Frag doch den Undertaker

Schickeria-Beerdigung auf meine Kosten?

Hallo,

meine Mutter ist vor vielen Jahren verstorben und hat von meinem Vater nur ein schmuckloses Grab ohne Stein bekommen, einen Leichenschmaus gab es auch nicht.
Die neue Frau meines Vaters, also die Stiefmutter, hat mich mit 18 aus dem Haus gejagt.
Sie und mein Vater haben auf großem Fuß gelebt. Vom gesamten Vermögen ist nichts mehr da.
Ich sehe also auf mich zukommen, das ich als eines von drei Kindern die Kosten für die Beerdigung übernehmen muss.
Kann meine Stiefmutter da wieder ihre Verschwendungssucht ausleben und wir müssen es dann „ausbaden“ bzw. bezahlen?
Werden die Kosten dann durch die Anzahl der Kinder geteilt?
Meine Halbgeschwister sind auf HARZ IV während mein Mann und ich arbeiten.
Bleib ich am Ende auf den kompletten Kosten sitzen?
Ich hab seit Jahrzehnten keinen großen Kontakt mehr zu meinen Vater und seiner Frau.
Meine Motivation jetzt seine (vielleicht auch noch durch seine zweite Frau künstlich verteuerte) Beerdigung zu finanzieren.
Leider finde ich dazu überhaupt nichts im Internet. Weder zur Aufteilung der Kosten, noch ob diese irgendwie begrenzt sind. Ich sehe meine Stiefmutter nämlich schon die halbe Schicki-Micki Gesellschaft durchfüttern ….

Danke!!!

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Nach dem Landesbestattungsgesetz für Dein Bundesland ist die Ehefrau für die Bestattung zuständig.
Sie ist die Bestattungspflichtige und hat für die Bestattung zu sorgen. Das was sie bestellt, muß sie auch bezahlen.

Die Kinder kommen erst zum Zug, wenn es keinen anderen Bestattungspflichtigen mehr gibt.

Es kann natürlich aber auch sein, daß es ein Sozialbegräbnis wird, weil die Bestattungspflichtige angibt, finanziell nicht in der Lage zu sein, die Kosten zu tragen.
Und es kann dann wiederum sein, daß das Sozialamt auf die Suche nach weiteren Kostenträgern geht und sich das Geld von den Kindern holt.

Hier sind viele Spielarten denkbar.

Ich halte es aber für ausgeschlossen, daß die Kinder für Kosten, die über ein ortsübliches, einfaches Begräbnis hinausgehen, geradestehen müssen, wenn der Auftrag hierzu von der Stiefmutter kam.

Grundsätzlich sagt man ja, daß derjenige der die Musik bestellt hat, auch bestimmen kann, was gespielt wird.

In anderen, ähnlichen Fällen haben es die Kinder so gemacht, daß sie selbst eine einfache Bestattung in Auftrag gegeben haben, um vorzubeugen, daß eine Stiefmutter hier über die Stränge schlägt.

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