150 Euro Selbstbeteiligung will die Versicherungsgesellschaft bei der der Vermieter unserer Filiale die Schaufensterscheibe versichert hat.
Jetzt frage ich mich, ob ich die wirklich bezahlen muß oder ob nicht er als Versicherungsnehmer das übernehmen muß. Es ist ja schließlich nicht meine Scheibe, oder?
Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Das Bestatterweblog informiert und unterhält – ganz ohne Google- oder Amazon-Werbung
1,4 Millionen Besucher im Jahr, aber nur etwa 15 spenden. Dabei kostet der Betrieb rund 20.000 € jährlich.
Wurde Dir hier schon geholfen? Hattest Du etwas zu lachen? Dann sei eine der seltenen Ausnahmen und gib etwas zurück.
Schon 5 € – der Preis einer Tasse Kaffee – helfen weiter. Vielen Dank!
Ich bin kein Fachmann, aber denke Du musst die SB zahlen.
Andernfalls würde ich als Vermieter einfach ne Versicherung ohne SB abschliessen. Die Versicherungsprämie zahlst ja Du. Die ist dann zwar höher, aber als Vermieter hätte ich dann nicht ne SB zu tragen, sollte es zu einem Versicherungsfall kommen.
Du hast Rat gefunden? Ich konnte Dir helfen? Du wurdest gut unterhalten? Dann zeige Dich doch erkenntlich:
Diese Spender haben mich mit einem Geldgeschenk unterstützt:
Dirk E., Klaus K., Marit U., Sylvia E.R., Henning P.*, Florian S., Sylvia, Babette C.G., Ingo L., Felix M., Jörg L., Michaela A., Patrick B., Herbert F., Florian H.*, Stefan V., Helga M., Merten H., Daniela M.B., Bertram K.
Nekrolog
Rainer Holbe (10. Februar 1940 – 15. August 2025)
Rainer Holbe, geboren am 10. Februar 1940 in Komotau (Sudetenland), verstarb am 15. August 2025 im Alter von 85 Jahren...
Laura Dahlmeier wurde am 22. August 1993 in Garmisch-Partenkirchen geboren und war eine der erfolgreichsten deutschen Biathletinnen. Nach ihrem Rücktritt...
So sieht es aus !
Die Scheibe gehört zum Haus, da fest eingebaut und ist damit Sache des Vermieters und zwar komplett.
Genau so ist es. Die SB wird vom Versicherungsnehmer bezahlt. Nicht vom Mieter der Räumlichkeiten.
Ich bin kein Fachmann, aber denke Du musst die SB zahlen.
Andernfalls würde ich als Vermieter einfach ne Versicherung ohne SB abschliessen. Die Versicherungsprämie zahlst ja Du. Die ist dann zwar höher, aber als Vermieter hätte ich dann nicht ne SB zu tragen, sollte es zu einem Versicherungsfall kommen.
Wie ich das verstanden habe zahlt der Vermieter aber auch die Versicherung.
da gebe ich meinen Vorrednern recht, die SB trägt der Versucherungsnehmer, also dein Vermieter 🙂