Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft doch. Wie ich hier im Bestatterweblog.de berichtete, waren in einer leerstehenden Werkstatt Leichen in Kühlboxen aufbewahrt worden.
Dabei, so meine ich, muss man sich die Wörter „leerstehend“ und „in Kühlboxen“ gut verinnerlichen. Der Bestatter hatte die Unterbringung der Verstorbenen an einen Subunternehmer vergeben. Gegen diesen und den Bestatter richten sich nun die Vorwürfe auch der Staatsanwaltschaft.
Wie der Leitende Oberstaatsanwalt der Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg/Havel, Eugen Larres, am Montag mitteilte, würde nun geprüft, ob der Straftatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt ist.
Quelle Zitat: MOZ.DE
Bis dahin war die Rede davon gewesen, es liege kein Straftatbestand sondern allenfalls eine Ordnungswidrigkeit vor. Die zuständige Behörde (Landkreis Oder-Spree) hatte die weitere Benutzung der Halle für diesen Zweck untersagt.
Mehr darüber weiß auch dieses Mal die Online-Ausgabe der MOZ:
https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1756243/
Ob es sich wirklich um eine unsachgemäße Lagerung von Verstorbenen handelte, bleibt nach wie vor offen. Die dafür verwendete Halle ist sicher kein „Tempel“, aber in meinen Augen durchaus zweckmäßig. Es ist aber immer noch nicht ganz klar, ob die Halle nun leer stand, wie die MOZ berichtet, oder ob die Verstorbenen zwischen Schrottfahrzeugen und Bauschutt gelagert wurden, wie es von der Nachrichtenagentur DPA in einem Videobericht gesagt wird.
Für den Laien mag das ein Aufreger mit Skandal-Potential sein, tatsächlich sehe ich immer wieder durchaus ähnliche Lagerstätten für Verstorbene auch bei sehr renommierten anderen Bestattern. Da liegt dann vielleicht kein Bauschutt herum, aber es sind halt irgendwelche Hallen in Gewerbegebieten und Hinterhöfen.
Wenn es was Neues gibt, werde ich berichten.
Foto: Symbolbild Pixabay
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