Frag doch den Undertaker

Sind Trauerfeiern öffentlich?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob Trauerfeiern öffentliche Veranstaltungen sind. Und wenn ja, warum.

Sind sie nicht.
Veranstalter der Trauerfeier und damit vorübergehender Hausherr sind die Angehörigen, die die Bestattung beauftragt haben und bezahlen. Übergeordnet ist das Recht des eigentlichen Hausherrn, des Friedhofsbetreibers, durch Regelungen und Anordnungen auf das Geschehen einzuwirken.

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So gesehen obliegt es auch dem Veranstalter, zu bestimmen, wer zur Trauerfeier kommen darf und wer nicht. Das geht so weit, daß manche Familien Sicherheitsbedienstete zur Bewachung und zur Einlasskontrolle bestellen.

Auch die Polizei wird oft eingeschaltet, um einen ungestörten Ablauf der Trauerfeier und Beisetzung zu gewährleisten.
Denkbare Fälle, in denen so etwas gemacht wird, sind beispielsweise Todesfälle, die großes öffentliches Aufsehen erregt haben oder Beisetzungen von Prominenten, wo sichergestellt werden soll, daß keine Pressemeute die Beisetzung im engsten Familienkreis stört.

Andererseits ist es so, daß zu einer Trauerfeier zunächst mal jeder hingehen kann, so lange nichts anderes bekannt oder ersichtlich ist.

Es gibt ja durchaus viele Gründe, aus denen Angehörige den Wunsch haben könnten, daß keine Öffentlichkeit an der Trauerfeier teilnimmt. Denken Sie beispielsweise an die Bestattung eines Mörders oder sonstigen Schwerverbrechers, dessen Tat und Tod sehr viel öffentliches Aufsehen erregt hat.
Auch wenn seine Tat besonders abscheulich war, ist der Verstorbene für die Familie zunächst einmal Vater, Sohn, Bruder oder sonstwie ein Verwandter. Auch diesem Menschen muß eine anständige und ungestörte Bestattung ermöglicht werden.
Um ein weitergehendes Aufsehen zu vermeiden, oder um zu verhindern, daß das Grab später geschändet wird, werden solche Bestattungen auch oft in Gräbern ausgeführt, die nicht namentlich gekennzeichnet sind.

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