wer ist Verantwortlich für den Schaden eines Grabes,(Senkungsschaden der Grabeinfassung) wenn im Nachbargrab erst eine Erdbestattung war?
Wir selber? Die Nutzungsberechtigten des Nachbargrabes? Die Friedhofsverwaltung oder gar der Steinmetz?
Danke für eine Anwort.
LG
Der Verursacher.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen. Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.
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Und noch ganz die strafrechtliche Frage vergessen:
Ist sowas Hausfriedensbruch? *g*
Big Al
13 Jahre zuvor
@ Tante Jay.
Das ist Grabeinfassungsbruch.
B. A.
engywuck
13 Jahre zuvor
ich würd ja auf „Störung der Totenruhe“ tippen… 😉
Ma Rode
13 Jahre zuvor
Oder waren es gar tektonische Gründe? Eine Setzung der eurasischen Platte oder wie das hiess?
ein anderer Stefan
13 Jahre zuvor
Verantwortlich für einen Schaden ist immer der Verursacher.
Wer wiederum verantwortlich für die Beseitigung des Schadens ist, bzw. dies bezahlen muss, steht auf einem anderen Blatt…
[/klugscheissmodus]
Ma Rode
13 Jahre zuvor
Huch … meinen Kommentar Nr. 8 bitte löschen. Danke.
Stefan
13 Jahre zuvor
Ist hier kein Versicherungsmensch online der mal sagen kann, ob soetwas in der Haftpflicht mitversichert ist? Das würde mich jetzt mal Interresieren.
biti
13 Jahre zuvor
@Stefan: die oben erwähnte Senkungsschaden-Haftpflichtversicherung war ne Erfindung von mir
😉
ob es sowas in der Art auch wirklich gibt, kann ich dir auch nicht sagen 🙂 …
vielleicht lass ichs mir noch schnell patentieren 😀
Stefan
13 Jahre zuvor
@biti Ah gut zu Wissen 😉
Aber denoch würde ich gerne wissen, wer für Schaden den ein Grab anstellt egal ob Senkungsschaden oder durch umfallen des Grabsteins aufkommen muß.
Ich kann mir vorstellen, das die Person die die Beerdigung bezahlt hat auch verantwortlich ist. Aber ist soetwas in der normalen Haftpflicht mitversichert oder sollten sich die Leute Gedanken über eine Zusatzversicherung machen?
Aki
13 Jahre zuvor
irgendwie würde ich mir als Fragesteller nun nicht so sehr ernstgenommen fühlen.
🙂
Bernd
13 Jahre zuvor
ZU der Haftpflichsache,
wenn ich den Schaden verursacht habe, dann bezahlt meine Haftpflicht.
Aber die Erdsenkung habe ich nicht verursacht!
Es sei denn, ich hätte das Nebengrab ausgehoben und nicht wieder ordentlich verschlossen und verdichtet.
Aber dann wäre es ja auch mein Beruf und dann wiederum nicht die private Haftpflicht.
Ist jemand daran Schuld?
Oder ist es ein normaler Vorgang und kann dann halt passieren!
Mona
13 Jahre zuvor
Erdsenkung schreibt man mit d !
Peter Pan
3 Jahre zuvor
Jetzt habe ich so lange im Internet gesucht und schließlich doch noch gefunden.
Hier ist also die gesamte Intelligenz versammelt.
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Ja, der Verursacher muss für den Schaden aufkommen.
Es sei denn, das betroffene Grab hatte eine Senkungsschaden-Haftpflichtversicherung.
Toms Antwort ist klasse. Kurz und knackig!
Niveau-Senkung?
-grübel-
B. A.
Was mich zur Frage bewegt, wer der Verursacher ist.
Ich mein, Opi wird begraben, Erde senkt sich, Nachbars-Omi verklagt Opi wegen Schäden am eigenen Grab.
Kann man sowas eigentlich mit Ombudsmann lösen?
Und wenn ja, wer macht sowas? 🙂
Und noch ganz die strafrechtliche Frage vergessen:
Ist sowas Hausfriedensbruch? *g*
@ Tante Jay.
Das ist Grabeinfassungsbruch.
B. A.
ich würd ja auf „Störung der Totenruhe“ tippen… 😉
Oder waren es gar tektonische Gründe? Eine Setzung der eurasischen Platte oder wie das hiess?
Verantwortlich für einen Schaden ist immer der Verursacher.
Wer wiederum verantwortlich für die Beseitigung des Schadens ist, bzw. dies bezahlen muss, steht auf einem anderen Blatt…
[/klugscheissmodus]
Huch … meinen Kommentar Nr. 8 bitte löschen. Danke.
Ist hier kein Versicherungsmensch online der mal sagen kann, ob soetwas in der Haftpflicht mitversichert ist? Das würde mich jetzt mal Interresieren.
@Stefan: die oben erwähnte Senkungsschaden-Haftpflichtversicherung war ne Erfindung von mir
😉
ob es sowas in der Art auch wirklich gibt, kann ich dir auch nicht sagen 🙂 …
vielleicht lass ichs mir noch schnell patentieren 😀
@biti Ah gut zu Wissen 😉
Aber denoch würde ich gerne wissen, wer für Schaden den ein Grab anstellt egal ob Senkungsschaden oder durch umfallen des Grabsteins aufkommen muß.
Ich kann mir vorstellen, das die Person die die Beerdigung bezahlt hat auch verantwortlich ist. Aber ist soetwas in der normalen Haftpflicht mitversichert oder sollten sich die Leute Gedanken über eine Zusatzversicherung machen?
irgendwie würde ich mir als Fragesteller nun nicht so sehr ernstgenommen fühlen.
🙂
ZU der Haftpflichsache,
wenn ich den Schaden verursacht habe, dann bezahlt meine Haftpflicht.
Aber die Erdsenkung habe ich nicht verursacht!
Es sei denn, ich hätte das Nebengrab ausgehoben und nicht wieder ordentlich verschlossen und verdichtet.
Aber dann wäre es ja auch mein Beruf und dann wiederum nicht die private Haftpflicht.
Ist jemand daran Schuld?
Oder ist es ein normaler Vorgang und kann dann halt passieren!
Erdsenkung schreibt man mit d !
Jetzt habe ich so lange im Internet gesucht und schließlich doch noch gefunden.
Hier ist also die gesamte Intelligenz versammelt.