Respekt für Tom, wenn Elli soviel Schulden bei ihm haben darf…
Wie verträgt es sich damit, dass ein guter Bestatter auch immer ein guter Kaufmann sein muss?
Wenn es nur dieser Betrag wäre, auf den man warten muss…
Offene Kundenrechnungen, die mal eben so bis zu sechs Monate geschoben werden oder die dann im Getriebe der Gerichtsvollzieherei versanden… das sind die wahren Narben auf dem Rücken der Bestatter.
Schlimm sind auch die Fälle, bei denen das Sozialamt die Rechnung übernimmt und der Bestatter dann bis zu 8 Monaten und mehr auf sein Geld warten muß. Wohlgemerkt: Es ist eine Behörde, die zur gleichen Kommune gehört wie das Friedhofsamt, das auf der anderen Seite sein Geld vom Bestatter sofort haben will.
Bei Eleonore bin ich sicher, daß das Geld kommt. Ein paar mal hat sie schon komplett ausgeglichen und wenn man weiß, daß das der Fall war, ist man auch schneller bereit, auch neuere Rechnungen zu „schieben“.
Wichtig ist, daß am Ende nichts offen bleibt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
…richtig, kein Grab darf offen bleiben!
😉
[quote]Offene Kundenrechnungen, die mal eben so bis zu sechs Monate geschoben werden oder die dann im Getriebe der Gerichtsvollzieherei versanden…[/quote]
Ich bin ja auch selbstständig und muss hin und wieder vollstrecken.
Weil dieses Getriebe so gross ist, dass da offenbar ganz viel reinpaßt (meine Schuldner waren irgendwie nie zu Hause, wenn der GV klingelte) ist mittlerweile die Kontopfändung meine bevorzugte Vollstreckungsmethode … bei kontogepfändeten Damen kanns dann allerdings passieren, dass ein Anruf der Betroffenen reinkommt der sich anhört wie Donald Duck rückwärts … 🙁
Wenn es sich bei der Friedhofsvwealtung um ein Amt derselben Kommune handelt (also auch kein Eigenbetrieb oder eine stadtnahe Gesellschaft), würde ich dieser gegenüber die Aufrechnung mit der Forderung an das Sozialamt erklären.
isidor nimmt mir die Worte aus dem Mund: Das Zauberwort heißt Aufrechnung.
@ 3 und 4: dies ist nicht so einfach, da das Sozialamt (bei uns) nur die Kosten übernimmt wenn die Angehörigen einen Antrag dort stellen, dann wird geprüft. Wenn ein Schwager 4ten Grades Geld hat, zahlt die Behörde nicht. Selbst wenn der Antrag bewilligt wird, dauert dieser Vorgang des Prüfens. Da ist der Zahlungstermin für das Friedhofsamt schon vorbei.
@ Bestatterkollege
Aufrechnen kann man auch, wenn es sich nicht um den gleichen Sterbefall handelt.