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Scheintoter Teenager wieder aufgewacht

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Tot geglaubter Teenager wacht auf dem Weg zu Beisetzung auf

Seine Familie glaubte, er habe den Kampf gegen seine Erkrankung verloren – doch kurz vor seiner Beisetzung bewegte sich ein tot geglaubter Teenager plötzlich wieder. Schnell wurde er zurück ins Krankenhaus gebracht.

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Tot geglaubter Teenager wacht auf dem Weg zu Beisetzung auf

(Symbolfoto)

Seine Familie glaubte, er habe den Kampf gegen seine Erkrankung verloren – doch kurz vor seiner Beisetzung bewegte sich ein tot geglaubter Teenager plötzlich wieder. Schnell wurde er zurück ins Krankenhaus gebracht.

(…)Nachdem er vor einem Monat von einem streunenden Hund gebissen wurde, hatte sich der Gesundheitszustand eines 17-jährigen Inders rapide verschlechtert. (…) Im Krankenhaus räumten ihm die Ärzte jedoch nur sehr geringe Überlebenschancen ein.
(So) entschloss sich die Familie ihn nach Hause zu holen. Schon kurz darauf konnte seine Familie bei dem jungen Mann weder Atmung noch Bewegungen feststellen. Sie hielten ihn für tot – ein schwerer Fehler, wie sich schon bald herausstellen sollte.

Schnell begann die Familie mit den Vorbereitungen für seine Beisetzung, doch knapp zwei Kilometer von dem Ort seiner Bestattung entfernt, öffnete der 17-Jährige zur Überraschung aller Anwesenden seine Augen und begann sich zu bewegen.
Schnell wurde er wieder in ein Krankenhaus gebracht.

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Ich verweise ja in solchen Fällen immer auf die Gegenden, in denen so etwas passiert. Das ist mal ein Dorf in Guatemala, dann mal wieder sind es die Slums von Mexiko-City und jetzt ist es ein Dorf in Indien.
Die Todesfeststellung erfolgte fast immer durch Familienangehörige, Laien oder Personal aus dem medizinischen Randbereich.
Die Fälle, in denen jemand von einem richtigen Arzt für tot erklärt wurde und dann doch wieder aufwachte, sind verschwindend gering.
Und auch dann stellt sich immer wieder heraus, daß ganz besondere Umstände vorlagen.
Oft genug hatte derjenige, der den Tod feststellte, gar keine richtige Untersuchung durchgeführt.

Bei uns kann so etwas nicht passieren, möchte ich fast sagen. Aber…

Aber wie stets, wenn es um die Todesfeststellung geht, weise ich darauf hin, daß es klüger, besser und sicherer wäre, wenn wir ein professionelles Leichenschausystem hätten.
Nicht der Hausarzt oder ein im Nachtdienst befindlicher Augenarzt soll den Totenschein ausstellen, sondern immer (meinetwegen auch zusätzlich) noch ein amtlich bestellter Leichenschauer.
Inzwischen findet diese amtliche Leichenschau ja in über 50% der Fälle statt, nämlich wenn jemand eingeäschert wird.

Es sollte aber bei allen Verstorbenen so sein.
Das gilt weniger (aber durchaus auch) der Überprüfung, ob jemand wirklich tot ist, als vielmehr der Abklärung der tatsächlichen Todesursache.
Nur ein völlig neutraler Leichenschauer schaut ohne Rücksicht auf Befindlichkeiten wirklich nach, ob bei diesem Todesfall nicht irgendwie nachgeholfen wurde.
Erfahrene Kriminologen und Rechtsmediziner sprechen seit Jahren davon, daß wenn auf jedem Grab, in dem ein auf unnatürliche Weise ums Leben gekommener Mensch liegt, eine rote Kerze brennen würde, unsere Friedhöfe taghell erleuchtet wären.

Ob das wirklich so ist, vermag ich nicht zu sagen, das vermag keiner zu sagen.
Aber eins ist sicher: Wenn Ärzte Leichenschauen in 3 Minuten am Sterbebett durchführen, ohne den Verstorbenen komplett zu entkleiden und die gesamte Körperfläche abzusuchen, können wichtige Indizien für einen unnatürlichen Tod leicht übersehen werden.

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    Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. Februar 2017 | Revision: 26. Februar 2017

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    2 Kommentare
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    Barbara
    7 Jahre zuvor

    Das ist wohl wahr. Manche Ärzte heben nicht mal die Bettdecke. Darunter könnte noch das Messer im Bauch stecken. 🙂

    Werner
    7 Jahre zuvor

    Da stellt sich die Frage ob mancher Bestatter nicht misstrauisch geworden ist und Behörden informiert hat. Oder nimmt das ein Bestatter das einfach so hin..




    Rechtliches


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