Ich habe da mal ne Frage. Sind die Überführungskosten bei Bestattern immer pauschal, egal wie groß die jeweilige Entfernung ist? Ich hab schon überall gefragt und immer komische Antworten gekriegt.
Der eine schrieb das wäre in der Stadt pauschal und anderer behauptet das kostet bei anderen Entferungen in Städte sogar pro Kilometer.
Ich kann das nicht glauben.
Haben Sie eine richtig Antwort für mich?
Aber sicher doch.
Beide erhaltenen Antworten sind richtig.
Bestatter haben Fahrzeuge, die in der Anschaffung und im Unterhalt recht teuer sind.
Deshalb müssen sie einen entsprechenden Preis für die Benutzung verlangen.
Üblicherweise rechnen Bestatter nach Kilometern ab. Hierfür werden Preise zwischen 0,80 € und 3,00 € pro Kilometer verlangt.
Das gilt insbesondere für weitere Strecken.
Innerhalb ihres Einzugsbereichs, also meist innerhalb der eigenen Stadt und der angrenzenden Gemeinden, rechnet der Bestatter der Einfachheit halber aber meist eine Pauschale ab.
Diese liegt für eine Überführung bei ca. 100-300 €.
Eine Fahrt zum Friedhof oder Krematorium wird mit 50-150 € abgerechnet.
Manchmal hat der Bestatter auch noch eine Pauschale „bis 50 km“.
Auch für Fernüberführungen, beispielsweise ins europäische Ausland, werden oft Pauschalen vereinbart, weil die Abrechnung nach Kilometern zu teuer würde.
Angehörige, die einen Trauerfall bei einem Bestatter in Obhut geben, sollten sich insbesondere hinsichtlich der Fahrtkosten genau informieren.
Das Hauptaugenmerk selbst preisbewußter Kunden liegt nämlich in erster Linie bei den bestellten Waren. Das sind der Sarg, die Urne, die Wäsche und die Sargausstattung oder die Dekoration.
Viel zu wenig wird auf die Kosten der Dienstleistungen geachtet.
Während man sich manchmal eine Stunde lang Gedanken darüber macht, ob man aus Kostengründen lieber ein schmales Reihengrab nimmt, oder ob man besser ein etwas teureres Wahlgrab nehmen sollte, vergißt man die Dienstleistungsgebühren.
Das wissen viele Bestatter auch und reden im Rahmen des Beratungsgespräches kaum darüber.
Später, wenn dann die Rechnung bei den Angehörigen eintrifft, ist die Überraschung dann groß. An der Tatsache, daß die abgerechneten Dienstleistungen erforderlich waren, gibt es nichts herumzumäkeln.
Aber die Höhe der Kosten kann einem schon mal den Atem verschlagen.
Ich habe Bestatterrechnungen gesehen, die insgesamt über ca. 3.800 Euro lauteten.
Davon waren aber 1.100 Euro alleine für die Abholung, den Transport zum Krematorium usw.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Das ist doch mal wieder ein besonders schwerer Fall von „Ich mag die Antwort nicht, also frag ich mal solange, bis ich eine mir genehme bekomme“.
In der Stadt pauschal, außerhalb je nach Kilometer. Wo widerspricht sich da denn was.
Salat,
kopfschüttelnd
Vielleicht sollte man die Dame mal fragen, ob sie mit der gleichen Bahnfahrkarte mit der sie in der S-Bahn in die Stadt fährt, auch von Hamburg nach München fahren kann?
Und wenn nicht, warum ?