die verwendeten Gurte zuvor schon mehrfach ohne Probleme bei anderen Bestattungen eingesetzt worden waren.
Bei den Sargträgern handelte es sich um ehemalige Kollegen des Verstorbenen, die diesen Ehrendienst übernommen hatten.
Da die Sargträger aber nun ausdrücklich nicht vom beauftragten Bestatter gestellt worden waren, haftet er auch nicht für das zu frühe Loslassen der Tragegurte, so ein Sprecher des Amtsgerichts.
Aus diesem Grund bestehe kein Anspruch auf eine Preisminderung.
Die Witwe muss also nun den vollen Rechnungsbetrag für die Beerdigung bezahlen, urteilte das Gericht.
Die Frau war bereits im März 2023 zur Zahlung des Rechnungsbetrages verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte sie zunächst Berufung eingelegt, nahm diese nun aber zurück. Somit ist das Urteil nun rechtskräftig.
Meinung des Experten:
Meine Meinung dazu: Wenn bei einer Beerdigung der Sarg in die Grube kracht, dann ist das ein schlimmer Vorfall, der die Trauergäste sehr belasten kann. Noch schlimmer ist es, wenn der Sarg dann auch noch aufgeht und die Umstehenden den Verstorbenen sehen.
Für einen solchen Fehler muss der Bestatter oder der Friedhofsbetreiber geradestehen. Es kommt eben darauf an, wer für diesen Fehler verantwortlich ist. Ein Preisnachlass ist das Mindeste, was die Angehörigen erwarten dürfen.
Angemessen fände ich 10% Nachlass.
Außerdem würde ich anbieten, einen Teil der Kosten für die Erstanlage des Grabes oder den ersten dauerhaften Pflanzenschmuck zu übernehmen. Das kostet den Bestatter ja nicht viel, weil er das durch seinen befreundeten Gärtner erledigen lassen kann.
Wenn aber die Angehörigen die Sargträger stellen, dann stehen sie auch selbst in der Verantwortung, wenn diese Sargträger auf Deutsch gesagt Mist bauen.
- sarg-mit-marionette: Bild von G.C. auf Pixabay
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Eine dumme Frage meinerseits, wie ging es denn nach dem Zwischenfall auf dem Friedhof weiter? Hat man einfach das Grab zugeschüttet, oder wurde der Sarg geborgen und später erneut bestattet? Im ersteren Fall hätte ich als Angehöriger ein großes Problem, mir würde der korrekte Abschluss fehlen, der für die Trauer sehr wichtig ist. Eine Kuriosität am Rande, dpa / die SZ berichtete über diesen Fall unter der Rubrik „Kriminalität – Ansbach“. Die unberechtigte Kürzung einer Rechnung ist aber dann doch eher eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Keine dumme Frage, sondern eine durchaus berechtigte.
Ich weiß nicht, wie das in diesem Fall konkret gehandhabt wurde.
Aber am Grab kann immer etwas passieren. In solchen Fällen bittet der Bestatter, wenn er vom Fach und gut ausgebildet ist, die Angehörigen beiseite. Beispielsweise könnten sie in oder an der Trauerhalle warten.
Dann bringt man das Malheur in Ordnung und setzt die Zeremonie fort.
In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass die Sache auch durch das Wiederauflegen des Deckels „gerettet“ werden konnte.
Es müsste also jemand in das Grab steigen und die Sache richten.
Fehler können überall passieren.
Bei Beerdigungen sind sie besonders bitter, weil man diese Zeremonie schlecht wiederholen kann.