Hallo,
meine Mutter ist vor vielen Jahren verstorben und hat von meinem Vater nur ein schmuckloses Grab ohne Stein bekommen, einen Leichenschmaus gab es auch nicht.
Die neue Frau meines Vaters, also die Stiefmutter, hat mich mit 18 aus dem Haus gejagt.
Sie und mein Vater haben auf großem Fuß gelebt. Vom gesamten Vermögen ist nichts mehr da.
Ich sehe also auf mich zukommen, das ich als eines von drei Kindern die Kosten für die Beerdigung übernehmen muss.
Kann meine Stiefmutter da wieder ihre Verschwendungssucht ausleben und wir müssen es dann „ausbaden“ bzw. bezahlen?
Werden die Kosten dann durch die Anzahl der Kinder geteilt?
Meine Halbgeschwister sind auf HARZ IV während mein Mann und ich arbeiten.
Bleib ich am Ende auf den kompletten Kosten sitzen?
Ich hab seit Jahrzehnten keinen großen Kontakt mehr zu meinen Vater und seiner Frau.
Meine Motivation jetzt seine (vielleicht auch noch durch seine zweite Frau künstlich verteuerte) Beerdigung zu finanzieren.
Leider finde ich dazu überhaupt nichts im Internet. Weder zur Aufteilung der Kosten, noch ob diese irgendwie begrenzt sind. Ich sehe meine Stiefmutter nämlich schon die halbe Schicki-Micki Gesellschaft durchfüttern ….Danke!!!
Nach dem Landesbestattungsgesetz für Dein Bundesland ist die Ehefrau für die Bestattung zuständig.
Sie ist die Bestattungspflichtige und hat für die Bestattung zu sorgen. Das was sie bestellt, muß sie auch bezahlen.
Die Kinder kommen erst zum Zug, wenn es keinen anderen Bestattungspflichtigen mehr gibt.
Es kann natürlich aber auch sein, daß es ein Sozialbegräbnis wird, weil die Bestattungspflichtige angibt, finanziell nicht in der Lage zu sein, die Kosten zu tragen.
Und es kann dann wiederum sein, daß das Sozialamt auf die Suche nach weiteren Kostenträgern geht und sich das Geld von den Kindern holt.
Hier sind viele Spielarten denkbar.
Ich halte es aber für ausgeschlossen, daß die Kinder für Kosten, die über ein ortsübliches, einfaches Begräbnis hinausgehen, geradestehen müssen, wenn der Auftrag hierzu von der Stiefmutter kam.
Grundsätzlich sagt man ja, daß derjenige der die Musik bestellt hat, auch bestimmen kann, was gespielt wird.
In anderen, ähnlichen Fällen haben es die Kinder so gemacht, daß sie selbst eine einfache Bestattung in Auftrag gegeben haben, um vorzubeugen, daß eine Stiefmutter hier über die Stränge schlägt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Vielen Dank für die flotte Antwort.
Ihr letzter Vorschlag macht natürlich Sinn, ist aber leider aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar.
Meine Sorge ist einfach, dass meine Stiefmutter als Bestattungspflichtige eine super teure Beerdigung bucht und dann die Kosten an uns Kinder als „Unterhaltspflichtige“ weitergegeben will.
Dieses ist nicht möglich?
Sie kann also nicht erst alles bestellen und DANACH zum Sozialamt laufen?
@Anke: Ich bin kein Rechtsanwalt. Aber nach meinem Empfinden ist sie ja dann die Auftraggeberin und Schuldnerin des Bestatters. Er wird sich also an ihr schadlos halten. Erklärt sie hinterher, sie könne den Betrag nicht bezahlen und hat sie schon bei Eingang des Geschäfts gewußt, daß sie das nicht kann, würde das meiner Meinung nach den Tatbestand des Betruges erfüllen. Richtig wäre es, zum Bestatter zu gehen, und dort gleich die Karten auf den Tisch zu leben. Der empfiehlt dann eine Bestattung im Rahmen dessen, was das Sozialamt vor Ort üblicherweise zahlt. Dann hat die Stiefmutter bei Vorliegen von Bedürftigkeit auch gute Karten, daß das Amt das bezahlt. Einfach so, auf Eure Kosten oder die Kosten vom Sozialamt eine hohe Rechnung machen, das wird nicht klappen. Ihr habt beim Bestatter ja nichts unterschrieben. Das Sozialamt wird der Frau auch nur die Kosten einer einfachen Bestattung ersetzen. Wenn überhaupt jemand auf Euch zukommt, was fraglich ist, dann auch nur in Höhe der vom Sozialamt gezahlten einfachen Bestattung. Der Rest ist das Problem der Auftraggeberin. Jedenfalls hat… Weiterlesen »
@Anke: Hi
das Sozialamt zahlt keine Schulden.
Also nix mit: erst bestellen, dann Sozialamt.
Umgekehrt wird ein Schuh draus
Hallo Anke,
keine Sorgen, so schlimm wie von Dir befürchtet kommt es nicht.
Variante A: Deine Stiefmutter bestellt eine Luxusbestattung mitr allem drum und dran. Mit ihrer Unterschrift ist sie als alleinige Auftraggeberin und Kostenträgerin dran. Auch selbst dann, wenn sie die Bestattung nicht zahlen kann. Das wäre dann die Straftat des sog. Eingehungsbetruges. So einen Kunden hatte ich auch vor Kurzem. Jetzt kümmert sich der Staatsanwalt um ihn. Eine Abwälzung der Kosten auf Dich scheidet somit aus.
Variante B: Deine Stiefmutter beantragt eine Sozialbestattung, bestellt aber mehr als was sie zahlen kann. Das Sozialamt prüft wer noch alles für die Kostentragung in Frage kommt. Das wärt dann Ihr. Aber auch hier wird nur eine sog. ortsübliche, also extrem bescheidene Bestattung bezahlt. Für darüber hinausgehende Extras steht wiederum Deine Stiefmutter alleine gerade, aber keinesfalls Du.
freundliche Grüße
Der Boandlkramer
@Der Boandlkramer: Also schreibst Du eigenbtlich genau das selbe wie Peter Wilhelm. Dann scheint der Mann ja Ahnung zu haben.