Frag doch den Undertaker

Sind Trauerfeiern öffentlich?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob Trauerfeiern öffentliche Veranstaltungen sind. Und wenn ja, warum.

Sind sie nicht.
Veranstalter der Trauerfeier und damit vorübergehender Hausherr sind die Angehörigen, die die Bestattung beauftragt haben und bezahlen. Übergeordnet ist das Recht des eigentlichen Hausherrn, des Friedhofsbetreibers, durch Regelungen und Anordnungen auf das Geschehen einzuwirken.

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So gesehen obliegt es auch dem Veranstalter, zu bestimmen, wer zur Trauerfeier kommen darf und wer nicht. Das geht so weit, daß manche Familien Sicherheitsbedienstete zur Bewachung und zur Einlasskontrolle bestellen.

Auch die Polizei wird oft eingeschaltet, um einen ungestörten Ablauf der Trauerfeier und Beisetzung zu gewährleisten.
Denkbare Fälle, in denen so etwas gemacht wird, sind beispielsweise Todesfälle, die großes öffentliches Aufsehen erregt haben oder Beisetzungen von Prominenten, wo sichergestellt werden soll, daß keine Pressemeute die Beisetzung im engsten Familienkreis stört.

Andererseits ist es so, daß zu einer Trauerfeier zunächst mal jeder hingehen kann, so lange nichts anderes bekannt oder ersichtlich ist.

Es gibt ja durchaus viele Gründe, aus denen Angehörige den Wunsch haben könnten, daß keine Öffentlichkeit an der Trauerfeier teilnimmt. Denken Sie beispielsweise an die Bestattung eines Mörders oder sonstigen Schwerverbrechers, dessen Tat und Tod sehr viel öffentliches Aufsehen erregt hat.
Auch wenn seine Tat besonders abscheulich war, ist der Verstorbene für die Familie zunächst einmal Vater, Sohn, Bruder oder sonstwie ein Verwandter. Auch diesem Menschen muß eine anständige und ungestörte Bestattung ermöglicht werden.
Um ein weitergehendes Aufsehen zu vermeiden, oder um zu verhindern, daß das Grab später geschändet wird, werden solche Bestattungen auch oft in Gräbern ausgeführt, die nicht namentlich gekennzeichnet sind.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 10. Januar 2012 | Revision: 13. Januar 2017

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Winnie
12 Jahre zuvor

Ein Bekannter erzählte mir von der (privaten, nicht prominenten) Beerdigung eines Freundes, an der die Ex-Frau des Verstorbenen nicht teilnehmen sollte/durfte.
Dazu waren tatsächlich Mitglieder des örtlichen Motorradclubs des Verstorbenen an die Eingänge postiert worden.
Die Frau wurde nicht reingelassen, worauf hin diese dann, um weitere Störungen der Feier zu vermeiden, auch darauf verzichtete die Polizei zu holen.

Frage: Hätte in diesem Falle die Polizei dafür Sorge getragen, dass die Frau teilnehmen darf. Immerhin waren die ca. 20 Jahre verheiratet und hatten Kinder zusammen.

isidor
12 Jahre zuvor

@Winnie: Was haben ein Ehrenpräsident, eine Ex-Frau und eine Ehrenjungfrau gemeinsam? Richtig: Alle drei sind es nicht mehr. Also kann auch die Ex-Frau aus ihrem ehemaligen Status als Ehefrau keinerlei Rechte mehr ableiten. – Anderes gilt natürlich für die (gemeinsamen) Kinder des Verstorbenen.

Sepulturera
12 Jahre zuvor

Ich hab in der Berufsschule gelernt, dass eine Trauerfeier als „öffentliche Veranstaltung“ zählt, auch wenn die Angehörigen die Trauerhalle ja für sich gemietet haben.
Aber wenn die Trauerfeier nicht öffentlich ist, wieso muss ich dann GEMA-Gebühren zahlen? Die zahlt man doch eig nur bei öffentlicher Vorführung… ein Teufelskreis ^^

12 Jahre zuvor

Diese Ansicht wird vielfach vertreten und vom Grundcharakter her sind Trauerfeiern auch an die Öffentlichkeit gerichtet, oft wissen die Angehörigen ja gar nicht, wen der Verstorbene alles gekannt hat.
Auf der anderen Seite bleibt das Hausrecht, nennen wir es mal so, eindeutig beim Veranstalter, er kann also bestimmen, wer daran teilnimmt oder nicht.

Auch bei Konzerten und in Diskotheken muss GEMA bezahlt werden, wenngleich der Veranstalter sehr wohl bestimmen kann, wer am Konzert teilnimmt und wer in die Disco reinkommt.

Das eine hat hier mit dem anderen nichts zu tun.

Wolfram
12 Jahre zuvor

Wenn es sich um eine Trauerfeier in einer Kirche und mit einem Pfarrer handelt, sollte der Wunsch nach Ausschluß der Öffentlichkeit unbedingt mit dem Geistlichen abgestimmt werden. Vom Prinzip her sind Gottesdienste – und auch eine Trauerfeier ist ein Gottesdienst – nämlich öffentlich zugängliche Veranstaltungen. Auch wenn da eine GEMA-Sonderregelung greift, wonach keine speziellen GEMA-Gebühren für religiöse Veranstaltungen bezahlt werden müssen.

Erik
12 Jahre zuvor

Warum musste ich nur spontan an den Film „Die Hochzeitscrasher“ denken?




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