Wenn wir einen Sterbefall abwickeln fragen wir bei älteren Leute die Hinterbliebenen auch immer nach dem Schwerbehindertenausweis.
Es ist eine zusätzliche, kostenfreie Serviceleistung, daß wir den an die ausstellende Behörde zurückschicken, bzw. in Absprache mit der Behörde vernichten. Einerseits ist diese Erledigung bzw. Abmeldung damit für die Hinterbliebenen erledigt, andererseits beugen wir damit Mißbrauch vor. Unter älteren Leuten werden die übriggebliebenen Ausweise nämlich gerne mal getauscht, damit jeder einen hat und ihn -obwohl es nichts nutzt- beim Falschparken vorne hinter die Windschutzscheibe legen kann.
Jedenfalls brauchen die Hinterbliebenen den für gar nichts mehr. Außerdem machen wir, im Gegensatz zum hiesigen Rathaus, wo man die Ausweise auch zurückgeben kann, das darauf befindliche Foto ab und geben es den Leuten als Andenken wieder mit.
So frage ich auch neulich eine Kundin, ob denn ihr verstorbener Mann einen Behindertenausweis hatte…
Heute sitzt die Frau vor mir, um ihre Rechnung zu begleichen. 3% Barzahlungsrabatt locken besonderes die älteren Leute zum zügigen Bezahlen, während jüngere lieber auf die 3% pfeifen und das gesetzte Zahlungsziel ausnutzen und oft auch überreizen.
Sie hat 1487 Euro zu bezahlen, da habe ich Skonto schon abgezogen und während sie ihre Scheine einzeln und langsam auf den Tisch zählt, ziehe ich meine Schublade auf und greife schon mal 3 Euro aus der kleinen Kasse und als ich sehe, daß sie nur Hunderter hat, lege ich noch einen Zehner parat. Man gibt ja immer ein bißchen Trinkgeld, meine Leute werden sich freuen, und ich bin gewiss, daß das auch bei dieser Kundin auf wenigstens drei, bestenfalls dreizehn Euro hinausläuft, man rundet halt auf.
Bei Schein Nummer Dreizehn stockt sie, schaut mich fragend an und auch ich schaue fragend, so vergehen zwei, drei Sekunden, dann sagt sie: „Muß ich noch?“
Was will die Frau von mir? Vorsichtshalber tippe ich auf die vor ihr liegende Rechnung, auf der ich mit Hand den reduzierten Endbetrag notiert habe und wiederhole: „Eintausendvierhundertsiebenundachtzig Euro.“
„Ich mein‘ jetzt wegen dem hier“, sagt sie und zieht den Behindertenausweis ihres Mannes aus der Tasche und legt ihn mir hin: „Sie sagten doch, ich soll den mitbringen, da gibt’s doch was drauf, oder?“
Ich mußte sie leider enttäuschen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: schwerbehindertenausweis
Da war wohl dann nichts mit Trinkgeld, ne?
Wirklich, Tom, wo doch jeder weiß, daß Bestatter nicht nur Särge nach der Feuerbestattung wieder in den Ausstellungsraum schieben und erneut verkaufen. Nachher hatte der arme Verstorbene 50% im Ausweis, und die sackst du jetzt ein…
Salat
Wie jetzt? Äh… Das war jetzt die Geschichte?
Tja, die Idee der Abwrackprämie setzt sich im Volke durch!
@Lisa (2): So’ne Schießerei – zumindest aber einen kleinen Drogendeal hätte ich auch noch erwartet 😀
Aber die Abwrackprämie gilt doch nur bei Neukauf eines neuen Rollstuhls/Rollators/Treppenlifts/sonstige Gehhilfe oO
Aber auch nur, wenn die die grüne Plakette bekommen!
Rollstühle ohne Rußpartikelfilter und Kat haben schlechte Karten.
@4 NewsShit: Ging es doch nicht nur mir so hihi 😉
Naja, war fast voraussehbar. 😉
Aber hier in Berlin zumindest kommt man mit einem Schwerbehindertenausweis recht weit, darf man doch kostenlos mit den öffentlichen fahren.
Danke übrigens für den Hinweis mit dem Trinkgeld!
Hihi, ich komm mit so einem Ausweis ständig umsonst wohin… in den Zoo, in den Bus, in Gartenbauausstellungen… und dabei isses gar nicht meiner!
Ich bin nämlich die auf dem Ausweis als notwendig vermerkte Begleitperson 🙂
Mißbrauch verhindern wollen und dann den Ausweis ohne Foto zurückgeben? Das lädt doch grade zum Bescheißen ein, neues Foto drauf und ab geht’s! 😉
@Claudia: Habe ich mich so mißverständlich ausgedrückt? Man erhält das Foto zurück, nicht den Ausweis.
Mein Vater starb letztes Jahr und er hatte auch einen Schwerbehindertenausweis inkl. Begleitperson usw usf. Dazu gehörte auch ein Zettel, mit dem er im öffentlichen Nahverkehr fahren durfte und die Begleitperson durfte bei allen Fahrten kostenlos mitfahren. Für diesen Zettel zahlte er regelmässig eine gewisse Summe. Nach seinem Tod hat sich meine Mutter die anteilige Restsumme erstatten lassen. Es gibt also sehr wohl die Möglichkeit auch dort sich Geld erstatten zu lassen. Dies musste meine Mutter übrigens selbst machen, der hiesige Bestatter (der sonst einwandfrei gearbeitet hat) wusste davon scheinbar nichts, hat es auch nie bei Beratungsgesprächen erwähnt.
Da ja nun der routinierte Griff zum Behindertenausweis für die Betroffenen an sehr vielen Stellen einen direkten finanziellen Vorteil bedeutet, ist es doch nicht zu abwegig, dies auch beim Bestatter zu probieren.
@ 13, egal: nicht in jeder Stadt ist das so. Bei uns wäre mir nichts bekannt, und mein Freund, der am Bodensee wohnt braucht auch keinen Zusatzbrief für die Begleitperson in Bussen und Bahn
@15 mackaber für die Begleitperson nicht, aber wenn man nur ein „G“ als Merkzeichen hat kostet die Wertmarke 60 Euro/Jahr und erst mit „H“ wird sie kostenlos
Und da man nur mit der Wertmarke kostenlos Bus/Bahn fahren darf …